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Sprechstunden des Bürgermeisters Hierzu vereinbaren Sie bitte einen Termin unter der Telefonnummer: 07426/947013. Dienststunden während...
Foto: Gemeinde Wehingen

Sprechstunden des Bürgermeisters

Hierzu vereinbaren Sie bitte einen Termin unter der Telefonnummer: 07426/947013.

Dienststunden während des Jahreswechsels

Während des Jahreswechsels sind die Dienststunden wie folgt:

23.12.2024 von 09.00 Uhr – 11.30 Uhr und von 14.00 Uhr – 17.00 Uhr

24.12.2024 – 31.12.2024 geschlossen

02.01.2025 von 09.00 Uhr – 11.30 Uhr und von 14.00 Uhr – 18.00 Uhr

03.01.2025 von 09.00 Uhr – 11.30 Uhr

Dienststunden ab 7. Januar 2025

Dienstag von 09.00 Uhr – 11.30 Uhr

Mittwoch geschlossen wegen Fortbildungsveranstaltung

Donnerstagnachmittag von 09.00 Uhr – 11.30 Uhr

von 14.00 Uhr – 18.00 Uhr

Freitag von 09.00 Uhr – 11.30 Uhr

Wir bitten um Beachtung.

Adventsfeier der Seniorinnen und Senioren in der Vorweihnachtszeit

Eine gesegnete Stimmung und sehr viel gute Laune waren bei der Adventsfeier für die Seniorinnen und Senioren gegeben. Die Gemeinde Wehingen hat zusammen mit der katholischen Kirche und der evangelischen Kirchengemeinde diesen Nachmittag gestaltet. Die 140 Anwesenden haben es sichtlich genossen, einen gemeinsamen Mittag miteinander zu verbringen.

Das Programm war sehr abwechslungsreich und unterhaltsam. Bürgermeister Reichegger begrüßte alle Anwesenden und führte in die besinnliche Adventszeit mit einer Geschichte „Der Fischer“ von Heinrich Böllein.
Herr Pfarrer Ginter und auch Frau Ruth Hacker von der evang. Kirche brachten mit besinnlichen Gedanken die Anwesenden in andere Sphären und ins Überlegen.

Der famose Auftritt der Kindergartenkinder des Kindergartens Christkönig mit lustigen und fröhlichen Liedern, ließ die Gesichter der Zuschauer erstrahlen.


Mit Impressionen zum Ortsgeschehen und der Verwandlung Wehingen in den letzten Jahren lud die digitale Bildpräsentation „Das Alte stürzt, es ändert sich die Zeit“ von Erich Mayer die Teilnehmer ein. Herr Mayer hat hier ganze Arbeit geleistet und in vielen Stunden die Veränderungen unserer Ortschaft porträtiert und zusammengefasst. Eine Erinnerung, die für immer bleiben wird.

Mit dem Besuch des Nikolauses wurden die Anwesenden dann reichlich beschenkt. Für die musikalische Umrahmung, mit weihnachtlichen Liedern, sorgte der Kirchbergmusikant Karl-Josef Heinemann aus Bubsheim.

Ein herzliches Dankeschön nochmals an die fleißigen Bäckerinnen, die uns jedes Jahr durch eine Vielzahl und an Auswahl kaum zu übertreffenden Kuchenspenden unterstützen. Der Nachmittag konnte dann in gemütlicher Runde mit gemeinsamen Singen ausklingen. Gestärkt durch ein herzhaftes Wurst- und Käsesalatvesper wurde nach fortgeschrittener Zeit der Heimweg angetreten.

Die Gemeinde bedankt sich ganz herzlich bei allen Mitwirkenden, bei den zahlreichen Helferinnen und Helfer der katholischen und evangelischen Kirchengemeinde, Helferinnen des DRK und den Gemeindemitarbeitern, die es wieder gemeinsam möglich gemacht haben, dass die Veranstaltung ein voller Erfolg wurde.

Wir freuen uns auf den Nachmittag im nächsten Jahr und wünschen allen eine schöne Advents- und Weihnachtszeit. Kommen Sie gesund und glücklich in das neue Jahr!

