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Montag – Freitag von 09.00 Uhr – 11.30 Uhr
Montagnachmittag von 14.00 Uhr – 17.00 Uhr
Donnerstagnachmittag von 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
Wir bitten um Beachtung.
Herr Bürgermeister Reichegger eröffnete die öffentliche Sitzung pünktlich um 19:15 Uhr und begrüßte die Anwesenden.
Da keine Fragen gestellt wurden, konnte gleich zum nächsten Tagesordnungspunkt übergegangen werden.
Hebelstraße – Albstraße/Schillerstraße
Deilinger Straße – Groz-Beckert-Straße
Bürgermeister Reichegger informierte, dass der Fußweg Hebelstraße – Albstraße/Schillerstraße saniert werden soll. Dieser werde wegen des derzeit schlechten Zustands noch ergänzend in den Haushaltsplan 2025 aufgenommen. Das Planungsbüro Hermle aus Gosheim soll mit der Planung beauftragt werden.
Die mögliche Sanierung des Fußwegs Deilinger Straße – Groz-Beckert-Straße wurde im Rahmen der Sitzung des Bauausschusses am 20.12.2024 vor Ort diskutiert. So könnte eine zukünftige Fußwegführung von der Deilinger Straße über den Wehinger Sportplatz bzw. das Kleinspielfeld in die Groz-Beckert-Straße erfolgen, was auch eine funktionale Fußwegeverbindung von der Schlossberghalle Wehingen über die Deilinger Straße in Richtung Groz-Beckert-Straße / Siedlung sein könnte. Für die zukünftige Wegenutzung müsste die Brücke über den Mühlbach noch mehr freigeschnitten und auf einer Seite mit einer Absturzsicherung zum Bach hin versehen werden.
Eine denkbare Wegeführung im Böschungsbereich des Sportplatzes wäre relativ aufwendig und würde eventuell auch das Wurzelwerk der dortigen Bäume beschädigen. Zudem müsste bei dieser Lösung der Umgrenzungszaun des Sportplatzes versetzt werden.
Alternativ könnte der nicht sehr stark frequentierte Fußweg auch direkt über das bestehende Kleinspielfeld hinweg geführt werden, allerdings mit dem negativen Begleiteffekt, dass der Weg gegenüber dem Spielfeld nicht abgegrenzt wäre und dieses zukünftig zudem mit jeglicher Art von Fahrzeugen (Fahrräder/Kinderwagen) befahrbar wäre.
Bei beiden vorgenannten Alternativen müsste im Bereich hinter dem bestehenden Häusle auf dem Sportplatz eine neue Zuwegung von der Brücke in Richtung Sportplatz-Böschung bzw. Kleinspielfeld geschaffen werden.
Als dritte Alternative wurde eine Fußwegeführung über den bereits bestehenden befestigten Weg auf dem Sportplatz genannt.
Allerdings müsste hierzu das Tor in der Groz-Beckert-Straße und damit der Sportplatzbereich insgesamt dauerhaft geöffnet bleiben.
Für diese Wegealternative wäre auch ein Testbetrieb denkbar; im Bedarfsfall könnten noch ergänzende Nachbesserungen vorgenommen werden. Die Umsetzung dieser Wegealternative müsste jedoch vorab auch noch mit dem TV Wehingen, Abteilung Fußball, abgestimmt werden. Da dies bisher noch nicht erfolgt sei, soll die Sanierung dieses Fußweges mit veranschlagten Kosten von 120.000 Euro aus dem Haushaltsplan 2025 herausgenommen werden.
Der Gemeinderat stimmte schließlich bei drei Enthaltungen für die Sanierung des Fußwegs Hebelstraße – Albstraße/Schillerstraße sowie dafür, die Anlegung eines Fußweges von der Deilinger Straße in die Groz-Beckert-Straße über das Sportgelände mit veranschlagten Kosten von 120.000 € aus dem Haushaltsplan 2025 herauszunehmen.
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Stellenplan für das Haushaltsjahr 2025 sowie Finanzplan mit Investitionsplan für die Jahre 2026 – 2028
Beschluss
Bürgermeister Reichegger begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Verbandskämmerer Armin Sauter. Herr Sauter teilte dem Gremium nochmal die Eckpunkte des Haushaltsplans mit, welcher in der letzten Sitzung am 14.12.2024 bereits vorberaten worden war. Die Haushaltsplanung habe sich laut Herrn Sauter lediglich in den im vorigen Tagesordnungspunkt angesprochenen Punkten der Fußwegesanierung geändert.
