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Montagnachmittagvon 14.00 Uhr – 17.00 Uhr
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In der Urlaubszeit vom 04. August bis 22. August 2025 ist das Rathaus nur vormittags von 09.00 Uhr – 11.30 Uhr geöffnet.
Wir bitten um Beachtung.
Der bisherige Konzessionsinhaber betreibt auch weiterhin das Stromnetz in der Gemeinde Wehingen. Das Stromnetz in der Gemeinde Wehingen wird auch in Zukunft von der Netze BW GmbH betrieben. So hatte es der Gemeinderat am 12. April 2025 beschlossen. Bürgermeister Gerhard Reichegger und Daniel Jundt, Leiter Konzessionsmanagement bei der Netze BW, unterzeichneten jetzt den neuen Konzessionsvertrag. Dieser tritt am 1. Februar 2027 mit einer Laufzeit von 20 Jahren in Kraft.
„Die Netze BW ist für uns ein verlässlicher Partner, auf den wir auch weiterhin setzen“, erklärt Gerhard Reichegger nach der Unterschrift. „Die kommenden Jahre werden allein schon durch die Energiewende äußerst herausfordernd. Hinzu kommen noch die umfassenden Veränderungen im Wärmesektor sowie die Umstellung auf Elektromobilität. Deshalb ist es wichtig, einen starken und erfahrenen Netzbetreiber an der Seite zu haben.“
„Wehingen kann sich auch in Zukunft auf die Netze BW verlassen“, so Daniel Jundt, der darauf hinwies, dass die sichere Stromversorgung mit einem technisch einwandfreien Netz oberste Priorität bei der Netze BW habe. Auch und gerade vor dem Hintergrund der Energie-, Wärme- und Verkehrswende und der sich dadurch verändernden Rahmenbedingungen. Dafür sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am ortsansässigen Betriebsstandort in Wehingen, die alle auch in der Region leben und kurze Anfahrten zu ihren Einsatzorten haben, rund um die Uhr im Einsatz.
Auch das Team des Regionalzentrums Heuberg-Bodensee in Tuttlingen stehe der Gemeinde jederzeit mit Rat und Tat zur Seite. „Als erfahrener Partner der Kommunen stehen wir gerne für alle Fragen zur Energieversorgung zur Verfügung“, bekräftigte Jundt.
Der Konzessionsvertrag gestattet einem Netzbetreiber die Nutzung öffentlicher Verkehrswege und Flächen einer Stadt oder Gemeinde zum Bau und Betrieb von Leitungen für die Energieversorgung auf deren Gemarkung. Im Gegenzug erhält die Kommune eine jährliche Konzessionsabgabe, die nach den gelieferten Energiemengen berechnet wird.
Am vergangenen Montag konnte Herr Bürgermeister Gerhard Reichegger im Sitzungssaal 10 Mitbürgerinnen und Mitbürger für eine mehrmalige Blutspende auszeichnen und ihnen die Urkunde und Ehrennadel des Deutschen Roten Kreuzes sowie ein Geschenk der Gemeinde überreichen.
Für 10 Blutspenden wurden Frau Tanja Denkinger, Herr Michael Kycia, Frau Ursula Narr-Domscheit, Frau Yvonne Stegmajer und Herr Holger Steidle mit der Blutspender-Ehrennadel in Gold ausgezeichnet.
Bereits 25-mal haben Frau Maria Koßmann, Herr Achim Kunst, Herr Lukas Vogel und Frau Elke Winz-Palumbo mit ihrer Spende Verletzten und schwerkranken Menschen geholfen. Sie erhielten aus der Hand des Bürgermeisters die Blutspenderehrennadel in Gold mit Lorbeerkranz.
Herr Thomas Bierl hat durch seine 125 Blutspenden einen außergewöhnlichen und kaum zu überbietenden Dienst für die Gesundheit seiner Mitmenschen geleistet. Ihm konnte der Bürgermeister die Blutspender-Ehrennadel in Gold mit Lorbeerkranz und eingravierter Spendenzahl 125 überreichen.