Ihr
Gerhard Reichegger
Bürgermeister

Aus der Sitzung des Gemeinderats Wehingen vom 14.12.2024 wird berichtet:

Frageviertelstunde für die Einwohner

Da nach der Begrüßung aller Anwesenden durch Herrn Bürgermeister Reichegger keinerlei Anfragen aus der Mitte der Zuhörer gestellt wurden, konnte der Vorsitzende nahtlos zum Tagesordnungspunkt 2 überleiten.

Vorberatung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025

Zu diesem Tagesordnungspunkt konnte der Vorsitzende ergänzend Herrn Verbandskämmerer Armin Sauter begrüßen, der anhand einer Präsentation, gemeinsam mit Bürgermeister Reichegger, den vorliegenden Haushaltsplanentwurf für das kommende Jahr 2025 anschaulich erläuterte.

Der Vorsitzende hob einleitend positiv hervor, dass im laufenden Haushaltsjahr 2024 Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von 2,8 Mio. € veranschlagt wurden. Aufgrund von erzielten Mehreinnahmen im laufenden Jahr, sowie aufgrund von erfolgten Nachzahlungen aus früheren Jahren wird jedoch aktuell im laufenden Jahr mit Gewerbesteuergesamteinnahmen in Höhe von 4,3 Mio. € gerechnet.

Herr Sauter wies in seinen Ausführungen darauf hin, dass die bestehende gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland unsere Gesellschaft vor große Herausforderungen stellt, da die aktuellen Zukunftsprognosen eher düster und auch bereits am Arbeitsmarkt zu spüren sind. Dabei wirkt sich das schwache Wirtschaftswachstum auch direkt auf die Steuerschätzung des kommenden Haushaltsjahres aus.

Aus seiner Sicht bleibt daher abzuwarten, welche Maßnahmen und Konsequenzen die neue Bundesregierung aus den Ergebnissen der Steuerschätzung und der aktuellen gesamtwirtschaftlichen Situation ergreift.

Der Haushaltsplan 2025 schließt mit einem ordentlichen Ergebnis von - 925.700 €ab. Der Haushalt ist damit nicht ausgeglichen und die Abschreibungen abzüglich der Auflösung von Sonderposten in Höhe - 1.185.400 €können nicht in voller Höhe erwirtschaftet werden. Es stehen jedoch ausreichend Rücklagenmittel aus Vorjahren zur Verfügung. Im Jahr 2026 ist noch einmal ein negatives ordentliches Ergebnis zu erwarten. Ab dem Jahr 2027 kann der Haushalt wieder ausgeglichen werden.

Die Gemeinde ist nach wie vor stark auf eine positive Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen sowie des Einkommensteueranteils angewiesen.

Bei den laufenden Ausgaben besteht nur wenig Einsparpotenzial, da diese zur Aufrechterhaltung des laufenden Betriebs bzw. zur Erhaltung der Infrastruktur notwendig sind.

Im Finanzhaushalt ist mit rd. 11,4 Mio. € ein enormes Investitionsvolumen und ein daraus resultierender Finanzmittelbedarf für Investitionen mit 8.450.000 €geplant.

Zur Finanzierung der Investitionen ist im Jahr 2025 eine Kreditaufnahme mit 4,0 Mio. € und im Jahr 2026 in Höhe von weiteren 4,1 Mio. € vorgesehen. Voraussichtlich können im Jahr 2028 davon wieder 0,3 Mio. € getilgt werden.

Zum Ende des Planjahres 2025 wird mit einem Zahlungsmittelbestand von voraussichtlich noch 1.631.800 € gerechnet.

Allerdings ist die zukünftige Umsetzung der geplanten Investitionen von verschiedenen Faktoren abhängig, sodass sich einzelne Maßnahmen eventuell auch noch zeitlich nach hinten verschieben können.

Im Haushaltsplanentwurf wurde bei der Gewerbesteuer aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Situation lediglich ein vorsichtiger Einnahmeansatz in Höhe von 3,0 Mio. € vorgesehen. Beim Einkommensteueranteil wird mit einer Erhöhung

gegenüber dem Vorjahr mit 101.600 € auf 2.538.300 € gerechnet.

