Aus den Rathäusern

Aktuelles

Sprechstunden des Bürgermeisters Hierzu vereinbaren Sie bitte einen Termin unter der Telefonnummer: 07426/947013. Dienststunden auf dem...

Sprechstunden des Bürgermeisters

Hierzu vereinbaren Sie bitte einen Termin unter der Telefonnummer: 07426/947013.

Dienststunden auf dem Rathaus

Die Dienststunden auf dem Rathaus sind wie folgt:

Montag – Freitagvon 09.00 Uhr – 11.30 Uhr

Montagnachmittagvon 14.00 Uhr – 17.00 Uhr

Donnerstagnachmittagvon 14.00 Uhr – 18.00 Uhr

Wir bitten um Beachtung.

Sperrung des Schulparkplatzes Schlossbergschule am 27.11.2024

Aufgrund von notwendigen Kran-/Verladearbeiten muss der über die Schulstraße erschlossene Parkplatz der Schlossbergschule Wehingen am kommenden

Mittwoch, den 27.11.2024 in der Zeit von 07.00 Uhr – 12.00 Uhr

für den Fußgänger- und Fahrzeugverkehr komplett gesperrt werden.

Während der Sperrung der Parkplatzflächen in der Schulstraße / Auf der Breite können ersatzweise die aus Richtung Wörthstraße zugänglichen Parkplatzflächen des Kindergartens St. Ulrich und der Schlossbergschule Wehingen (einschließlich der benachbarten Schotterflächen) benutzt werden.

Wir bitten um Verständnis für die aus Sicherheitsgründen notwendige Vollsperrung der Parkplatzfläche.

Aus der letzten Sitzung des Gemeinderates wird berichtet:

Herr Bürgermeister Reichegger eröffnete die öffentliche Sitzung pünktlich um 19:15 Uhr und begrüßte die Anwesenden.

TOP 1 Frageviertelstunde für die Einwohner

Aus der Bevölkerung wird Kritik am Erlass der neuen Grundsteuerhebesatzung, insbesondere die zu erwartende Mehrbelastung von Eigenheimbesitzern bei gleichzeitiger Entlastung von gewerblichen Grundstücken, geübt. Andere Kommunen hätten hier bei der Gewerbesteuer nachgeregelt. Bürgermeister Reichegger entgegnet hierzu, dass man dies angesichts der wirtschaftlichen Lage nicht getan habe. Derzeit seien viele Betriebe in Kurzarbeit.

Des Weiteren teilte Bürgermeister Reichegger auf Anfrage mit, dass die Klausurtagung des Gemeinderats zur Information insbesondere der neu gewählten Mitglieder über die laufenden und anstehenden Projekte gedient habe.

Auf entsprechende Anfrage teilte Bürgermeister Reichegger mit, dass im Bauabschnitt 1 C sämtliche Versorgungsleitungen erneuert würden.

TOP 2 Sanierungsgebiet Ortsmitte II – Bauabschnitt 1 C

Planung und Abklärung offener Fragen

Bürgermeister Reichegger begrüßte Frau Janisch und Frau Both vom Büro Greenbox zu diesem Tagesordnungspunkt. In der Vorwoche habe ein Bauanfangsgespräch mit allen beteiligten Firmen und Planern zum anstehenden Bauabschnitt in der Deilinger Straße, Reichenbacher Straße und Gosheimer Straße bis zum Rathaus stattgefunden. Man habe sich darauf geeinigt, dass dieses Jahr wegen des bevorstehenden Winters nicht mehr mit den Bauarbeiten begonnen werden soll. Baubeginn wird nun, je nach Wetterlage, im März 2025 sein. Die Arbeiten sollen bis April 2026 abgeschlossen sein.