Er dankte allen Blutspendern sowie der DRK-Ortsgruppe für die Bereitschaft, sich für andere einzusetzen und ihr ehrenamtliches Engagement für die Allgemeinheit.
Ab dem 01. August 2025 sind Lichtbilder in Papierform nicht mehr zulässig.
Sie haben entweder die Möglichkeit direkt vor Ort beim Einwohnermeldeamt Bilder machen zu lassen oder aber auch Bilder beim Fotograf erstellen zu lassen und uns den QR-Code zum Einlesen vorlegen.
Ausgedruckte Bilder können nicht mehr angenommen werden.
Herr Bürgermeister Reichegger eröffnete die öffentliche Sitzung pünktlich um 19:15 Uhr und begrüßte die Anwesenden.
Auf Anfrage sagte Bürgermeister Reichegger zu, dass man den Zustand der Randsteine im Bereich des Edeka-Parkplatzes sowie die barrierefreie Verlegung der Behelfswasserversorgung im Bereich der Baustellen der Ortskernsanierung überprüfen werde.
Ebenso sagte die Verwaltung zu, die erste Station der Fitnessmeile auf Beschädigungen hin zu überprüfen und diese ggf. zu beseitigen.
Abwägung der zur Entwurfsoffenlage eingegangenen Stellungnahmen und Zustimmung zum 2. Planentwurf und Beschluss zur 2. Entwurfsoffenlage
Bürgermeister Reichegger begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Annika Gätschmann und Herrn Karl Mergenthaler vom Planungsbüro Hermle, Gosheim.
Frau Gätschmann erläuterte kurz den Ablauf der Entwurfsoffenlage sowie die eingegangenen Stellungnahmen der beteiligten Stellen. So habe es formale Einwendungen wegen der Offenlage gegeben, die aber zwischenzeitlich ausgeräumt werden konnten. Die Straßenverkehrsbehörde habe die Freihaltung von Sichtfenstern im Bereich des Kreisverkehrs gefordert. Die Naturschutzbehörde habe nach Vorlage eines vollumfänglichen Umweltgutachtens die Pflanzung weiterer Bäume gefordert. Durch entsprechende Platzierung der zu pflanzenden Bäume würde auch die Freihaltung der Sichtfenster, welche im Bebauungsplan eingezeichnet werden, nachkommen.
Der Gemeinderat beschloss nach kurzer Aussprache einstimmig, die Anregungen zur Kenntnis zu nehmen und dem Abwägungsvorschlag zuzustimmen. Ebenso wurde die Verwaltung beauftragt, die weiteren Verfahrensschritte vorzunehmen.
- Vergabe der ausgeschriebenen Arbeiten
Auch zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Reichegger Frau Annika Gätschmann und Herrn Karl Mergenthaler vom Planungsbüro Hermle.
Herr Mergenthaler erläuterte anhand einer Präsentation die geplanten Maßnahmen in der Albstraße sowie am Fußweg „Rubäcker-/Hangstraße“.
So müssten auf ca. 270 m Straße und ca. 140 m Fußweg inkl. Treppenstufen die Sanierung vorgenommen werden. Im Bereich der Albstraße müssten hierfür die alte Asphaltdeckschicht inkl. Anschlussstellen und Zufahrten abgefräst und ausgetauscht werden. Zum Teil sei auch der Austausch des Unterbaus als Verbesserungsmaßnahme nötig.
Der Fußweg weise bisher keine durchgehende Breite auf. Dieser werde im Zuge der Sanierung auf einheitliche 2,0 m hergestellt. Zudem müssten Einrichtungen zur Oberflächenentwässerung und deren Leitungen erneuert bzw. angelegt werden. Die Gehwegeinfassungen werden beidseitig mit Rabattensteinen angelegt. Die Straßenbeleuchtung bleibe unverändert. Analog zu den bereits sanierten Wegen in der „Siedlung“ soll die Fußwegoberfläche gepflastert werden.
