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Regelung zum Vor- und Nachläuten während der Sommermonate Aufgrund der in den Sommermonaten stattfindenden Gottesdienste um 9.30 Uhr und 10.30 Uhr an...
Einladung zur Veranstaltung mit Sarah Brendel. Thema " Das Kleinste ist nicht zu klein", Lesung mit Konzert am 11. Oktober 2025 um 19.30 Uhr im Gemeindehaus Weil
Foto: A. Krumrein

Regelung zum Vor- und Nachläuten während der Sommermonate
Aufgrund der in den Sommermonaten stattfindenden Gottesdienste um 9.30 Uhr und 10.30 Uhr an den Sonntagen gelten abweichende Läutezeiten:

  • Für Gottesdienste um 9.30 Uhr: Es wird vor dem Gottesdienst geläutet. Das bedeutet, dass der Gottesdienst um 9.30 Uhr startet.
  • Für Gottesdienste um 10.30 Uhr: Es wird nachgeläutet. Das bedeutet, dass um 10.30 Uhr die Glocken zum Gottesdienst läuten.

Diese Regelung dient dazu, einen reibungslosen Wechsel von Prediger und Organist zwischen den Ortschaften Weil im Schönbuch und Breitenstein bzw. Neuweiler sicherzustellen.

Ab dem 14. September gelten wieder die regulären Läutezeiten:
In Breitenstein wird nachgeläutet, in Weil im Schönbuch vorgeläutet.

Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Beachtung dieser temporären Anpassung.

Fundsachen aus der Camissio-Ferienwoche

Du hast etwas bei Camissio liegen lassen? Alles, was wir gefunden haben, liegt bei Katrin Kron und wartet auf seine Besitzer!
Melde dich einfach unter 07157- 66146, um dein verlorenes Stück wieder in Empfang zu nehmen.

Wir freuen uns, wenn alles wieder seinen Weg zurückfindet!

Anhang
Dokument (1/2)
Dokument (2/2)
Erscheinung
Weilemer Blättle
NUSSBAUM+
Ausgabe 35/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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