Frau Janisch und Frau Both erläutern den derzeitigen Stand der Planung für den Bauabschnitt 1 C (Bereich Wörthstraße/Gosheimer Straße). Bei diesem Bauabschnitt soll auch der Gemeinderat frühzeitig eingebunden werden, um spätere Planungsänderungen möglichst zu vermeiden. Aktuell sollen vor allem die Grundzüge der Planung zur Lage des geplanten Kreisverkehrs Gosheimer Straße/Wörthstraße, der Gestaltung der Seitenbereiche sowie der Versetzung des Narrenbrunnens abgestimmt werden.

Für den Kreisverkehr müsse man das Ergebnis der noch offenen Abstimmung mit dem Regierungspräsidium sowie dem Landratsamt abwarten. Aktuell werde mit einem Durchmesser von 29 Metern geplant, auch 30 Meter Durchmesser wären möglich.

Die Querspange vor den Gebäuden Gosheimer Straße 22-24 soll einen Platzcharakter erhalten und grundsätzlich als Fußgängerbereich gestaltet werden. Die Befahrbarkeit soll aber in Einbahnrichtung weiterhin möglich sein.

Der Narrenbrunnen muss versetzt werden, da der aktuelle Standort künftig im Kreisverkehr liegen wird. Der Brunnen soll insgesamt saniert und neu in Szene gesetzt werden.

In der anschließenden Debatte wurden hauptsächlich die Gestaltung der Querspange Gosheimer Straße 22-24 sowie des Narrenbrunnens thematisiert. Mit hoher Wahrscheinlichkeit werde der Narrenbrunnen neugestaltet werden müssen. Es sei unwahrscheinlich, dass die vorhandene Betonwanne das Versetzen unbeschadet überstehen werde. Das Büro Greenbox schlägt daher einen neuen Brunnen unter Einbeziehung der vorhandenen Figuren vor. Des Weiteren wurde debattiert, ob der Brunnen in der gepflasterten Fläche („Platzcharakter“) oder eher in der Grünfläche platziert werden sollte. Auch die Verkehrssicherheit und Befahrbarkeit der Querspange standen im Mittelpunkt. Ebenfalls wichtig für die planerische Gestaltung sei die Frage, inwieweit Kfz-Stellplätze geschaffen werden sollen. Die bisherige Planung wurde stark von dem Wunsch nach möglichst vielen Stellplätzen beeinflusst.

Frau Janisch und Frau Both werden nun die besprochenen Vorschläge in die Planung einarbeiten und diese dann zu gegebener Zeit, wenn idealerweise auch die Verkehrsplanung mit Landratsamt und Regierungspräsidium abgeschlossen sei, erneut vorstellen.

Bürgermeister Reichegger bedankte sich bei Frau Janisch und Frau Both für die bisherige Planung.

TOP 3 Gemeindewald Wehingen

Beratung der Kultur-, Nutzungs- und Bewirtschaftungspläne für das Forstwirtschaftsjahr 2025

Bürgermeister Reichegger begrüßte Frau Revierförsterin Sabrina Neitzel und Herrn Oberforstrat Leo Sprich zu diesem Tagesordnungspunkt.

Herr Sprich berichtet über das aktuell laufende Forstwirtschaftsjahr sowie die Planung für das kommende Jahr. Dieses Jahr sei wieder stark vom Witterungswechsel geprägt. Während man zu Beginn des Jahres noch mit starkem Borkenkäferbefall gerechnet habe, habe sich die Situation durch das feuchte Frühjahr wieder etwas normalisiert. Die Sorge vor dem Borkenkäfer habe auch den Holzmarkt entsprechend beeinflusst, da der Holzpreis in Erwartung großen Käferholzanfalls zunächst sehr niedrig gewesen sei.

Im Gemeindewald stehe man daher aktuell hinter der Einschlagsplanung zurück, bisher seien nur 37 % erfüllt. Es sei jedoch erfreulicherweise weniger Käferholz als erwartet angefallen (etwa 10 % der Einschlagsmenge). Derzeit seien aber zahlreiche Hiebe noch nicht abgeschlossen. Man werde noch etwa 2000 Festmeter einschlagen, so dass man insgesamt bei 4000 Festmetern landen werde. Der Rückstand im 10-Jahres-Plan (derzeit laufe Jahr fünf des aktuellen Plans) werde damit aber nicht ganz aufgeholt.