Auf Anfrage teilte Herr Mergenthaler mit, dass man Details der Gestaltung noch anpassen könne. Auf Schadstoffbelastung (PAK) angesprochen teilte Herr Mergenthaler mit, dass man hier bisher keine Untersuchungen angestellt habe, da hier keine Verdachtsfläche vorliege und es auch bei den Sanierungen der anderen Wege in der „Siedlung“ bisher keine Auffälligkeiten gegeben habe.
Auf Anfrage nach den Restflächen, an denen der Weg bisher breiter als 2 m gewesen sei, teilte Herr Mergenthaler mit, dass man diese humusieren oder mit Granitschotter befestigen könne. Dies könne zu einem späteren Zeitpunkt noch festgelegt werden.
Leerrohre für spätere Verwendung seien in der Ausschreibung enthalten, wie Herr Mergenthaler auf Anfrage mitteilte.
Bürgermeister teilt mit, dass der günstigste Bieter die Firma Walter Straßenbau aus Trossingen sei. Da die erste Ausschreibung bereits zwei Jahre her sei, seien die Preise zwischenzeitlich etwas gestiegen (14 % höher). Dennoch sei das Angebot der Fa. Walter das mit Abstand günstigste.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die ausgeschriebenen Arbeiten an die Firma Walter Straßenbau KG aus Trossingen zu vergeben. Die Verwaltung wurde mit der Vornahme der weiteren Verfahrensschritte beauftragt.
Bürgermeister Reichegger bedankte sich bei Frau Gätschmann und Herrn Mergenthaler für die geleistete Arbeit.
Bürgermeister Reichegger informierte den Gemeinderat darüber, dass die kommunalen Spitzenverbände eine Erhöhung der Elternbeiträge um 8 % vorgeschlagen hätten. Bei einer gemeinsamen Sitzung mit dem Gemeinderat der katholischen Kirchengemeinde habe man sich darauf verständigt, die Elternbeiträge wegen der gestiegenen Kosten zu erhöhen. Die Erhöhung soll jedoch moderater als vorgeschlagen ausfallen. Die Elternbeiträge sollen daher lediglich um 4 % erhöht werden.
Ohne weitere Aussprache beschloss der Gemeinderat einstimmig, die Elternbeiträge für alle Wehinger Kindergärten für das Kindergartenjahr 2025/2026 um 4 % gegenüber den Elternbeiträgen des Vorjahres zu erhöhen.
Flst. Nr. 5104 und 5104/1
Bürgermeister Reichegger teilte dem Gremium mit, dass der Gemeinde zwei Waldgrundstücke zum Kauf angeboten worden seien. Da sich diese in direkter Nachbarschaft zum Gemeindewald befänden, könne durch den Erwerb eine weitere Arrondierung der Gemeindewaldflächen erreicht werden.
Ohne weitere Aussprache beschloss der Gemeinderat einstimmig, Bürgermeister Reichegger mit der Führung weiterer Gespräche zum Erwerb der beiden Waldflächen zu führen.
Anteilige Kostenbeteiligung / Kostenübernahme durch die Gemeinde Wehingen
Bürgermeister Reichegger informierte den Gemeinderat darüber, dass nach mehreren Terminverschiebungen nun vom 03. - 05.07.2026 das mittlerweile 18. Wehinger Straßenfest in der Ortsmitte durch die Wehinger Vereine durchgeführt werden soll.
Wie in der Vergangenheit auch plant die Gemeinde, die Vereine dabei finanziell zu unterstützen, z. B. durch eine zentrale überdachte Bühne, um das Wehinger Straßenfest sowohl für die Wehinger Bevölkerung, als auch für die auswärtigen Festbesucher attraktiv und abwechslungsreich zu gestalten. Des Weiteren fallen auch Kosten für Security, GEMA, Werbung, Anmietung und Reinigung von WC-Wagen oder Müllentsorgung an. Aus den Erfahrungen der Vergangenheit ist nach Einrechnung der Einnahmen durch die geplante Tombola noch mit einem Fehlbetrag von ca. 9.000 Euro zu rechnen.