Mit Blick auf die zum 01.09.2025 erfolgende Übernahme des Kindergartenpersonals im Kindergarten St. Ulrich musste der veranschlagte Gesamtpersonalaufwand auf 1.900.700 € angehoben werden.

Wegen der sehr hohen Gewerbesteuereinnahmen 2023 steigt im kommenden Haushaltsjahr 2025 die FAG-Umlage auf einen Betrag in Höhe von 1.553.500 €. Aufgrund der geplanten Erhöhung des Umlagehebesatzes erhöht sich im kommenden Haushaltsjahr zudem die bisherige Kreisumlage um einen Betrag in Höhe von 139.300 €.

Die vom Gemeinderat bereits beschlossenen Grundsteuerhebesätze wurden aufkommensneutral festgesetzt.

Gegenüber dem Jahr 2024 unverändert bleiben die für einen zweijährigen Zeitraum beschlossenen Wasser- und Abwassergebühren.

Verbandskämmerer Sauter machte deutlich, dass die Gemeinde Wehingen zur Finanzierung der geplanten Ausgaben weiterhin auf die Hilfe des Landes angewiesen ist.

Nur bei Bewilligung der Zuweisungen des Landes sowie einer wieder positiven wirtschaftlichen Entwicklung können die notwendigen Investitionen zur Zukunftssicherung der Gemeinde wie geplant bewältigt werden.

Im vorliegenden Haushaltsplan und im Finanzplan wurden die dringenden Investitionen zur Zukunftssicherung der Gemeinde veranschlagt.

Der Ausgabenschwerpunkt liegt dabei bei der Ortskernsanierung sowie der Erschließung von Gewerbeflächen. Weiterhin ist der Bau eines neuen Wasserhochbehälters, eines Kindergartens, Straßensanierungen sowie der innerörtliche Ausbau eines Glasfasernetzes geplant.

Die Umsetzung der geplanten Gesamtinvestitionen ist jedoch ohne Kreditaufnahme nicht möglich. Für die weitere Finanzplanung der Gemeinde ist es daher nach Auffassung des Kämmerers wichtig, „Auf Sicht“ zu fahren.

Der Gemeinderat nahm vom vorgelegten Entwurf des Haushaltsplans für das Jahr 2025 Kenntnis. Die abschließende Beschlussfassung zum Haushaltsplan und zur Haushaltssatzung ist in der Januarsitzung des kommenden Jahres vorgesehen.

Abschließend bedankte sich Herr Bürgermeister Reichegger bei Herrn Verbandskämmerer Sauter und bei dem ganzen Team der Finanzverwaltung für die frühzeitige Aufarbeitung und Auflieferung der Haushaltsplanunterlagen sowie die stets gute und qualifizierte Arbeit während des ganzen Jahres und überreichte abschließend ein kleines Präsent.

Freiwillige Feuerwehr

  • Anschaffung eines Mannschaftstransportwagens (MTW)

Vergabe

Der Bürgermeister informierte die Anwesenden, dass für die Neuanschaffung eines Mannschaftstransportwagens (MTW) im Haushaltsplan 2024 100.000 € veranschlagt wurden. Für die geplante Fahrzeuganschaffung wurde zudem ein Landeszuschuss in Höhe von 13.000,00 € bewilligt.

Nach einer im Vorfeld durchgeführten Marktanalyse hat sich die Freiwillige Feuerwehr dabei für ein Fahrzeug mit einem maximalen Gesamtgewicht in Höhe von 3,2 t ausgesprochen (dies entspricht beispielsweise einem Mercedes-Benz Vito oder einem klassischen VW Bus), da sie mit dieser bereits bisher verwendeten Feuerzeugklasse sehr zufrieden sind.

In der erfolgten Ausschreibung wurden bei insgesamt drei geeigneten Fachfirmen entsprechende Angebote eingeholt. Der Gemeinderat beschloss ohne weitere Aussprache die Firma Rauber Funktechnik und Sonderfahrzeuge GmbH in Wolfach als günstigsten Bieter zu einem Angebotspreis in Höhe von 97.983,41 € mit der Lieferung des Mannschaftstransportwagens incl. Fahrgestell, Ausbau und Beladung auf Basis eines Mercedes-Benz Vito zu beauftragen. Der Gemeinderat vergab die Beklebung des Mannschaftstransportwagens mit Kosten in Höhe von ca. 2.000 € an die Firma Combega aus Gosheim und beschloss ergänzend die Beschaffung der Funktechnik für das Fahrzeug mit Kosten in Höhe von ca. 4.000 €.