Wegen der derzeitigen Sperrung der Straße zwischen Harras und Obernheim habe man in diesem Bereich Einschlagsmaßnahmen vorgezogen, die eigentlich erst für das nächste Jahr geplant gewesen seien. So könne man Einschläge in direkter Nähe zur Straße vornehmen, ohne diese im kommenden Jahr extra sperren zu müssen. Im nächsten Jahr würden dafür dann Maßnahmen durchgeführt, die ursprünglich für dieses Jahr vorgesehen waren. Insgesamt werde man zum Abschluss des Jahres einen Überschuss von etwa 30.000 Euro erwirtschaften.

Frau Neitzel ergänzte auf entsprechende Anfrage, dass man im Bereich des Harrasbachs einen relativ breiten Streifen eingeschlagen habe, da der Biber hier bereits zahlreiche Bäume angenagt habe. Hätte man nur die angenagten Bäume entnommen, wären die restlichen Bäume höchstwahrscheinlich kurze Zeit später dem Biber zum Opfer gefallen.

Zum kommenden Forstwirtschaftsjahr 2025 teilt Herr Sprich mit, dass 5.800 Festmeter eingeschlagen werden sollen. Etwa 75 % des Einschlags solle durch die Waldarbeiter durchgeführt werden, die übrigen 25 % maschinell.

Des Weiteren sollen 1,1 ha Wald neu angepflanzt werden. Wegen der Herausforderungen des Klimawandels werden gezielt gemischte Sorten angepflanzt, da Mischwälder weniger empfindlich seien. Fichte sei hierbei weniger geplant, da diese recht anfällig für höhere Durchschnittstemperaturen sei. Zusätzlich sei auf 3 ha Kultursicherung (Zurückdrängen von Begleitvegetation), die Jungbestandspflege auf 2,3 ha vorgesehen.

Im Finanzplan seien für das Jahr 2025 Einnahmen in Höhe von 445.100 Euro sowie Ausgaben in Höhe von 398.000 Euro vorgesehen. Somit plane man mit einem Überschuss in Höhe von 47.100 Euro.

Im Anschluss teilt Herr Sprich auf Anfrage mit, dass sich die Situation der Böden nach den sehr trockenen Jahren 2018 – 2020 wieder normalisiert habe, da die letzten paar Jahre eher feucht gewesen seien. Auch die Grundwasservorräte seien wieder entsprechend ausgefüllt. Hinsichtlich der Baumarten werde viel geforscht. Was sich letztlich bewähre, könne aber erst nach mehreren Jahren gesagt werden. Man experimentiere mit mediterranen Sorten, da diese Trockenheit und höheren Durchschnittstemperaturen besser standhalten. Diese seien jedoch anfällig für Frost, mit dem in unseren Breiten nach wie vor gerechnet werden müsse.

Letztlich könne der Forst hier aber auch nur Symptome bekämpfen bzw. sich entsprechend anpassen. Haupttreiber des Klimawandels seien die Treibhausgase, die entsprechend weltweit reduziert werden müssen. Wenn diese nicht global entsprechend reduziert würden, werde es in Zukunft sehr teuer werden.

Mit Jagdpächtern gebe es weniger Konflikte. Lediglich dort, wo der Verbiss an Weißtannen (bei Rehwild sehr gefragt) sehr stark sei, sei eine Anpassung der Jagd wünschenswert.

Auf das zahlreiche Auftreten von Damwild teilten Herr Sprich und Frau Neitzel mit, dass in der jüngeren Vergangenheit Damwild illegal ausgesetzt worden sei, welches sich nun in den heimischen Wäldern vermehre. Man befinde sich hier in Abstimmung mit der Jägerschaft.

