Bürgermeisteramt Wehingen
78564 Wehingen
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Sprechstunden des Bürgermeisters Hierzu vereinbaren Sie bitte einen Termin unter der Telefonnummer: 07426/947013. Dienststunden auf dem...
Foto: Gemeinde Wehingen

Sprechstunden des Bürgermeisters

Hierzu vereinbaren Sie bitte einen Termin unter der Telefonnummer: 07426/947013.

Dienststunden auf dem Rathaus

Montag - Freitag von 09.00 Uhr – 11.30 Uhr

Montagnachmittag von 14.00 Uhr – 17.00 Uhr

Donnerstagnachmittag von 14.00 Uhr – 18.00 Uhr

Am Freitag, dem 02. Mai 2025, ist das Rathaus geschlossen.

Wir bitten um Beachtung.

80. Geburtstag von Herrn Josip Pihac

Herr Josip Pihac konnte in der vergangenen Woche seinen 80. Geburtstag feiern. Der Bürgermeister gratulierte dem Jubilar recht herzlich und überbrachte die Glückwünsche der Gemeinde und des Herrn Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann. Er wünschte für die Zukunft weiterhin alles Gute. Herr Pihac freute sich sehr über den Besuch und die Wertschätzung des Bürgermeisters sowie über das Weinpräsent der Gemeinde und die Urkunde vom Ministerpräsidenten.

Diamantene Hochzeit der Eheleute Mario und Concetta Burtone

In der letzten Woche konnten die Eheleute Mario und Concetta Burtone das seltene Fest der Diamantenen Hochzeit im Kreise ihrer Familie feiern. Herr Bürgermeister Reichegger besuchte die beiden und überbrachte die besten Wünsche zum Jubiläum seitens der Gemeinde und des Herrn Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann. Neben den guten Wünschen gab es noch für beide ein Geschenk der Gemeinde und eine Urkunde vom Ministerpräsidenten. Bürgermeister Reichegger wünschte weiterhin alles Gute und noch viele gemeinsame Jahre.

Aus der letzten Sitzung des Gemeinderates wird berichtet:

Frageviertelstunde für die Einwohner

Nach der Begrüßung durch Herrn Bürgermeister Reichegger wurden aus der Mitte der anwesenden Zuhörer vorab Fragen zum nachfolgenden Tagesordnungspunkt 4 - „Bericht der Netze BW – was passiert im Stromnetz von Wehingen“ und hierbei insbesondere zu dem Punkt, wie weit der Ausbau des Stromnetzes bereits hinsichtlich der Erstellung und möglichen Nutzung von leistungsfähigen Stromspeichern vorangeschritten ist, gestellt.

Der Vorsitzende verwies hierzu auf die noch folgenden Ausführungen und Erläuterungen bei dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt.

Solarpark Wehingen

  • Abwägung der Stellungnahmen sowie Beschluss des Bebauungsplans und örtlicher Bauvorschriften als Satzungen

Zu diesem Tagesordnungspunkt konnte der Vorsitzende ergänzend Herrn Laubenstein vom Umweltplanungsbüro Fritz & Grossmann begrüßen. Dieser verwies einleitend nochmals auf die von einem privaten Investor geplante Errichtung einer ca. 0,9 ha großen Photovoltaik-Freiflächenanlage auf einer Teilfläche des Grundstücks Flst. Nr. 1901/1. Dabei ist vorgesehen, den Großteil des produzierten Stroms vor Ort zu verwerten und den Überschuss in das öffentliche Stromnetz einzuspeisen.

Um die hierfür notwendigen planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, müssen auf der bisherigen landwirtschaftlichen Fläche ein neues Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Solarenergie“ ausgewiesen und ein entsprechender Bebauungsplan mit den zugehörigen Örtlichen Bauvorschriften jeweils als Satzung beschlossen werden.