  • Änderung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Wehingen

(Feuerwehrentschädigungssatzung FwES)

Bürgermeister Reichegger führte einleitend aus, dass der Gemeinderat Wehingen letztmals in seiner Sitzung am 20. November 2023 die Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Wehingen mit Wirkung zum 01.01.2024 geändert hat.

Um zukünftig zu vermeiden, dass die in der Feuerwehrentschädigungssatzung festgelegten Entschädigungssätze durch die Gemeinde nicht laufend fortgeschrieben bzw. neu angepasst werden müssen, wurde dabei kein fixer Stundenbetrag, sondern vielmehr ein gleitender Entschädigungssatz in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns multipliziert mit dem Faktor 1,25 festgelegt.

Wie sich jedoch im Nachgang herausgestellt hat, ist die beschlossene dynamisierte Koppelung der Feuerwehrentschädigungssätze an den gesetzlichen Mindestlohn aufgrund der bestehenden gesetzlichen Regelung in § 16 des Feuerwehrgesetzes nicht zulässig.

Daher musste die Feuerwehrentschädigungssatzung nun erneut geändert werden.

Der Gemeinderat beschloss, die vorgelegte Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Wehingen - Feuerwehrentschädigungsatzung (FwES) - mit Wirkung zum 01.01.2025 zu erlassen.

Für Einsätze der Feuerwehr und der DRK-Bereitschaft sowie für die Durchführung der Brandsicherheitswache und sonstige innerbetriebliche Arbeitseinsätze der Feuerwehr zu leistenden Entschädigungszahlungen wird ab dem 01.01.2025 ein fixer Stunden-Entschädigungssatz in Höhe jeweils 16,00 € je angefangene Stunde bezahlt.

Gemeinsamer Gutachterausschuss

  • Bestellung eines Vertreters der Gemeinde Wehingen

Da für eine ordnungsgemäße Auswertung der Kaufpreissammlung die geforderte Mindestanzahl von 1.000 Kaufvorgängen pro Jahr in Wehingen bei weitem nicht erreicht wird, wurde von der Gemeinde Wehingen bereits im Jahr 2018 und gemeinsam mit weiteren Gemeinden im nördlichen Landkreis Tuttlingen, eine Kooperationsvereinbarung mit der Stadt Trossingen über die Einrichtung eines gemeinsamen Gutachterausschusses und einer gemeinsamen Geschäftsstelle in Trossingen abgeschlossen.

Dabei wurde die Gemeinde Wehingen zunächst durch den früheren Verbandsbaumeister Richard Hauser im gemeinsamen Gutachterausschuss vertreten. Nach dem Ausscheiden von Herrn Hauser war diese Stelle nun erneut zu besetzen. Auf Vorschlag der Verwaltung bestellte der Gemeinderat Herrn Verbandsbaumeister Martin Schlecht als neuen Vertreter der Gemeinde Wehingen im gemeinsamen Gutachterausschuss. Als Verhinderungsstellvertreter von Herrn Schlecht wurde der neue Baukontrolleur beim GVV Heuberg, Herr Jürgen Joos, bestellt.

Standort für Glas- und Altkleidercontainer in der Groz-Beckert-Straße

Bürgermeister Reichegger verwies einleitend auf das bestehende Dauerärgernis von illegalen Müllablagerungen im Standortbereich der Altkleider- und Glassammelcontainer. Insbesondere am bisherigen gemeinsamen Sammelplatz in der Groz-Beckert-Straße waren dabei in letzter Zeit vermehrt starke Verschmutzungen durch wild abgelagerten Haus- und Sperrmüll zu beklagen.

Trotz wiederholter Hinweise an das Landratsamt Tuttlingen, als zuständige Stelle für den Betrieb und die Säuberung der Sammelplätze der Altglascontainer, als auch mehrerer Gespräche mit der für die Altkleidersammlung beauftragten Fachfirma TEXAID, konnte bisher keine befriedigende Lösung erzielt werden.

