Hierzu vereinbaren Sie bitte einen Termin unter der Telefonnummer: 07426/947013.
Dienstag – Freitag von 09.00 Uhr – 11.30 Uhr
Donnerstagnachmittag von 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
Am Gründonnerstagnachmittag, den 17. April 2025, ist das Rathaus geschlossen.
Wir bitten um Beachtung.
Bitte beachten Sie, dass am Gründonnerstag auf dem Rathaus keine AOK-Sprechstunde stattfindet.
Sterbefälle:
Am 03. Februar 2025 in Kapstadt
Michael Wilhelm, Hangstraße 42, 78564 Wehingen
Am 17. Februar 2025 in Wehingen
Dorothea Anna Häring, geb. Narr, Bertholdstraße 16, 78564 Wehingen
Am 20. Februar 2025 in Villingen-Schwenningen
Erwin Denkinger, Deilinger Straße 16, 78564 Wehingen
Am 23. Februar 2025 in Villingen-Schwenningen
Helga Klara Mattes geb. Guth, Flachenweg 6, 78564 Wehingen
Am 28. Februar 2025 in Wehingen
Christina Maria Denkinger, Deilinger Straße 14, 78546 Wehingen
Am 26. März 2025 in Wehingen
Bernadette Dietmann geb. Volz, Untere Vorstadtstraße 3, 78564 Wehingen
Gemeinde Wehingen
Landkreis Tuttlingen
In Baden-Württemberg wird das Volksbegehren „XXL-Landtag verhindern!“ über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes – Aufblähung des Landtags durch Reduktion der Wahlkreise und Direktmandate von 70 auf 38 vermeiden“ durchgeführt, weil es von mindestens 10.000 wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern zulässigerweise beantragt wurde. Der Gesetzentwurf, der Gegenstand des Volksbegehrens ist, wurde von den Initiatoren des Volksbegehrens erstellt.
Das Volksbegehren wird in allen Gemeinden Baden-Württembergs durchgeführt und ist vor Beginn der Sammlung ortsüblich bekannt zu machen.
Dabei findet die freie Sammlung im Zeitraum vom 05. Mai 2025 bis 04. November 2025 statt. In dieser Zeit können sich Befürworter des Volksbegehrens mit ihren persönlichen Daten und ihrer Unterschrift in die von den Vertrauensleuten des Volksbegehrens ausgegebenen Eintragungsblätter eintragen.
Die Eintragungsblätter sind zur weiteren Überprüfung und zur Bescheinigung des Eintragungsrechts bis spätestens Dienstag, den 04. November 2025, auf dem Bürgermeisteramt Wehingen, Gosheimer Straße 14 in Wehingen, einzureichen.
Daneben findet im Zeitraum vom 05. Mai 2025 bis 04. August 2025 in allen Gemeinden die amtliche Sammlung statt. Hierzu werden im Einwohnermeldeamt im 1. OG des Rathauses Wehingen zu den allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses Eintragungslisten aufgelegt.
Eintragungsberechtigt in die vorgenannten Eintragungsblätter bzw. Eintragungslisten ist, wer am Tag der Eintragung in der Gemeinde Wehingen wahlberechtigt zum Landtag von Baden-Württemberg ist. Dabei darf jeder Eintragungsberechtigte jeweils nur eine Unterstützungsunterschrift leisten.
Nach Fristablauf der freien Sammlung am 04.11.2025 wird das zusammengefasste Sammlungsergebnis der Gemeinde Wehingen dem Kreisabstimmungsleiter zugesandt.
Der genaue Gegenstand des beantragten Volksbegehrens samt vollständigem Wortlaut des Gesetzentwurfs und seiner Begründung (§ 30 Abs. 2 S. 2 und Abs. 3 VAbstG), die genauen Angaben und Zeiten, wer sich wann, wo und auf welche Weise eintragen kann, sowie sonstige nähere Angaben, sind aus dem Aushangtext an der Verkündungstafel vor dem Rathaus ersichtlich.
Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt durch Anschlag an der Verkündungstafel vor dem Rathaus in der Zeit vom 16. April 2025 bis 27. April 2025 - je einschließlich.
Auf diesen Anschlag, durch den die ortsübliche Bekanntmachung über die Durchführung des Volksbegehrens erfolgt, wird hiermit hingewiesen.
Biotonne: 17. April 2025
Werttonne: 24. April 2025
Papiertonne: 26. April 2025
Restmülltonne: 09. Mai 2025
Freundlicher Gruß
Gerhard Reichegger, Bürgermeister