Im laufenden Bebauungsplanverfahren wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt, sowie ergänzend die Öffentlichkeit um Stellungnahme gebeten. Den Anwesenden wurden von Herrn Laubenstein der Bebauungsplan sowie die im Rahmen der Offenlage eingegangenen wesentlichen Stellungnahmen, die weitgehend den Unterlagen des Bebauungsplans gefolgt sind, im Rahmen eines Fachvortrages ausführlich dargelegt und erläutert.

Die vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen wurden im Gremium gegeneinander abgewogen und erforderlichenfalls entsprechende Anpassungen und Ergänzungen, nach zuvor erfolgter Abstimmung mit den beteiligten Fachbehörden, vorgenommen.

Zum notwendigen Ausgleich der Eingriffswirkungen des Plangebiets muss eine bisherige Kompensationsmaßnahme auf die beiden Flurstücke Nr. 1858 und 1860 in ca. 760 m Entfernung vom Plangebiet verlagert werden.

Um denkbaren Blendwirkungen der Photovoltaikanlage von vorneherein zu begegnen, wurden die bereits bestehenden Schutzvorkehrungen / Festsetzungen für die Verkehrsteilnehmer der Kreisstraße 5904 um die Flächen der angrenzenden Wohnbebauung erweitert.

Abschließend stimmte der Gemeinderat der vorgeschlagenen Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Anhörung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zu und beschloss den Bebauungsplan „Solarpark Wehingen“ und die zusammen mit dem Bebauungsplan „Solarpark Wehingen“ aufgestellten

Örtlichen Bauvorschriften jeweils einstimmig als Satzung.

Im nächsten Schritt müssen die beschlossenen Satzungen durch das Landratsamt Tuttlingen genehmigt werden.

Abschluss eines Stromkonzessionsvertrages mit der Netze BW GmbH

  • Vergabe

Zu diesem und dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt konnte Herr Bürgermeister Reichegger ergänzend Herrn Regionalmanager Thomas Schlegel und Herrn Kommunalberater Stefan Einsiedler von der Netze BW begrüßen und wies ergänzend darauf hin, dass der bisher bestehende Strom-Konzessionsvertrag der Gemeinde Wehingen mit der Netze BW GmbH nach 20 Jahren zum 31.01.2027 ausläuft.

Die notwendige Neuvergabe der Konzession für die Stromversorgung in der Gemeinde Wehingen wurde bereits am 28.02.2024 im Bundesanzeiger veröffentlicht / bekannt gemacht.

Bis zum gesetzten Fristablauf am 28.05.2024 ist bei der Gemeinde Wehingen lediglich eine Interessenbekundung der Netze BW GmbH eingegangen. Mit dem vorliegenden Vertragsentwurf ist die Netze BW GmbH daher auch einzige Bewerberin auf die Stromkonzession.

Von Herrn Regionalmanager Schlegel / Netze BW wurden die vertraglichen Regelungen des auf dem neuen Musterkonzessionsvertrag Baden-Württemberg basierende Vertragsentwurf zwischen der Gemeinde Wehingen und der Netze BW GmbH inhaltlich erläutert und dargelegt.

Im Anschluss daran beschloss der Gemeinderat einstimmig den vorgelegten Entwurf eines Konzessionsvertrags zwischen der Gemeinde Wehingen und der Netze BW GmbH über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zum Bau und Betrieb von Verteilungsanlagen für die Elektrizitätsversorgung im Gemeindegebiet Wehingen für die Zeit vom 01.02.2027 bis zum 31.01.2047 abzuschließen.

Ergänzend wurde die Verwaltung mit der Vornahme der weiteren Verfahrensschritte, sowie mit der Einholung der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde beauftragt.