Bürgermeister Reichegger teilt noch mit, dass der Verkauf von Brennholz dieses Jahr rückläufig sei. Das Forstamt schlage daher vor, die Brennholzpreise wie im Vorjahr zu belassen.

Der Gemeinderat beschloss im Anschluss einstimmig die Finanz-, Natural- und Hiebspläne für das Forstwirtschaftsjahr 2025. Ebenfalls wurde beschlossen, die Brennholzverkaufspreise auf 90,- Euro/Fm für Laubholz, 55,- Euro/Fm für Nadelholz schlechterer Qualität sowie 65,- Euro/Fm für Nadelholz guter Qualität festzusetzen. Bei größeren Abnahmemengen gewerblicher Abnehmer wird Bürgermeister Reichegger ermächtigt, in Abstimmung mit dem Kreisforstamt jeweils den aktuellen Holzpreis festzusetzen.

Bürgermeister Reichegger bedankte sich bei Frau Neitzel und Herrn Sprich.

TOP 4 Bebauungsplan „Solarpark Wehingen“, Gemarkung Wehingen

  • Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
  • Beratung des Vorentwurfs und Beschluss über die frühzeitige Anhörung der Öffentlichkeit sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belangen (§§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB)

Bürgermeister Reichegger begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Laubenstein vom Büro Fritz & Grossmann, Balingen.

Herr Laubenstein informiert das Gremium über die rechtliche Situation.

Für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen sei immer ein Bebauungsplan nötig. Parallel müsse auch der diesem übergeordnete Flächennutzungsplan angepasst werden. Der in Rede stehende Bebauungsplan soll vorhabenbezogen auf dem Flst. Nr. 1901/1, Gemarkung Wehingen, entstehen. Das Baufenster sei in Abstimmung mit den entsprechenden Behörden so gewählt worden, dass ein Sicherheitsabstand von 10 m zum Waldrand eingehalten werde. Die Zu- und Abfahrt zum Plangebiet solle nur aus nördlicher Richtung über den Bubsheimer Weg zulässig sein. Durch die Abstände zur Straße sowie das vorliegende Geländegefälle bestehe keine Blendwirkung der Photovoltaikanlagen auf den Straßenverkehr. Die Zuwegung dürfe nur für die Wartung und Pflege wasserdurchlässig befestigt werden. Ebenso besteht eine Rückbauverpflichtung, sollte die Anlage mehr als zwölf Monate nicht genutzt werden. Das anfallende Niederschlagswasser müsse breitflächig über die belebte Bodenschicht versickert werden.

Die betroffene Fläche dient bisher als Ausgleichsfläche für den Bebauungsplan „Stockäcker“. Hier müsste eigentlich eine FFH-Mähwiese entstehen. Für den Wegfall dieser Ausgleichsfläche müsse nun eine Ersatzfläche gefunden werden. Die Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde stehe jedoch noch aus.

Im Anschluss stimmte der Gemeinderat einstimmig für die Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Wehingen“. Bürgermeister Reichegger bedankte sich bei Herrn Laubenstein für die Ausführungen.

TOP 5 Friedhof

Anschaffung einer weiteren Urnenwand mit 14 Urnenkammern

Bürgermeister Reichegger teilt dem Gremium mit, dass die Nachfrage nach Urnengrabplätzen zunehme und die demografische Entwicklung auch kein Abschwächen der Nachfrage vermuten lasse. Daher soll auf dem Friedhof eine weitere Urnenwand mit 14 Urnenkammern errichtet werden. So soll sichergestellt werden, dass eine ausreichende Anzahl von Urnengrabplätzen vorgehalten werden kann.

Der Gemeinderat beschloss nach kurzer Aussprache einstimmig die Anschaffung einer weiteren Urnenwand mit 14 Urnenkammern.