Auf die örtliche Situation beim Aldimarkt angesprochen teilte Bürgermeister Reichegger mit, dass man zunächst die nächste Vereinsbesprechung abwarten müsse. Erst wenn bekannt sei, welche Vereine am Straßenfest teilnehmen möchten, könne man den Platzbedarf kalkulieren. Die Festaufstellung soll dann so gewählt werden, dass die Zufahrt des Aldimarktes möglichst frei bleibt.
Schließlich sprach sich der Gemeinderat einstimmig für die Durchführung des Straßenfestes aus und beschloss, den durch Tombolaerlöse, Spenden, sonstige Teilnahmeentgelte und Standgebühren nicht abgedeckten Abmangel an anfallenden Allgemeinkosten zu übernehmen.
Erlass einer Satzung zur Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntags
Bürgermeister Reichegger informierte das Gremium darüber, dass auch dieses Jahr wieder der verkaufsoffene Sonntag mit Flohmarkt durchgeführt werden soll. Die Verwaltung sei zuversichtlich, dass der Fortschritt der Ortskernsanierung bis dahin so weit sei, dass man den Flohmarkt wieder auf ausreichend befestigten und befahrbaren Flächen wird durchführen können.
Hierfür sei, wie in der Vergangenheit auch, wieder der Erlass einer Satzung nötig, da der Sonntag ja regulär als Ruhetag rechtlich geschützt sei. Inhaltlich entspricht diese den Satzungen der Vorjahre.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Entwurf der Satzung zur Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntags am 21. September 2025. Die Verwaltung wurde mit der Durchführung der weiteren Umsetzungsschritte beauftragt.
Nutzungsänderung von Gewerbeflächen zu allgemeinem Wohnraum auf dem Grundstück Flst. Nr. 4131/10, Bahnhofstraße
Für dieses Bauvorhaben ist das Einvernehmen der Gemeinde erforderlich, da im betroffenen Gebiet kein Bebauungsplan vorliegt. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, das Einvernehmen zu erteilen, um in ehemaliger Gewerbefläche Wohnraum zu schaffen.
- Absichtserklärung der Gemeinde Wehingen zur Teilnahme und Beteiligung an einem interkommunalen Gewerbegebiet Heuberg
Bürgermeister Reichegger informiert das Gremium über die Planung eines interkommunalen Gewerbegebiets durch den Wirtschaftsverband Heuberg. Ein von diesem beauftragtes Planungsbüro habe zwei potentielle Standorte ermittelt. Einer auf Gemarkung Renquishausen, einer auf den benachbarten Gemarkungen Gosheim, Bubsheim und Böttingen. Die Gemeinden werden nun um Abgabe einer Absichtserklärung gebeten. Die Gemeinde Renquishausen habe dies bereits abgelehnt, dort soll stattdessen ein Bürgerentscheid durchgeführt werden.
Für die Gemeinde Wehingen sei ein interkommunales Gewerbegebiet vermutlich weniger interessant, da hierfür noch sehr viele Details geklärt werden müssen, beispielsweise der Verteilungsschlüssel der entstehenden Flächen, die Höhe der finanziellen Beteiligung etc. Zum anderen habe die Gemeinde im Gewann Flache Äcker-Ochsenäcker noch Potential, um bei Bedarf Gewerbeflächen zu erweitern.
Aus dem Gremium wird diese Einschätzung weitestgehend geteilt. Es wurde jedoch auch entgegnet, dass sicherlich noch viel Zeit verstreichen werde, bevor die Planungen konkret werden. Bis in drei oder vier Jahren wisse man vermutlich genauer, inwieweit Bedarf an Gewerbeflächen bestehe. In der Zwischenzeit könne man auch mit den ortsansässigen Unternehmen über ihre Planungen sprechen. Einem interkommunalen Gewerbegebiet könne man zu einem späteren Zeitpunkt immer noch absagen.