Bericht der Netze BW – was passiert im Stromnetz von Wehingen

Bei diesem Tagesordnungspunkt betonte Herr Thomas Schlegel, Regionalmanager Verteilnetz der Netze BW GmbH einleitend die Wichtigkeit einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Netze BW und Kommunen, um die Energiewende gemeinsam voranzubringen und eine sichere, zukunftsfähige Infrastruktur zu gewährleisten. Anhand einer anschaulichen Präsentation berichtete er über die aktuelle Situation im Stromnetz von Wehingen und die zukünftig anstehenden Herausforderungen im Bereich der Netzentwicklungsplanung. Bis zum Jahr 2030 sollen 80 % der Stromversorgung in Deutschland aus erneuerbaren Energien und im Bereich der Wärmeversorgung deutschlandweit 50 % der Wärmeenergie klimaneutral erzeugt werden. Zudem besteht das Ziel, in Deutschland bis 2030 15 Mio. vollelektrische Fahrzeuge, sowie 1 Mio. öffentlicher Ladepunkte zu etablieren. Die prognostizierte Verdoppelung des Strombedarfs in Deutschland bis zum Jahr 2045 macht einen kontinuierlichen Ausbau der bestehenden Infrastruktur mit leistungsstärkeren Stromnetzen erforderlich, was mit enormen Investitionen verbunden ist. Allein in der Gemeinde Wehingen mit einer Gesamtnetzlänge von über 100 km fallen im Zeitraum von 2022 – 2025 Gesamtinvestitionen der Netze BW in das Stromnetz in Höhe von ca. 5 Mio. Euro an.

Daneben wurde von Herrn Schlegel die Entwicklung der erneuerbaren Energien vor Ort und die Entwicklung bzw. die Auswirkung der Energiewende und Elektromobilität auf die Stromnetze erläutert. Aktuell sind in der Gemeinde Wehingen 39 Ladestationen mit insgesamt 44 Ladepunkten, sowie 67 Wärmepumpen bei der Netze BW gemeldet. Daneben schreitet die Digitalisierung der Stromzähler und die Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen weiter voran.

Abschließend bedankte sich Bürgermeister Reichegger bei den beiden Referenten für die interessanten Ausführungen sowie für die umfassenden Informationen und für die bestehende gute Partnerschaft mit der Gemeinde Wehingen.

Parkplatz in der Deilinger Straße

  • Vergabe von Arbeiten und eventuelle Installation einer E-Ladestation

Der Vorsitzende erläuterte rückblickend zunächst die Entwicklung des geplanten Parkplatzneubaus in der Deilinger Straße. Nachdem die Baumaßnahme zunächst mit Gesamtbaukosten unter 200.000,- € geschätzt worden war, haben sich im Laufe der weiteren Planungen und Rücksprachen mit dem Landratsamt Tuttlingen weitere bauliche Ergänzungsmaßnahmen ergeben.

Im Zuge der angestrebten Barrierefreiheit aller Bushaltestellen bis zum Jahr 2028 wurde ein Umbau der beiden Haltestellen Sportplatz ebenfalls in die Umbauplanungen für den Parkplatz in der Deilinger Straße mitaufgenommen. Neben der Installation von Hochbords an den beiden Haltestellen für den problemlosen Buszu- und -ausstieg wurden dabei zusätzlich beidseitig neue Wartehäuschen, sowie ergänzend der Bau einer Überquerungshilfe für Fußgänger in die Umbauplanung mitaufgenommen.

Die vorgenannten Straßenbauarbeiten für den Parkplatz, die Bushaltestellen und die Querungshilfe in der Deilinger Straße wurden vom Planungsbüro Breinlinger Ingenieure / Tuttlingen ausgeschrieben. Von den abgegeben 6 Angeboten war dabei die Firma Friedrich Stingel GmbH aus Schwenningen mit einer Angebotssumme in Höhe von 283.352,00 € für ein pauschaliertes Nebenangebot der günstigste Bieter.

Im Rahmen der Energiewende und um im Ortsbereich der Gemeinde Wehingen ausreichend viele öffentliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge anbieten zu können, wurde im Zusammenhang mit dem geplanten Parkplatzneubau in der Deilinger Straße ergänzend die Installation von einer bzw. mehreren E-Ladestationen im Parkplatzbereich angedacht. Für die hierbei favorisierte Installation von 1 AC-Ladesäule mit 2 Ladepunkten, einem integrierten Hausanschlusskasten sowie zugehörigem Bezahlterminal, würden zusätzliche Investitionskosten in Höhe von ca. 25.500,- € anfallen.