TOP 6 Grundstücksangelegenheiten

Erwerb von Wald- und Wiesengrundstücken

Bürgermeister Reichegger informiert das Gremium darüber, dass der Gemeinde von Privatleuten etwa 20.000 m² Waldflächen sowie ein landwirtschaftliches Grundstück zum Kauf angeboten worden sei. Die Wälder seien bewertet worden. Das Käfer- und Sturmholzrisiko sei im betroffenen Gewann recht hoch. Die daher nötigen Hiebmaßnahmen seien bei der Ermittlung des Kaufpreises bereits eingerechnet worden.

Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat einstimmig, die angebotenen Flächen zu erstehen.

TOP 7 Auswechslung der Wasserzähler

Umstellung auf digitale Funkwasserzähler (Fernauslesung)

Bürgermeister Reichegger begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Zimpel von der Firma Ernst Heitland GmbH & Co. KG aus Solingen. In nächster Zeit stünden 800 Wasserzähler zum Austausch an. Um auch hier den Stand der Technik zu nutzen, soll auf digitale Funkwasserzähler umgestellt werden, welche nicht mehr manuell abgelesen werden müssen.

Herr Zimpel stellt einen Ultraschallzähler vor und gibt ein Muster in Umlauf. Der Ultraschallzähler sei gegenüber anderen digitalen Zählern im Vorteil. Während andere Zähler erst bei einer Durchlaufmenge von 5-7 Litern anlaufen, starte der Ultraschallzähler bereits bei einem Liter. So erreiche man neben einer hohen Genauigkeit auch eine frühzeitige Erkennung von Leckagen, was zu weniger Wasserverlust sorge.

Bürgermeister Reichegger ergänzt, dass Wasserzähler üblicherweise alle sechs Jahre ausgetauscht werden müssen. Bei den Ultraschallzählern werde nach sechs Jahren erst mal nur eine gewisse Anzahl Zähler stichprobenartig überprüft. Wenn das Prüfungsergebnis positiv ausfalle, können die Zähler weitere sechs Jahre in Betrieb bleiben und müssten erst nach zwölf Jahren ausgetauscht werden. Sei das Ergebnis negativ, würde der Hersteller entsprechenden Ersatz liefern.

Herr Zimpel ergänzt auf Anfrage, dass die im Zähler enthaltene Batterie ca. 16 Jahre lang halte.

Auf Anfrage teilen Herr Zimpel sowie Fron- und Wassermeister Herr Dallmann mit, dass die Zähler gesammelt über den Bauhof überwacht werden. Wenn dort Mängelmeldungen auftauchen, könne man gezielt auf die betroffenen Eigentümer zugehen. So können z. B. fehlerhafte Toilettenspülungen, die nicht aufhören zu laufen, bereits am ersten Tag erkannt werden. Indirekt helfen die Zähler auch bei der Erkennung von Wasserrohrbrüchen im Leitungsnetz, da diese durch die Überwachung räumlich eingegrenzt werden können. Herr Dallmann bestätigt auf Anfrage auch, dass der Überwachungsaufwand durch den Bauhof leistbar sei.

Auf Anfrage wird durch Herrn Zimpel bestätigt, dass die neuen Zähler mit den vorhandenen Vorrichtungen kompatibel seien. An den einzelnen Gebäuden müsse daher baulich nichts verändert werden.

Bürgermeister Reichegger ergänzt, dass man auch ein Angebot der Netze BW erhalten habe. Dieses habe neben der Lieferung der digitalen Zähler auch den Aufbau des für die Auslesung erforderlichen Lora-Funknetzes beinhaltet, während die Firma Heitland nur die Lieferung der Zähler angeboten habe. Das Angebot der Firma Heitland über die Lieferung der Zähler sei um ein Vielfaches günstiger.

Da die Firma Heitland bereits seit etwa 15 Jahren in der Gemeinde Wehingen Wasserzähler liefert und austauscht, wird die Vergabe der Lieferung an die Firma Heitland vorgeschlagen. Mit der Netze BW habe man jedoch den Aufbau des Lora-Funknetzes aushandeln können.