Der Vorsitzende wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass diese illegalen Müllbeseitigungen durch die Gemeinde ausnahmslos angezeigt werden.

Auch mit Blick auf die räumliche Nähe des bisherigen Sammelplatzes in der Groz-Beckert-Straße zum neuen Kindergarten „Sonnenschein“, der im Januar 2025 seinen Betrieb aufnimmt, wurden im Gremium weitere Schutzmaßnahmen, bzw. alternativ eine komplette Verlagerung des Sammelplatzes an einen anderen Ort, rege diskutiert. Auf Hinweise aus der Mitte des Gemeinderates werden dabei von der Verwaltung neben der Installation einer Videoüberwachungsanlage auch die eventuelle Verlegung des Sammelplatzes in die Nähe des Bauhofgeländes nochmals näher überprüft.

Bekanntgaben, Wünsche und Anfragen

Schlossberghalle

  • Rechtsstreit über die Mängelbeseitigung zwischen dem Planungsbüro Muffler und der Gemeinde Wehingen

Bürgermeister Reichegger informierte die Anwesenden über den aktuellen Stand im Streitfall wegen verschiedener festgestellter Mängel im Bodenbereich im Eingang, Treppenhaus und Flur der Schlossberghalle.

Trotz eines inzwischen bestandskräftig gewordenen Gutachtens aus dem Beweisverfahren am Landgericht Rottweil konnte wegen der Begleichung der eingeforderten Gesamtschadenssumme in Höhe von ca. 80.000 € bisher nach wie vor keine außergerichtliche Einigung mit dem beauftragten Planungsbüro oder der ausführenden Fachfirma erzielt werden.

Es ist daher zu befürchten, dass die Begleichung des Schadens durch die Gemeinde Wehingen eingeklagt werden muss.

  • Mangel im Bereich der Lüftungsanlage der Schlossberghalle Wehingen

Der Vorsitzende informierte die Anwesenden, dass im Rahmen einer TÜV-Überprüfung festgestellt wurde, dass ein verschalter Lüftungskanal im Bereich der Schlossberghalle beim Bau der Halle nicht ordnungsgemäß an der Außenwand befestigt wurde. Da sich der festgestellte Baumangel unmittelbar auf die Gebäudesicherheit auswirkt, besteht Gefahr im Verzug.

Daher werden die Kosten der zwingend notwendigen Reparaturarbeiten zunächst durch die Gemeinde Wehingen vorgestreckt / übernommen.

  • Aktuelle Auftragsquote beim eigenwirtschaftlicher Glasfaserausbau in der Gemeinde Wehingen durch die NetCom BW

Beim eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbaus in der Gemeinde Wehingen durch die NetCom BW ist die geforderte Mindestauftragsquote in Höhe von 40 % in greifbare Nähe gerückt (aktuell liegt diese bereits bei über 39 %).

Bürgermeister Reichegger geht daher davon aus, dass die vorgenannte notwendige Anzahl an Anschlussaufträgen in den nächsten Tagen erreicht wird.

Die Bewerbung und Buchung von Glasfaseranschlussaufträgen wird durch die beiden Vertriebsmitarbeiter der NetCom BW, die Eheleute Alexej und Helena Schnabel in der Gemeinde Wehingen auch noch im Januar 2025 über den Jahreswechsel 2024/2025 hinaus, weiter fortgeführt.

Bei Bedarf können die Kontaktdaten der beiden Außendienstmitarbeiter der NetCom BW beim Bürgermeisteramt Wehingen erfragt werden.

  • Stromunterverteiler für Veranstaltungen im Ortskern

Der Vorsitzenden informierte die Anwesenden, dass im Rahmen des Sanierungsgebiets Ortsmitte an insgesamt 5 Standorten / Plätzen im Ortskernbereich öffentliche Stromunterverteiler für künftige Veranstaltungen (Märkte / Straßenfest, etc.) vorgesehen sind.