Mit Verweis auf die gegenüber der ursprünglichen Kostenschätzung deutlich gestiegenen Gesamtkosten, sowie mit Blick auf weitere finanzielle Belastungen durch weitere aktuelle Projekte und Herausforderungen der Gemeinde, wurde die sofortige Umsetzung der Maßnahme im Verlauf der weiteren Aussprache innerhalb des Ratsgremiums mehrfach zur Debatte bzw. in Frage gestellt. Nach eingehender Diskussion beschloss der Gemeinderat, den Neubau des Parkplatzes sowie der vorgenannten ergänzenden baulichen Begleitmaßnahmen zumindest zum aktuellen Zeitpunkt nicht umzusetzen.

Hierdurch hat sich auch die zusätzlich angedachte Installation einer E-Ladestation bis auf Weiteres erübrigt.

Einvernehmen / Kenntnisnahme zu privaten Bauvorhaben

Zu den nachstehenden privaten Bauanträgen erteilte der Gemeinderat sein Einvernehmen:

  • Umbau einer Scheune zu einer Garage und einer Dachterrasse, Neubau eines Flachdachs auf dem Grundstück Flurstück Nr. 262/3, Gosheimer Straße nach Anhörung durch Baurechtsbehörde wegen rechtswidrig versagtem Einvernehmen.

  • Balkonerweiterung auf dem Grundstück Flurstück Nr. 37, Mittlere Straße.

Von dem nachstehenden, nicht zustimmungspflichtigen Bauantrag nahm der Gemeinderat Kenntnis:

  • Aufstockung einer Garage zu Einliegerwohnung auf dem Grundstück Flurstück Nr. 5344, Lembergstraße.

Bezuschussung der Modernisierung / Erneuerung Flutlichtanlage Sportplatz Wehingen („Bärastadion“)

Der Vorsitzende führte erläuternd aus, dass der TV Wehingen, Abteilung Fußball, eine Umstellung / Modernisierung der in die Jahre gekommenen alten Flutlichtanlage beim Sportplatz im Bärastadion in der Groz-Beckert-Straße plant. Aus Energieeinsparungsgründen und zur Ertüchtigung der Gesamtanlage sollen dabei alle 10 vorhandenen Flutlichtstrahler gegen neue, moderne und energiesparende LED-Strahler ausgetauscht werden.

Die hierfür anfallenden Gesamtkosten belaufen sich auf 35.698,81 €.

Für die Erneuerung der Flutlichtanlage wird von der Abteilung Fußball beim Württembergischen Landessportbund ( WLSB ) ein Zuschuss in Höhe von 30 % der anfallenden Gesamtkosten ( 10.709,65 € ) beantragt.

Für den verbleibenden 70%igen Investitionsrestbetrag in Höhe von 24.989,16 € hat der TVW Abteilung Fußball im Rahmen einer Vereinsförderung die hälftige Kostenübernahme durch die Gemeinde Wehingen beantragt. Der verbleibende hälftige Restbetrag soll aus Eigen- / Vereinsmitteln getragen werden.

Die zur Erneuerung vorgesehene Flutlichtanlage wird neben dem Vereinssport auch bei Landungen des Rettungshubschraubers auf dem Sportplatz eingesetzt und benötigt.

Nach kurzer Aussprache beschloss der Gemeinderat für die Erneuerung der Flutlichtanlage die Gewährung eines einmaligen Zuschussbetrages in Höhe von 35 % der anfallenden Gesamtkosten, maximal jedoch einen Zuschussbetrag in

Höhe von 12.495 €.

Anschaffung eines Dienst- / Betriebsfahrzeugs für die Waldarbeiter der Gemeinde Wehingen

Der Vorsitzende informierte die Anwesenden, dass bisher von den Waldarbeitern der Gemeinde Wehingen für die Fahrt zu ihren Arbeitsstellen im Wald jeweils ihre privaten Pkws eingesetzt/verwendet werden.