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Stellenplan für das Haushaltsjahr 2025 sowie Finanzplan mit Investitionsplan für die Jahre 2026 – 2028.
Bürgermeister Reichegger bedankte sich bei Herrn Sauter und dem Team der Verbandskämmerei für die alljährlich gute Arbeit.
Umbau und Erweiterung um Räumlichkeiten für die Kleinkindbetreuung und eine Mensa
Bürgermeister Reichegger begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Rolf Weber von der Weber Planungsgesellschaft, Gosheim, Herrn Verbandskämmerer Armin Sauter sowie die Mitglieder des Kirchengemeinderats der katholischen Kirchengemeinde und die Leitung des Kindergartens Christkönig im Zuhörerraum.
Zunächst fasst Bürgermeister Reichegger nochmal kurz die Historie der bisherigen Entscheidungen zusammen (Umbau des Wohngebäudes neben Kindergarten Christkönig zu Krippengruppe, Mensa etc., Gemeinde sagt Übernahme der Kosten zu unter der Voraussetzung, dass Planung im Einvernehmen erfolgt).
Bei einem gemeinsamen Vor-Ort-Termin mit dem Kirchengemeinderat der katholischen Kirchengemeinde und der Kindergartenleitung wurde die grobe Planung vorgestellt sowie Änderungswünsche aufgenommen. Im Dezember wurde dem Gemeinderat die Planung vorgestellt, jedoch vom Gremium abgelehnt.
Herr Weber stellt sodann den aktuellen Stand der Planung vor.
Außen sollen zusätzliche zehn Parkplätze (sechs Längsparkplätze, vier Querparkplätze) geschaffen werden. Einer der zunächst vorgesehenen Parkplätze entfällt, um den Bereich der Essensanlieferung geräumiger gestalten zu können. Auf Wunsch des Personals ist hier zusätzlich zur Treppe noch eine Rampe vorgesehen.
Des Weiteren ist im Bereich der neuen Krippengruppe nun ein direkter Zugang vom Garderobenbereich zu den Außenanlagen vorgesehen. Das Mittagessen kann von der Krippengruppe entweder im Gruppenraum oder alternativ in der Mensa eingenommen werden. Der Kellerraum unter dem bisherigen Gruppenraum soll zum Lagerraum für Außenspielgeräte hergerichtet werden, da der Bedarf an Lagerraum sehr groß sei.
Mehrere Gemeinderäte kritisierten die Kostensteigerung zum bisherigen Entwurf, welche nur durch die Ausgestaltung des Kellers als Lagerraum begründet sei. Herr Weber entgegnet hierzu, dass sich hier bisher nur um eine Hochrechnung auf Grundlage der Bruttogrundfläche handle. Es sei zu diesem Zeitpunkt in der Planung noch zu früh, um über Kostenvergleiche zu sprechen. Aktuell werde nur ein Kostenrahmen genannt.
Nach kurzer Debatte über Details der Planung stimmte der Gemeinderat einstimmig dafür, die Erweiterung des Kindergartens Christkönig um eine Krippengruppe und eine Mensa in der Planungsvariante B mit Flachdach umzusetzen. Die Weber Planungsgesellschaft, Gosheim, wird mit der Planung beauftragt. Gleichzeitig soll der Vertrag mit der Katholischen Kirchengemeinde hinsichtlich der Kostenbeteiligung sowie der Verpflichtung der Kirchengemeinde zur Aufrechterhaltung der Betriebsträgerschaft des Kindergartens Christkönig angepasst werden.
Bürgermeister Reichegger bedankte sich bei Herrn Architekt Weber, Herrn Verbandskämmerer Armin Sauter sowie den Mitgliedern des Kirchengemeinderats der katholischen Kirchengemeinde und der Leitung des Kindergartens Christkönig.
Vergabe der Elektroinstallationsarbeiten für die Straßenbeleuchtung
Bürgermeister Reichegger informiert das Gremium darüber, dass drei Firmen zur Abgabe von Angeboten aufgefordert wurden. Letztlich seien zwei Angebote eingereicht worden. Das günstigste Angebot stammt von der Firma Elektrotechnik Moosbrucker GmbH & Co.KG aus Wehingen, mit einer geprüften Angebotssumme in Höhe von 117.623,65 € incl. Mehrwertsteuer.