  • Absicherung des Schulweges zur Schlossbergschule

Bürgermeister Reichegger gab bekannt, dass für die mit Granitblöcken vorgenommene Absicherung des Schulweges im Parkplatzbereich Schulstraße / Auf der Breite, Gesamtkosten in Höhe von 3.341,40 € angefallen sind.

  • Kostenausgleich für durchgeführte Investitionen an den Tuttlinger Gymnasien und an der Gemeinschaftsschule Aldingen

Der Vorsitzende wies die Gremiumsmitglieder einleitend darauf hin, dass im Zusammenhang mit durchgeführten Investitionen an den Tuttlinger Gymnasien bzw. an der Gemeinschaftsschule Aldingen, von der Stadt Tuttlingen und der Gemeinde Aldingen bereits in der Vergangenheit entsprechende Ausgleichszahlungen bei den betroffenen Umlandgemeinden mit Schülern in den jeweiligen Schulen, angefordert wurden.

Mittlerweile ist eine Neuaufteilung der jeweils umzulegenden Kostenanteile erfolgt, sodass die betroffenen Umlandgemeinden voraussichtlich bis zum Frühjahr 2025 neue Kostenerstattungsbescheide erhalten.

Falls einzelne Kommunen die Bezahlung der künftigen Forderungen verweigern, bzw. gegen deren Erhebung klagen sollten, geht das Kostenausgleichsverfahren in die nächste Phase über.

Auf Anfrage aus der Mitte des Ratsgremiums teilte der Vorsitzende mit:

  • Beim Sanierungsgebiet „Ortsmitte II“ liegt für die Durchführung des nächsten Sanierungsabschnitts 1 A und 1 A+ bisher noch kein Bauzeitenplan vor.

Dieser soll aber noch durch die ausführende Baufirma noch zeitnah nachgeliefert werden.

  • Die an der Bürgle-Kapelle geplanten Reparatur- und Sanierungsarbeiten erfolgen im Auftrag und unter der Leitung der katholischen Kirchengemeinde Wehingen. Für die vorgesehenen Arbeiten hat der Gemeinderat Wehingen mit Beschluss vom 15.04.2024 einen Zuschuss in Höhe von 50 % der anfallenden Gesamtkosten, maximal jedoch einen Zuschusshöchstbetrag in Höhe von 25.000 € beschlossen.

  • Die eventuelle Neuerstellung / Anlegung des Fußweges von der Deilinger Straße zur Schlossbergschule im Rahmen der Bauarbeiten im Sanierungsgebiet Ortsmitte, wird von der Verwaltung überprüft.

Zum Ende der Sitzung bedankte sich der 1. Bürgermeister-Stellvertreter Jürgen Gätschmann sowohl bei Herrn Bürgermeister Reichegger, als auch bei der Verwaltung für die im vergangenen Jahr geleistete Arbeit und die gute Zusammenarbeit, die von Respekt und gegenseitiger Wertschätzung geprägt sei und überreichte dem Vorsitzenden ein Präsent und einen Blumengruß für seine Ehefrau.

Abschließend bedankte sich auch Bürgermeister Reichegger bei allen Gemeinderäten und Verwaltungsmitarbeitern/-innen für die umfangreiche, im Jahr 2024 geleistete Ratsarbeit und das vertrauensvolle Miteinander.

Er überreichte allen anwesenden Ratsmitgliedern ein Präsent verbunden mit dem Wunsch, dass auch in Zukunft weiterhin gemeinsam an einem Strang zum Wohle der Gemeinde Wehingen gezogen werde.

Nach Ende des offiziellen Teils der Sitzung konnten alle Anwesenden in der sehr anschaulichen, von Herrn Erich Mayer erstellten Präsentation „Wehingen verändert sich“ die in der Gemeinde Wehingen im Zeitraum 2018 – 2024 erfolgten Veränderungen und Neuerungen nochmals Revue passieren lassen.

Im Anschluss an die Sitzung statteten die Mitglieder des Gemeinderates, zusammen mit ihren Partnern, auch im Jahr 2024 den Bewohnerinnen und Bewohnern des Altenzentrums St. Ulrich wieder einen Besuch ab, und sangen gemeinsam mit diesen Weihnachtslieder in stimmungsvoller Atmosphäre und mit musikalischer Unterstützung. Im Anschluss hieran erhielten alle Senioren ein kleines, vorweihnachtliches Geschenk.