Durch ihren ganzjährigen Einsatz auf unbefestigten, verschmutzten und unebenen Waldwegen erfahren die eingesetzten Privatfahrzeuge einen erhöhten Verschleiß sowie eine verstärkte Verschmutzung des Innen- und Außenbereichs.

Trotz einer bereits erhöhten Fahrtkostenentschädigung und Zuschlägen wurde von den Waldarbeitern aus den vorgenannten Gründen um Anschaffung eines gemeindeeigenen Dienst- / Betriebsfahrzeugs (analog zu den vorhandenen Betriebsfahrzeugen im Bauhof) gebeten.

Nach einer allgemeinen Ansprache der Thematik im Gemeinderat wurde die Verwaltung damit beauftragt, sich nach einem geeigneten Fahrzeug umzuschauen. Da ein zunächst zum Kauf ins Auge gefasster VW T5-Allrad-Pritschenwagen nach Auffassung der Ratsmitglieder aber als zu alt bzw. voraussichtlich zu wartungsanfällig eingestuft wurde, erfolgt durch die Verwaltung in Abstimmung mit den betroffenen Waldarbeitern eine weitere Suche nach einem neueren / wertigeren Betriebsfahrzeug mit anschließender erneuter Beratung im Gemeinderat.

Kindergarten Christkönig

  • Einbau von Akustikdecken

Der Vorsitzende verwies bei diesem TOP einleitend auf die Beratung des Gemeinderats in der öffentlichen Sitzung am 17.03.2025. In dieser hatte der Gemeinderat unter der Auflage, einen ergänzenden Kostenvoranschlag nachzureichen beschlossen, die Firma Holzbau Weiss aus Gosheim neben dem Eingangs- und Foyerbereich des Kindergartens Christkönig, zusätzlich auch noch in einem weiteren Gruppenraum mit der Anbringung einer schalldämmenden Akustikdecke zu beauftragen. Bei Sanierungsarbeiten im Bereich des Altbaus soll dabei an der bisherigen Kostenaufteilung (82,50 % bürgerliche Gemeinde, 17,50 % katholische Kirchengemeinde) festgehalten werden. Auf Anforderung der Gemeinde wurde im Nachgang ein Kostenvoranschlag / Angebot für die Nachrüstung sämtlicher Gruppenräume mit Akustikdecken nachgereicht.

Nach eingehender Beratung und Diskussion beschloss der Gemeinderat, die Firma Holzbau Weiss aus Gosheim mit den Arbeiten für den Einbau der Akustikdecken im Kindergartengebäude Christkönig zu einer Angebotssumme in Höhe von 48.847,04 € zu beauftragen.

Voraussichtlich in der kommenden Mai-Sitzung des Gemeinderats wird die Gesamtplanung mit den zugehörigen Kosten durch das Planungsbüro Weber vorgestellt. Nach Vorlage der Gesamtkosten für den Anbau / Umbau des Kindergartens Christkönig erfolgt nochmals eine gemeinsame Sitzung des Gemeinderats der bürgerlichen Gemeinde Wehingen mit dem Kirchengemeinderat der katholischen Kirchengemeinde Wehingen.

Die für den Einbau der Akustikdecken anfallenden Kosten werden auf den Gesamtkostenrahmen für den Umbau / die Sanierung des Kindergartens Christkönig in Höhe von max. 1.500.000 € angerechnet.

Bekanntgaben, Wünsche und Anfragen

  • Bekanntgabe der Genehmigung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025

Der Vorsitzende führte aus, dass die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat beschlossenen Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr gemäß §§ 121 Abs. 2 und 81 Abs. 2 GemO vom Landratsamt Tuttlingen – Kommunalamt – bestätigt wurde. Der Höchstbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme in Höhe von 4 Millionen wurde gemäß § 87 Abs. 2 GemO genehmigt.