Ohne jede Aussprache beschließt der Gemeinderat einstimmig die Vergabe der Arbeiten an die Firma Moosbrucker.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von einem Bauvorhaben zur Erweiterung eines Wohnhauses in der Schillerstraße. Des Weiteren versagte der Gemeinderat mit sechs Stimmen bei acht Enthaltungen sein Einvernehmen zum Umbau einer Scheune zu einer Garage und einer Dachterrasse in der Gosheimer Straße.
Bürgermeister Reichegger teilt dem Gremium mit, dass bereits seitens des Regionalverbandes in der Planung von potentiellen Flächen für Freiflächenphotovoltaikanlagen die südexponierte Fläche der verfüllten Erddeponie „Schnekenhalde“ aufgeführt worden sei.
Die unlängst neu gegründete Heuberg Energie GmbH sei sehr interessiert daran, im Bereich der zu renaturierenden Fläche auf der verfüllten Erddeponie „Schnekenhalde“ eine Photovoltaikanlage mit einer voraussichtlichen Leistung von 2 MW zu errichten und hat daher eine entsprechende Voranfrage an die Gemeinde gerichtet. Um den Netzanschluss bei den Netze BW anzufragen, wird von der Heuberg Energie GmbH ein entsprechender Nachweis für den Zugriff auf die Fläche gefordert. Hierfür wäre zunächst eine entsprechende Absichtserklärung in Form eines „Nutzungs-Vorvertrags“ zwischen Gemeinde und Heuberg Energie GmbH ausreichend.
Der tatsächliche Abschluss eines rechtsverbindlichen Vertrags ist dabei von der Zustimmung des Gemeinderates und einer möglichen Wirtschaftlichkeit des Projektes abhängig.
Aus dem Gremium wird vorgebracht, dass die Gemeinde explizit keine Haftung bei Hangrutschungen übernehmen solle. Anschließend beschloss der Gemeinderat einstimmig, die Renaturierungsfläche der verfüllten Erddeponie „Schnekenhalde“ grundsätzlich als potentielle Nutzungsfläche für Freiflächenphotovoltaik zur Verfügung zu stellen und den entsprechenden Vorvertrag zu schließen. Über die tatsächliche Nutzung werde dann zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.
Für die Anlegung eines Fußweges vom Baugebiet Viehlehen über die Bära zur Ortsmitte ist die Gemeinde auf die Eigentümer des benötigten Grundstücks wegen des Erwerbs zugegangen. Hierbei wurde Bereitschaft zur Veräußerung signalisiert. Bei diesem Gespräch wurde seitens der Eigentümer der Wunsch geäußert, noch weitere Grundstücke an die Gemeinde zu veräußern.
Bürgermeister Reichegger teilt dem Gremium mit, dass die Gemeinde nicht an allen Grundstücken gesteigertes Interesse habe, die Eigentümer (eine Erbengemeinschaft) jedoch alle Grundstücke im Ganzen veräußern möchte. Die Grundstücke, die für die Anlegung des Fußwegs nicht benötigt würden, könnten von der Gemeinde wiederum an private Interessenten veräußert werden.
Nachdem sich mehrere Gemeinderäte für den Erwerb ausgesprochen haben, stimmte der Gemeinderat einstimmig für den Erwerb der Grundstücke.
Festlegung und Bekanntgabe des Wahlbezirks, des Wahllokals, der Besetzung der Wahlvorstände sowie der Einteilung am Wahltag
Bürgermeister Reichegger informiert das Gremium über die rechtlichen Vorgaben zur Durchführung der Bundestagswahl am 23.02.2025 und stellt die Einteilung der Wahlhelfer und Wahlausschüsse vor. Ohne weitere Aussprache nimmt der Gemeinderat hiervon zustimmend Kenntnis.
Bekanntgabe und Beschlussfassung zu Beratungsergebnissen
Bürgermeister Reichegger informiert das Gremium über die Beratungsergebnisse der Sitzung des Bauausschusses vom 20.12.2024.
Vor der Anschaffung eines neuen Beamers für die Schlossberghalle sollen zunächst noch weitere Informationen bei der Firma Light & Sound aus Spaichingen eingeholt werden.