Bei einer Enthaltung und zwei Gegenstimmen beschloss der Gemeinderat schließlich die Beauftragung der Netze BW mit der Errichtung des Lora-Funknetzes sowie die Firma Ernst Heitland GmbH & Co. KG mit der Lieferung und dem Einbau von 1.200 Ultraschallwasserzählern.

TOP 8 Bekanntgabe der Offenlage des Protokolls aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 21. Oktober 2024

Bürgermeister Reichegger führt aus, dass das Protokoll der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 21.10.2024 nach der Unterzeichnung durch die beurkundenden Gemeinderäte durch Auflegung während der Sitzung bekannt gegeben wird.

TOP 9 Bekanntgaben, Wünsche und Anfragen

Auf entsprechende Anfragen aus dem Gremium teilt Bürgermeister Reichegger bzw. die Verwaltung Folgendes mit:

  • Der geplante Zeitraum der halbseitigen Sperrung für die Abbrucharbeiten in der Gosheimer Straße sei ausreichend. Die gesperrte Fläche werde für die Aufstellung von Containern benötigt. Nach einigen Tagen werde dann auf dem Grundstück durch den Abbruch Fläche frei, so dass die Container dann auf die freigewordene Fläche umgesetzt werden können, so dass die Straße wieder frei werde.
  • Das Abstellen eines abgemeldeten Fahrzeugs in der Rubäckerstraße werde überprüft.
  • Die großen Steine auf dem Parkplatz der Fa. Sauter in der Schulstraße/Auf der Breite seien im Auftrag der Gemeinde durch die Firma Gut platziert worden. Dies diene der Verkehrssicherheit der Fußgänger/Schülerinnen und Schüler in diesem Bereich. Die Planung hierfür sei bereits zu Zeiten durchgeführt worden, als die Parkflächen der Firma Sauter noch mehr ausgelastet gewesen seien.
  • Die unlängst neu aufgestellten Basketballkörbe/Spielgeräte auf dem Gelände der Schlossbergschule seien durch den Förderverein der Schule organisiert worden. Die Gemeinde habe hier nur minimale Kosten gehabt, weshalb kein Beschluss des Gemeinderats eingeholt worden sei.
  • Aktuell hätten sich 30,7 % der Haushalte für einen Glasfaserhausanschluss angemeldet.
  • Der Zustand bei den Altkleidercontainern in der Groz-Beckert-Straße werde den Betreibern regelmäßig mitgeteilt.
  • Die Notwendigkeit eines Verkehrsspiegels an der Kreuzung Mörikestraße/Albstraße solle geprüft werden, wenn feststehe, wie die Parkplatzsituation beim Kindergarten Christkönig geklärt sei.
  • Ob zum Schutz parkender Fahrzeuge auf dem geplanten neuen Parkplatz in der Deilinger Straße ein höherer „Ballfangzaun“ oder ein Hinweis „parken auf eigene Gefahr“ erforderlich ist, müsse man noch klären.
  • Die Schäden an den Baumeinfassungen in der Reichenbacher Straße seien angemeldet, hier klären die betroffenen Firmen derzeit noch, wer den Schaden ersetze.
  • Wenn Straßenleuchten tagsüber eingeschaltet seien, liege das an der Fehlersuche. Für die erforderlichen Messungen müssen diese eingeschaltet werden.
  • Man werde sich darum bemühen, für den Sitzungssaal eine passende Wanduhr zu finden.

Bürgermeister Reichegger bedankte sich bei allen Anwesenden und schloss die Sitzung um 21:55 Uhr.