  • Ge(h)-Denken 80 Jahre Todesmärsche Unternehmen „Wüste“

Der Vorsitzende berichtete den Anwesenden über eine am 14.04.2025 durch die Gemeinde Wehingen verlaufene Gedenkwanderung aus Anlass der Todesmärsche von ehemaligen KZ-Häftlingen im Unternehmen „Wüste“ im April 1945.

Bürgermeister Reichegger begrüßte die zahlreichen Teilnehmer auf ihrer Tagesetappe von Wehingen nach Ensisheim.

  • Einladung zur Eröffnung Pizzeria „Il Gusto“

Der Vorsitzende informierte die Anwesenden über die bevorstehende Eröffnung der neuen Pizzeria „Il Gusto“ in der Bahnhofstraße 1 am Freitag, dem 25.04.2025.

Vorab sind die Mitglieder des Gemeinderates, sowie Vertreter der Wehinger Vereine am 22.04.2025 zu einer inoffiziellen Vorab-Eröffnung eingeladen.

Auf Anfrage aus der Mitte des Ratsgremiums teilte der Vorsitzende mit:

  • Die bisher bestehenden Blühstreifen / Blumenwiesen im Ortsbereich von Wehingen werden auch im Jahr 2025 an ihren bisherigen Standorten erneut angelegt.

  • Für den am Samstag, dem 17.05.2025 stattfindenden „Tag der offenen Tür“ im neuen Container-Kindergarten „Sonnenschein“ können sich zur Unterstützung des Kindergarten-Teams noch freiwillige Helfer aus der Mitte des Gemeinderats melden.

  • Die Böschung im Zugangsbereich zum neuen Kindergarten „Sonnenschein“ wird in Absprache mit dem Kindergartenpersonal durch die Anpflanzung einer Blumenwiese oder von Bodendecker noch freundlicher gestaltet.

  • Bei der Festlegung von zukünftigen Sitzungsterminen des Gemeinderats sollen zukünftig nach Möglichkeit Ferienzeiten vermieden / beachtet werden.

  • Die Anordnung eines formellen Verbots für Dauerparker im Bereich der geschotterten Parkplatzfläche im Zugangsbereich der Schlossbergschule wird zunächst bis zum Abschluss des Sanierungsgebiets „Ortsmitte II“ zurückgestellt.

  • Die Durchführung einer eventuellen Dachsanierung an den Schulgebäuden im Bildungszentrum Gosheim-Wehingen wird aktuell noch kostentechnisch überprüft.

Nach Vorliegen einer tragfähigen Kostenschätzung sowie erfolgter Klärung der Zuschusssituation erfolgt eine nochmalige Beratung und Beschlussfassung im Gemeinderat.

  • Die aktuellen Baustellen „Reichenbacher Straße“ und „Deilinger Straße“ liegen beide im Zeitplan. Dies ist nicht zuletzt der guten Arbeit des Planungsbüros Karl Hermle als Projektsteuerer geschuldet.

Im Zuge der Bauarbeiten wurde im Bereich der Hinteren Straße / Deilinger Straße eine offene Quelle entdeckt, die im Zuge der aktuellen Bauarbeiten geordnet abgeleitet werden muss.

Der Baubeginn von weiteren Parkplatzflächen im Bereich der Gosheimer Straße ist unmittelbar nach Ostern vorgesehen.

Unsere Altersjubilare im Monat Mai 2025

05.05. Brigitte Staiger zum 70. Geburtstag

Bogenstraße 23, 78564 Wehingen

09.05. Harald Heer zum 70. Geburtstag

Gosheimer Straße 8, 78564 Wehingen

09.05. Lydia Bühler zum 70. Geburtstag

Lembergstraße 16, 78564 Wehingen

29.05. Alexander Golubnitschi zum 70. Geburtstag

Uhlandstraße 8, 78564 Wehingen

Dorf- und Markungsputzete 2025

Die diesjährige Dorf- und Markungsputzete in der Gemeinde Wehingen findet am

Freitag, den 09. Mai 2025, 15.00 Uhr,

Treffpunkt: Bauhof Wehingen, Siemensstraße 23 statt.