Die notwendige Überprüfung der Flucht-/Notausgangstüren in der Schlossberghalle soll künftig im Rahmen der regelmäßigen Prüfung der Innentüren mit erledigt werden.
Für den vorderen und hinteren Eingangsbereich des Rathauses werden von Herrn Architekt Messmer verschiedene Varianten optisch und kostentechnisch gegenübergestellt und dem Gemeinderat zur abschließenden Beschlussfassung vorgelegt.
Mit Blick auf die Vielzahl von vergleichbaren Fällen im Ortsbereich sollen zunächst keine weiteren Verkehrsspiegel in den Einmündungsbereich der Reichenbacher Straße angebracht werden.
Die jetzt festgestellten Mängel bei der Pflasterung der Seitenbereiche in der Reichenbacher Straße sollen bei der Umsetzung der nächsten Sanierungsabschnitte zwingend beachtet werden. Wegen des generellen Problems mit losem Fugenmaterial soll durch den Bauhof auf einer unbelasteten Teilfläche eine Testfläche mit speziellem, sich verfestigenden Fugenmaterial angelegt werden.
In der Mörikestraße sollen zunächst keine weiteren Stellplätze angelegt werden, da im Zuge des Umbaus des Kindergartens Christkönig zusätzliche Stellplätze entstehen werden. Es soll am Kreuzungsbereich zur Albstraße zunächst auch kein Verkehrsspiegel angebracht werden, da der starke Bewuchs auf dem Eckgrundstück zwischenzeitlich zurückgeschnitten wurde.
Eine Einbahnstraßenregelung in der Mörikestraße wird als nicht zielführend angesehen. Hingegen soll aus beiden Fahrtrichtung eine Tempo-30-Begrenzung in Kombination mit zusätzlichen Verkehrszeichen zur Warnung („Kinder“) eingerichtet werden.
Im Bereich einer Grundstückseinfahrt im Schlossbergweg wurden die Straßenverhältnisse als ausreichend bewertet; es sollen keine Bäume gefällt werden.
Der Standort der Altkleider- und Altglascontainer in der Groz-Beckert-Straße sollen in die Siemensstraße verlegt werden.
Der Gemeinderat schließt sich den Beratungsergebnissen an und beschließt einstimmig die vorgeschlagene Umsetzung.
Bürgermeister Reichegger informiert die Anwesenden darüber, dass in der nicht öffentlichen Sitzung vom 14.12.2024 die Einstellung von Herrn Jannik Bächle aus Hausen am Tann als Mitarbeiter für den Bauhof beschlossen wurde.
Bürgermeister Reichegger führt aus, dass das Protokoll der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 14.12.2024 nach der Unterzeichnung durch die beurkundenden Gemeinderäte durch Auflegung während der Sitzung bekannt gegeben wird.
Bürgermeister Reichegger informiert die Anwesenden über die Termine der Ortsfasnet.
Auf entsprechende Anfragen aus dem Gremium teilt Bürgermeister Reichegger bzw. die Verwaltung Folgendes mit:
Bürgermeister Reichegger bedankte sich anschließend bei allen Anwesenden und schloss die Sitzung um 21:10 Uhr.
Wahlbekanntmachung für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025
Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.
Die Wahl dauert von 08.00 Uhr – 18.00 Uhr.
Die Gemeinde Wehingen bildet einen Einheitswahlbezirk für die Gesamtgemeinde mit dem Wahllokal im Saal der Schlossberghalle Wehingen, Wörthstraße 33, 78564 Wehingen.
Der Wahlraum in der Schlossberghalle ist nicht barrierefrei, aber rollstuhlgerecht.
Für die Wahl im Urnenwahllokal haben die Wähler die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass mitzubringen.
Gewählt wird mit einem amtlichen Stimmzettel, der im Wahllokal ausgehändigt wird.
Dabei hat jeder Wähler eine Erststimme und eine Zweitstimme.
Der Wähler gibt seine Erststimme in der Weise ab, dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge sie gelten soll, und seine Zweitstimme in der Weise, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) auf eindeutige Weise kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.
Für die Briefwahl können der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen beim Bürgermeisteramt Wehingen, Gosheimer Straße 14, 78564 Wehingen Zimmer Nr. 01 schriftlich, elektronisch oder mündlich zur Niederschrift (nicht aber telefonisch oder per SMS) beantragt werden.