Der Gemeinderat beschloss mit sechs Stimmen, einer Gegenstimme und sieben Enthaltungen, seine Absicht zur Teilnahme und Beteiligung an einem interkommunalen Gewerbegebiet Heuberg zu erklären. Die Verwaltung wurde aufgefordert, die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen zu gegebener Zeit zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Bürgermeister Reichegger führte aus, dass das Protokoll der öffentlichen Gemeinderatssitzungen vom 10.05.2025 und 19.05.2025 nach der Unterzeichnung durch die beurkundenden Gemeinderäte durch Auflegung während der Sitzung bekannt gegeben wird.
Bürgermeister Reichegger gab Folgendes bekannt:
Auf entsprechende Anfragen aus dem Gremium teilt Bürgermeister Reichegger bzw. die Verwaltung Folgendes mit:
Bürgermeister Reichegger bedankte sich anschließend bei allen Anwesenden, insbesondere für die Arbeit des ersten Halbjahres 2025 und schloss die Sitzung um 20:45 Uhr.
Landkreis Tuttlingen
Gemeinde Wehingen
Gemäß § 50 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) darf die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene, in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten, auf Antrag Gruppenauskünfte aus dem Melderegister erteilen, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist.
Die Auskunft umfasst den Familiennamen, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens, Doktorgrad und derzeitige Anschriften, sowie, sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden.
Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat diese spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.
Die Betroffenen haben gemäß § 50 Absatz 5 Bundesmeldegesetz das Recht, der Nutzung oder Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen. Der Widerspruch kann schriftlich oder mündlich – nicht telefonisch – beim Bürgermeisteramt Wehingen, Einwohnermeldeamt, Gosheimer Straße 14, 78564 Wehingen, eingelegt werden.
Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.
Die öffentliche Bekanntmachung des obigen Widerspruchsrechts erfolgt durch Anschlag an der Verkündungstafel vor dem Rathaus.
Der Aushang erfolgt im Zeitraum von Donnerstag, den 24.07.2025 bis Sonntag, den 03.08.2025 – je einschließlich.
Auf diesen Anschlag wird hiermit hingewiesen
Wehingen, den 23.07.2025
gez.
Gerhard Reichegger
Bürgermeister
Der Gemeinderat Wehingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am Montag, dem 21. Juli 2025, eine Satzung über die Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntags am 21.09.2025 beschlossen.
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt durch Anschlag an der Verkündungstafel vor dem Rathaus in der Zeit vom 24. Juli bis 03. August 2025 – je einschließlich.
Auf diesen Anschlag wird hiermit hingewiesen.
Landkreis Tuttlingen
Bebauungsplan „Kreisverkehr L 433“
Entwurfsoffenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Wehingen hat am 18.09.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Kreisverkehr L 433“ aufzustellen. In der öffentlichen Sitzung am 21.07.2025 hat der Gemeinderat dem Planentwurf zugestimmt und beschlossen, die Entwurfsoffenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB zu wiederholen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes konzentriert sich auf den Kreisverkehr und die dort geplanten Verkehrsräume (i.w. Straße, Parken, Fußgänger). Der Geltungsbereich regelt damit „nur“ die eigentlichen Verkehrsflächen, nicht die angrenzende Bebauung bzw. baurechtlichen Vorschriften für die innerörtliche Bebauung.
Der Planbereich lässt sich somit in etwa abgrenzen durch:
Die Planausweisung gilt für die vorgenannten Straßen einschl. der dort vorhandenen Flächen des ruhenden Verkehrs, des Fußgängerverkehrs und der öffentlichen Grünflächen. Die Größe des Geltungsbereiches (Änderung) umfasst eine Fläche von ca. 0,65 ha.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Kreisverkehr L433“ ist auf nachstehendem Planausschnitt umrandet dargestellt.