Die Gemeinde freut sich über eine zahlreiche Teilnahme und Unterstützung an der diesjährigen Dorf- und Markungsputzete.

Gemeinsam können wir einen wichtigen Beitrag für eine intakte Landschaft und ein gepflegtes Ortsbild leisten.

Für alle Teilnehmer werden Zangen, Schutzhandschuhe und Schutzwesten durch die ENRW Energieversorgung Rottweil zur Verfügung gestellt und zu Beginn der Dorfputzete im Bauhof ausgegeben.

Für das leibliche Wohl sorgen die Mitarbeiter des Bauhofs im Anschluss an die Putzete und die Gemeinde lädt alle Helferinnen und Helfer herzlich dazu ein.

Öffentliche Bekanntmachung

Werkrealschule Heuberg

Bekanntmachung der Haushaltssatzung

der Werkrealschule Heuberg (WRS)

für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund von § 79 der GemO für Baden-Württemberg i.d.F. vom 03.Oktober 1983 (Ges.Bl. S. 578) i. V. mit § 13 und § 19 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) vom 16. September 1974, zuletzt geändert am 04. Mai 2009 (Ges.Bl. S. 185, 192) und § 8 der Verbandssatzung hat die Verbandsversammlung am 26.03.2025 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

126.000

1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

126.000

1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von

0

1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

0

1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von

0

1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von

0

1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von

0

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

126.000

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

126.000

2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts

(Saldo aus 2.1 und 2.2) von

0

2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

0

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

0

2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von

0

2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf

(Saldo aus 2.3 und 2.6) von

0

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

0

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

0

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von

0

2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von

0

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 EUR.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 EUR.

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 10.000 EUR.

§ 5 Verbandsumlage

Die Verbandsumlage wird festgesetzt auf 0 EUR.

Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Das Landratsamt Tuttlingen als Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Erlass vom 14.04.2025 die Gesetzmäßigkeit von Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 festgestellt. Die Haushaltssatzung 2025 enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Auflegung des Haushaltsplanes

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 liegt gem. § 81 Abs. 3 der GemO an sieben Tagen, und zwar

von Montag, den 05.05.2025 bis Freitag, den 09.05.2025 und

von Montag, 12.05.2025 bis Dienstag, den 13.05.2025

je einschl. auf dem Rathaus während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Wehingen, den 30.04.2025

Reichegger, Verbandsvorsitzender

Hinweis:

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt durch Anschlag an der Bekanntmachungstafel am Rathauseingang in der Zeit vom 02. Mai 2025 bis 12. Mai 2025 – je einschließlich – Auf diesen Anschlag wird hiermit hingewiesen.

Tag der offenen Tür im Rathaus und in der Kreissparkasse am Samstag, dem 10. Mai 2025 in der Zeit von 14.00 Uhr – 17.00 Uhr

Gemeinde Wehingen

Am Tag der Städtebauförderung, der in diesem Jahr am 10. Mai 2025 stattfindet, wird sich die Gemeinde mit einem „Tag der offenen Tür“ im modernisierten Rathaus beteiligen.

Auch die Kreissparkasse wird ihre neu renovierten Geschäftsräume an diesem Tag der Öffentlichkeit nochmals vorstellen.

Vorgesehen sind Führungen und Grußworte des Bürgermeisters, des Vorstandes der Kreissparkasse und des Architekten.

Die Freiwillige Feuerwehr wird auf dem hinteren Parkplatz die Gäste bewirten. Auch für die kleinen Besucher-/innen haben wir eine Überraschung geplant.

Bitte merken Sie sich diesen Termin vor.

Abfallbeseitigung

Biotonne 03. Mai 2025

Restmülltonne: 09. Mai 2025

Werttonne: 21. Mai 2025

Papiertonne 23. Mai 2025

Freundlicher Gruß

Ihr Gerhard Reichegger
Bürgermeister

Anhang
Dokument
Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinden Wehingen, Reichenbach a. H., Egesheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 18/2025

Orte

Egesheim
Reichenbach am Heuberg
Wehingen

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