Über den auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Code können Sie Ihren Wahlscheinantrag mit Ihrem Mobilgerät rasch und einfach aufrufen.
Zusätzlich ist auf der Homepage der Gemeinde Wehingen (www.wehingen.de) ebenfalls ein Internet-Link für die Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen eingestellt.
Die Briefwahlunterlagen sind so rechtzeitig an das Bürgermeisteramt der Gemeinde Wehingen zuzuleiten, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Verspätet eingegangene Wahlbriefe können nicht mehr gewertet werden.
Die öffentliche Bekanntmachung für die Wahlbekanntmachung der Bundestagswahl am 23.02.2025 sowie zusätzlich über die bei der Bundestagswahl 2025 verwendeten amtlichen Stimmzettel und die Stimmabgabe bzw. den Ablauf der Wahl selbst, erfolgt durch Anschlag an der Verkündungstafel vor dem Rathaus im Zeitraum von Donnerstag, den 30. Januar 2025 bis zum Sonntag, dem 09. Februar 2025 – je einschließlich.
Auf diesen Anschlag wird hiermit hingewiesen.
01.02. Ekaterina Lobko zum 70. Geburtstag
Schillerstraße 15, 78564 Wehingen
02.02. Mario Burtone zum 80. Geburtstag
Bertholdstraße 30, 78564 Wehingen
02.02. Karl Schiel zum 75. Geburtstag
Schmelzestraße 12, 78564 Wehingen
02.02. Wladimir Lotwin zum 70. Geburtstag
Keltenweg 1, 78564 Wehingen
03.02. Johann Georg Lerch zum 70. Geburtstag
Bergstraße 7, 78564 Wehingen
07.02. Peter Wieder zum 85. Geburtstag
Untere Vorstadtstraße 24, 78564 Wehingen
10.02. Magdalena Narr zum 90. Geburtstag
Sommerrainstraße 22, 78564 Wehingen
10.02. Manfred Steiner zum 70. Geburtstag
Hofenstraße 2, 78564 Wehingen
10.02. Christiane Monika Letzner zum 70. Geburtstag
Bogenstraße 17, 78564 Wehingen
11.02. Hedwig Rosemarie Stöhr zum 80. Geburtstag
Sommerrainstraße 78, 78564 Wehingen
12.02. Stefan-Matei Mato zum 75. Geburtstag
Keltenweg 7, 78564 Wehingen
13.02. Klaus-Jürgen Ehrenfried Kletscher zum 85. Geburtstag
Sommerrainstraße 20, 78564 Wehingen
13.02. Günter Narr zum 70. Geburtstag
Bergstraße 12, 78564 Wehingen
17.02. Emini Nakshije zum 70. Geburtstag
Schillerstraße 17, 78564 Wehingen
20.02. Krystyna Zaleska zum 85. Geburtstag
Rubenäckerstraße 14, 78564 Wehingen
20.02. Margarethe Christina Walczyk zum 70. Geburtstag
Schillerstraße 17, 78564 Wehingen
22.02. Gerhard Jakob Dietmann zum 80. Geburtstag
Schillerstraße 67, 78564 Wehingen
25.02. Mijo Mores zum 75. Geburtstag
Mörikestraße 11, 78564 Wehingen
28.02. Franz Hügel zum 70. Geburtstag
Lembergstraße 21, 78564 Wehingen
Seit 1. Januar können Bauanträge bei der Baurechtsbehörde des Gemeindeverwaltungsverbandes Heuberg ausschließlich digital eingereicht werden. Die Baurechtsbehörde nutzt hierfür das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg (ViBa BW). Papierformulare sowie einfache E-Mails können nicht mehr eingereicht werden. Bei Rückfragen stehen die Mitarbeiter der Baurechtsbehörde des Gemeindeverwaltungsverbandes gerne zur Verfügung.
Alle Informationen finden Sie auch auf unserer Homepage:
gvv-heuberg.de/buerger-gvv/gvv-aktuell
oder direkt beim Virtuellen Bauamt Baden-Württemberg:
bw.digitalebaugenehmigung.de/gvv-heuberg/
Papiertonne 31. Januar 2025
Biotonne 07. Februar 2025
Restmülltonne: 14. Februar 2025
Werttonne: 26. Februar 2025
Freundlicher Gruß
Gerhard Reichegger, Bürgermeister