Gemeinde Wehingen

Landkreis Tuttlingen

Öffentliche Bekanntmachung

Der Gemeinderat Wehingen hat in der öffentlichen Sitzung am Samstag, dem 14. Dezember 2024 eine Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr Wehingen (Feuerwehr-Entschädigungssatzung - FwES) vom 08.10.2018 beschlossen.

Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt durch Anschlag an der Verkündungstafel am Rathauseingang in der Zeit vom 19. Dezember 2024 bis 29. Dezember 2024 – je einschließlich.

Auf diesen Anschlag wird hiermit hingewiesen.

Öffentliche Bekanntmachung

3. Änderung der 2. Fortschreibung Flächennutzungsplan

Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Heuberg hat am 04. Dezember 2024 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur 3. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans gefasst und beschlossen die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Ziele und Zwecke der Planung

Anlass für die Änderung des Flächennutzungsplans sind die Vorgaben des Landesentwicklungsplans (LEP), wonach für die Stromerzeugung verstärkt erneuerbare Energien genutzt werden sollen. Aus diesem Grund wird in der Gemeinde Wehingen ein Bebauungsplan zur Realisierung einer Photovoltaik-Freiflächenanlagen aufgestellt. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen und gestalterischen Voraussetzungen zur Realisierung der Vorhaben geschaffen werden.

Das Erfordernis zur Änderung des Flächennutzungsplanes ergibt sich aus der Verantwortung der Gemeinde für die städtebauliche Ordnung und Entwicklung Sorge zu tragen und diese rahmensetzend für die Bebauungspläne vorzugeben, sodass diese aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden können.

Die Gemeinde Wehingen beabsichtigt, mit der Aufstellung eines Bebauungsplans auf einem derzeit landwirtschaftlich genutzten Areal die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer ca. 0,9 ha großen Photovoltaik-Freiflächenanlage zu schaffen.

Geplant ist die Ausweisung eines Sondergebiets gemäß § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Regenerative Energien“. Zulässig sind Anlagen, die für den Betrieb und die Erschließung des Sondergebiets erforderlich sind oder in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Nutzung der Sonnenenergie stehen. Durch die Festsetzung als Sondergebiet werden bauliche Anlagen und Nutzungen, die nicht der Zweckbestimmung des Sondergebietes entsprechen, ausgeschlossen. Um eine geordnete Bebauung und Nutzung im Plangebiet zu gewährleisten. Die maximale Höhe der einzelnen Module wird beschränkt, sodass eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes stark reduziert werden kann.

Es ist vorgesehen, den Großteil des produzierten Stroms der PV-Anlage vor Ort zu verwerten und den Überschuss in das öffentliche Stromnetz einzuspeisen. Mit dem Bau der Anlage kann somit ein wichtiger Beitrag zur allgemeinen Stromversorgung und zum Klimaschutz geleistet werden.

Gemäß Landesentwicklungsplan (LEP) 2002 Baden-Württemberg sollen für die Stromerzeugung verstärkt regenerative Energien wie Wasserkraft, Windkraft und Solarenergie, Biomasse, Biogas und Holz sowie Erdwärme genutzt werden. Nachdem im März 2017 die sogenannte Freiflächenöffnungsverordnung durch die Landesregierung verabschiedet wurde (letzte Änderung durch Verordnung vom 21. Juni 2022, GBl. S. 293), können Photovoltaik-Freiflächenanlagen in landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten auch auf Acker- und Grünlandflächen im Rahmen der Förderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) errichtet werden. Das Plangebiet befindet sich innerhalb eines solchen landwirtschaftlich benachteiligten Gebiets.