Öffentliche Bekanntmachung

Gemeinde Wehingen

Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan „Solarpark Wehingen“ und örtliche Bauvorschriften Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Öffentlichkeitbeteiligung

Der Gemeinderat der Gemeinde Wehingen hat am 18. November 2024 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Sondergebiet „Solarpark Wehingen“ gefasst und beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes hat eine Gesamtgröße von ca. 0,9 ha und umfasst einen Teil des Flurstücks 1901/01. Hinsichtlich des südlich angrenzenden Waldes wird ein Abstand zwischen Waldrand und Baugrenze von 10,0 m eingehalten. Zur östlich angrenzenden K 5904 wird ebenfalls ein Abstand von 10,0 m zwischen der Baugrenze und der Straßenkante eingehalten.

Für den Planbereich ist der Vorentwurf des Bebauungsplanes vom 21. Oktober 2024 maßgebend. Er ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:

Ziele und Zwecke der Planung

Die Gemeinde Wehingen beabsichtigt mit der Aufstellung eines Bebauungsplans auf einem derzeit landwirtschaftlich genutzten Areal die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer ca. 0,9 ha großen Photovoltaik-Freiflächenanlage zu schaffen.

Geplant ist die Ausweisung eines Sondergebiets gemäß § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Regenerative Energien“. Zulässig sind Anlagen, die für den Betrieb und die Erschließung des Sondergebiets erforderlich sind oder in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Nutzung der Sonnenenergie stehen. Durch die Festsetzung als Sondergebiet werden bauliche Anlagen und Nutzungen, die nicht der Zweckbestimmung des Sondergebietes entsprechen, ausgeschlossen. um eine geordnete Bebauung und Nutzung im Plangebiet zu gewährleisten. Die maximale Höhe der einzelnen Module wird beschränkt, sodass eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes stark reduziert werden kann.

Es ist vorgesehen, den Großteil des produzierten Stroms der PV-Anlage vor Ort zu verwerten und den Überschuss in das öffentliche Stromnetz einzuspeisen. Mit dem Bau der Anlage kann somit ein wichtiger Beitrag zur allgemeinen Stromversorgung und zum Klimaschutz geleistet werden.

Gemäß Landesentwicklungsplan (LEP) 2002 Baden-Württemberg, sollen für die Stromerzeugung verstärkt regenerative Energien wie Wasserkraft, Windkraft und Solarenergie, Biomasse, Biogas und Holz sowie Erdwärme genutzt werden. Nachdem im März 2017 die sogenannte Freiflächenöffnungsverordnung durch die Landesregierung verabschiedet wurde (letzte Änderung durch Verordnung vom 21. Juni 2022, GBl. S. 293), können Photovoltaik-Freiflächenanlagen in landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten auch auf Acker- und Grünlandflächen im Rahmen der Förderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) errichtet werden. Das Plangebiet befindet sich innerhalb eines solchen landwirtschaftlich benachteiligten Gebiets.

Berücksichtigung der Umweltbelange

Für das Plangebiet wurde eine artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung mit HabitatPotenzial-Analyse (HPA) durchgeführt. Die HPA ist dem Bebauungsplan als Anhang beigefügt. Der Umweltbericht wird im weiteren Verfahren erstellt und dem Bebauungsplan beigefügt.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB findet in der Zeit vom

Freitag, 22. November 2024 bis einschließlich Montag, 23. Dezember 2024

durch die Veröffentlichung im Internet auf der Homepage der Gemeinde Wehingen unter www.wehingen.de statt. Der Vorentwurf des Bebauungsplans „Solarpark Wehingen“ und der Vorentwurf der Örtlichen Bauvorschriften mit Begründung und der artenschutzrechtlichen Relevanzuntersuchung (HPA) sind dabei unter „Öffentliche Bekanntmachungen in der Rubrik „Leben & Wohnen“ zu finden. Die vollständige Internetadresse lautet wie folgt:

www.wehingen.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bebauungsplaene

Zusätzlich werden die Unterlagen im Bürgermeisteramt Wehingen, Gosheimer Straße 14 - 18, 78564 Wehingen während der üblichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme bereitgestellt.