Ziele und Zwecke der Planung
Mit dem Kreisverkehr kann insgesamt die städtebauliche Qualität, die Verkehrssicherheit und das Erscheinungsbild des Knotenpunktbereiches und damit des gesamten Ortseingangs aufgewertet werden. Daher hat der Gemeinderat dem Bau des Kreisverkehrs i.Z.d. Planungen zum Gewerbegebiet wegen der vorgenannten Vorteile zugestimmt.
Entwurfsoffenlage
Zum Zwecke der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 1 und 2 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) werden:
sowie folgende Arten zusätzlicher umweltbezogener Informationen:
im Zeitraum vom
Montag, den 28.07.2025 bis Freitag, den 29.08.2025
im Internet veröffentlicht unter: www.wehingen.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bebauungsplaene. Zusätzlich kann die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen im Rathaus der Gemeinde Wehingen – Gosheimer Straße 14 - 18, 78564 Wehingen – erfolgen.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeinde Wehingen vorgebracht werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an info@wehingen.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg (z.B. postalisch) abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt durch Anschlag an der Verkündungstafel vor dem Rathaus in der Zeit vom 24.07.2025 bis zum 03.08.2025 – je einschließlich.
Auf diesen Anschlag wird hiermit hingewiesen.
Wehingen, den 23.07.2025
gez.
Gerhard Reichegger
Bürgermeister
Landkreis Tuttlingen
Die Gemeinde Wehingen (ca. 3.750 EW) sucht zur Verstärkung des Teams des Kindergartens St. Ulrich ab dem 01.10.2025
in Voll- oder Teilzeit (mind. 80 %).
Der Kindergarten St. Ulrich befindet sich derzeit noch in kirchlicher Trägerschaft, wird aber zum 01.09.2025 in die Trägerschaft der Gemeinde Wehingen wechseln. Der Kindergarten St. Ulrich umfasst vier Gruppen (Krippe, Regelgruppe, Verlängerte Öffnungszeiten, Ganztagsgruppe) für Kinder ab einem Jahr bis zum Schuleintrittsalter und bietet Platz für bis zu 82 Kinder. Die pädagogische Arbeit der Erzieherinnen und Erzieher richtet sich nach dem Orientierungsplan für Bildung und Erziehung des Landes Baden-Württemberg.
Wir wünschen uns:
• Verantwortungsbewusste, flexible, emphatische sowie engagierte Persönlichkeiten, die Freude an der ganzheitlichen Arbeit mit den Kindern haben und sich mit ihren individuellen Fähigkeiten aktiv einbringen
• Bereitschaft für die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Eltern
• Bereitschaft zur Fortschreibung und Weiterentwicklung unseres Gewaltschutzkonzepts
• Belastbarkeit, Teamfähigkeit, Flexibilität
Wir bieten:
• Eine krisensichere und interessante Tätigkeit in einem engagierten Team
• Ein vielseitiges und abwechslungsreiches Arbeitsfeld in kollegialer Atmosphäre
• Ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis für einen krisensicheren Arbeitsplatz
• Eine leistungsgerechte Bezahlung nach dem TVöD
• Die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes wie bspw. Zusatzrente (ZVK), Jahressonderzahlung und Leistungsprämie
• Möglichkeit des Fahrradleasings
• gesicherte Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Dann freuen wir uns über die Zusendung Ihrer aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bis spätestens 29.08.2025 an:
Gemeinde Wehingen, Gosheimer Straße 14, 78564 Wehingen,
oder per E-Mail an: info@wehingen.de.
Menschen mit einer Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden die Unterlagen datenschutzgerecht vernichtet. Für Fragen zur Ausschreibung steht Ihnen Herr Benedikt Mayer, Telefon 07426/9470-24, benedikt.mayer@wehingen.de oder Frau Anja Wolter (Leitung Kindergarten), 07426/7528, LeitungStUlrich.Wehingen@kiga.drs.de gerne zur Verfügung.
Biotonne: 25. Juli 2025
Restmülltonne: 01. August 2025
Werttonne: 13. August 2025
Papiertonne: 15. August 2025
Freundlicher Gruß
Ihr Gerhard Reichegger
Bürgermeister