Der wirksame Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes Heuberg stellt das Plangebiet als Grünfläche und als Fläche für die Landwirtschaft dar. Da der Bebauungsplan nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt ist, ist der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB findet in der Zeit vom

Montag, 23. Dezember 2024 bis einschließlich Freitag, 31. Januar 2025

durch die Veröffentlichung im Internet auf der Homepage des GVV Heuberg unter www.gvv-heuberg.de statt. Die Unterlagen sind dabei unter der Rubrik „GVV aktuell“ zu finden. Die vollständige Internetadresse lautet wie folgt:

www.gvv-heuberg.de/buerger-gvv/gvv-aktuell

Zusätzlich werden die Unterlagen im Verbandsbauamt des GVV Heuberg, Im Weiher 1, 78564 Wehingen sowie in den Rathäusern der Verbandsgemeinden, während der üblichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme bereitgestellt.

Während der oben genannten Frist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (per E-Mail an info@gvv-heuberg.de) oder sind bei Bedarf im Verbandsbauamt in Wehingen oder in den Rathäusern der Verbandsgemeinden schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorzubringen oder per Briefpost (GVV Heuberg, Im Weiher 1, 78564 Wehingen) einzureichen.

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen ist ein Erläuterungsbericht mit Begründung und Umweltbericht sowie ein zeichnerischer Teil des Änderungsbereiches.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a Abs. 6 BauGB die nicht fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern der Verband deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

In Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Flächennutzungsplan ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlicher Sitzung (/Gemeinderat/Verbandsversammlung) beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Stellungnahme oder der betroffenen Personen ausdrückliche und offensichtliche Einschränkungen ergeben. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern die Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, ergeht keine persönliche Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Wehingen, den 19.12.2024

André Kielack

Verbandsvorsitzender

Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt durch Anschlag an der Bekanntmachungstafel am Rathauseingang in der Zeit vom 20 Dezember 2024 – 31 Dezember 2024. Auf diesen Anschlag wird hiermit verwiesen.

Unsere Altersjubilare im Monat Januar 2025

06.01. Inge Waltraud Schwechel zum 85. Geburtstag

Bahnhofsplatz 31, 78564 Wehingen

10.01. Anneliese Berta Mair zum 70. Geburtstag

Sommerrainstraße 25, 78564 Wehingen

11.01. Moritz Denkinger zum 80. Geburtstag

Vorstadtstraße 7, 78564 Wehingen

22.01. Norbert Jakoby zum 70. Geburtstag

Flachenweg 10, 78564 Wehingen

24.01. Herbert Wolf zum 85. Geburtstag

Schillerstraße 30, 78564 Wehingen

31.01. Heiderose Winiarek zum 70. Geburtstag

Schillerstraße 1, 78564 Wehingen

31.01. Peter Letang zum 70. Geburtstag

Harrasweg 18, 78564 Wehingen

Standesamtliche Meldungen Monat Oktober/November 2024

Geburten:

Am 09. Oktober 2024 in Balingen

Rosie Szilasi

Eltern: Aniko Tusjak und Csaba Sandor Szilasi

Reichenbacher Straße 8,

78564 Wehingen

Am 13. November 2024 in Balingen

Eridon Kelmendi

Eltern: Bukurije Kelmendi geb. Aliu und Immer Kelmendi

Bahnhofstraße 3, 78564 Wehingen

Eheschließung:

Am 02. November 2024

Belinda Felicitas Schüppel geb. Woppowa und David Schüppel

Sommerrainstraße 44, 78564 Wehingen

Am 16. November 2024

Vanessa Sik geb. Ferruggia und Artur Sik

Am Stockäcker 21, 78564 Wehingen

Sterbefälle:

Am 22. Oktober 2024 in Wehingen

Harry Dieter Hartig, Raiffeisenstraße 4/2, 78564 Wehingen

Am 28. November 2024 in Rottweil

Roland Gentner, Gartenstraße 27, 78564 Wehingen

Am 27. November 2024 in Tuttlingen

Hermann Robert Schubert, Gartenstraße 1, 78564 Wehingen

Mitteilungsblatt

Das erste Mitteilungsblatt im neuen Jahr kommt am Donnerstag, dem 09. Januar 2025.

Abfallbeseitigung

Biotonne 28. Dezember 2024

Restmülltonne: 20. Dezember 2024

Werttonne: 02. Januar 2025

Papiertonne 04. Januar 2025

Freundlicher Gruß

Gerhard Reichegger, Bürgermeister

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinden Wehingen, Reichenbach a. H., Egesheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 51/2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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Reichenbach am Heuberg
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