Während der oben genannten Frist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (per E-Mail an t.laubenstein@grossmannumweltplanung.de) oder sind bei Bedarf im Bürgermeisteramt Wehingen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorzubringen oder per Briefpost (Bürgermeisteramt Wehingen, Gosheimer Straße 14 - 18, 78564 Wehingen) einzureichen.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a Abs. 6 BauGB die nicht fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

In Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlicher Sitzung (Ortschaftsrat/Gemeinderat) beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Stellungnahme oder der betroffenen Personen ausdrückliche und offensichtliche Einschränkungen ergeben. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern die Stellungnahme ohne Absenderangaben abgegeben werden, ergeht keine persönliche Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Wehingen, 19. November 2024

Gerhard Reichegger

Bürgermeister

Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt durch Aushang an der Verkündigungstafel am Rathauseingang in der Zeit vom 22. November 2024 bis 02. Dezember 2024 – je einschließlich. Auf diesen Anschlag wird hiermit hingewiesen.

Herzliche Einladung zur vorweihnachtlichen Seniorenfeier für unsere älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger

Wir freuen uns, alle Seniorinnen und Senioren zu einer Adventsfeier am Dienstag, den 03.12.2024 um 14 Uhr in der Schlossberghalle einladen zu können. Die Gemeinde Wehingen hat in Zusammenarbeit mit den beiden Kirchengemeinden für Sie ein kleines Rahmenprogramm, mit Auftritt der Kinder des Kindergartens Christkönig, Kaffee und Kuchen und einem kleinen Vesper mit musikalischer Umrahmung durch Karl-Josef Heinemann, für Sie zusammengestellt. Wir würden uns freuen, Sie zahlreich begrüßen zu dürfen. Bitte merken Sie sich den Termin vor.

Weißtannenreisig zur Selbstabholung

Weißtannenreisig für den privaten Bedarf kann dieses Jahr im Gemeindewald Wehingen in der Abteilung „Stelle“ am Stelleweg geholt werden.

Während der Holzerntearbeiten (Absperrungen, Motorsägen-, Schleppergeräusche) darf diese Fläche nicht betreten werden!

Das Reisig kann ab Samstag, den 23.11.2024 geholt werden.

Bitte achten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit auf Gefahrenstellen wie Totholz oder lose Äste im Kronendach. Bei stürmischem Wetter ist das Waldgebiet zu meiden.

Vorankündigung 6. Weihnachtsmarkt:

Die Gemeinde sowie die teilnehmenden Schulen und Vereine freuen sich auf Ihren Besuch.

Öffnungszeiten des Rathauses über den Jahreswechsel

Das Rathaus ist über den Jahreswechsel wie folgt geöffnet:

Montag, den 23.12.2024 09.00 Uhr – 11.30 Uhr

14.00 Uhr – 17.00 Uhr

Von Dienstag, den 24. Dezember bis einschließlich Dienstag, den 31. Dezember 2024 ist das Rathaus geschlossen.

Donnerstag, den 02.01.2025 09.00 Uhr – 11.30 Uhr

14.00 Uhr – 18.00 Uhr

Freitag, den 03.01.2025 09.00 Uhr – 11.30 Uhr

Bitte überprüfen Sie Ihre Ausweisdokumente auf die Gültigkeit. Falls diese neu beantragt werden müssen, dürfen wir Sie höflichst bitten, dies rechtzeitig zu veranlassen und sich auf dem Einwohnermeldeamt zu melden.

Abfallbeseitigung

Restmülltonne:22. November 2024

Windeltonne:22. November 2024

Biotonne:29. November 2024

Werttonne:04. Dezember 2024

Papiertonne:06. Dezember 2024

Freundlicher Gruß

Gerhard Reichegger, Bürgermeister

Anhang
Dokument (1/3)
Dokument (2/3)
Dokument (3/3)
Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinden Wehingen, Reichenbach a. H., Egesheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 47/2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Egesheim
Reichenbach am Heuberg
Wehingen
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