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Montag – Freitag von 09.00 Uhr – 11.30 Uhr
Montagnachmittag von 14.00 Uhr – 17.00 Uhr
Donnerstagnachmittag von 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
Am Mittwoch, dem 05. November 2025, ist das Rathaus wegen einer Fortbildungsveranstaltung der Mitarbeiter geschlossen.
Am Dienstag, dem 25.11.2025, ist das Standes-, Einwohnermelde- und Passamt wegen einer Fortbildungsveranstaltung geschlossen.
Wir bitten um Beachtung.
Herr Bürgermeister Reichegger eröffnete die öffentliche Sitzung pünktlich um 19:15 Uhr und begrüßte die Anwesenden. Bürgermeister Reichegger weist auf die aktuellen Veröffentlichungen des Gemeindetags sowie des Städtetags zur Finanzlage der Kommunen hin. Knapp 60 % der öffentlichen Investitionen in Bau- und Sanierungsmaßnahmen entfalle auf die Kommunen, die hierfür aber nicht mit ausreichenden Finanzmitteln aus Bund und Ländern ausgestattet werden.
Auf Anfrage teilte Bürgermeister Reichegger mit, dass die Netcom mit zwei Trupps in der kommenden Woche den Beginn des weiteren Glasfaserausbaus zugesagt habe. Die Arbeiten sollen im Ortsteil Harras sowie im Bereich Am breiten Graben beginnen.
Entwurfsplanung 1 und Kostenüberschlag Bauabschnitt 2 und Bauabschnitt 3
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Reichegger Herrn Karl Mergenthaler vom Planungsbüro Hermle, Gosheim. Herr Mergenthaler berichtete über den Stand der Planung.
In Wehingen geht die Entwicklung des Gewerbegebiets „Am Landenbach“ weiter voran. Nachdem bereits mehrere Gewerbebauplätze veräußert wurden, soll nun die weitere Erschließung zügig umgesetzt werden, damit neue Betriebe bald mit dem Bau beginnen können.
Der erste Bauabschnitt (BA 1) wurde in zwei Teile gegliedert: Der Kreisverkehr an der L433/Steinstraße (BA 1a) ist bereits im Jahr 2025 fertiggestellt worden. Der zweite Teil (BA 1b) betrifft die Erschließung südlich der Bära und soll voraussichtlich 2026 folgen. Hier wurden die Planungen und Kostenschätzungen aktualisiert, unter anderem aufgrund neuer Vorgaben für die Regenwasserbehandlung und Hochwasserschutzmaßnahmen. Auch eine naturnahe Gestaltung des Krottenbachs ist vorgesehen.
Für die weiteren Bauabschnitte nördlich der Bära (BA 2 und 3) ist nun aller Voraussicht nach anstelle eines Durchlasses eine Brücke nötig, um den Hochwasserschutz zu gewährleisten. Die Brücke wird die nördlichen und südlichen Teile des Gewerbegebiets verbinden. Daran anschließend soll die bestehende Straße bis zur Kreuzung Firma „Heima“ verbreitert werden.
Die geplanten Maßnahmen im Überblick:
Bauabschnitt 2: Brückenbauwerk über die Bära, Kosten ca. 1,82 Mio. Euro
Bauabschnitt 3: Straßenverbreiterung, Kosten ca. 276.000 Euro
Das Planungsbüro Hermle rechnet damit, dass die wasserrechtliche Genehmigung für die südliche Erschließung in Kürze vorliegt. Mit dem Bau der Brücke soll nach aktuellem Stand Ende 2026 begonnen werden.
Auf Anfrage teilte Herr Mergenthaler mit, dass die Höhen der Grundstücke zum Teil angeglichen werden müssen. Dies müsse im Detail noch geplant werden.
Aus dem Gremium wird wegen der hohen Kosten Unmut über das geplante Brückenbauwerk geäußert. Hier sollte geprüft werden, ob nicht doch ein günstigeres Durchflussbauwerk möglich sei.
Des Weiteren wird von mehreren Gemeinderäten angeregt, das Brückenbauwerk ebenfalls mit einem Gehweg auszustatten. Ebenso sollte der Geh-/Radweg im nordwestlichen Bereich der Erschließungsfläche fortgeführt werden, so dass der Radweg Richtung Reichenbach durchgängig begeh- bzw. befahrbar ist, ohne dass Fußgänger und Radfahrer die Fahrbahn benutzen müssen.
Der Gemeinderat beschloss anschließend unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit/Haushaltslage einstimmig, die Umsetzung der Bauabschnitte 2 und 3. Ebenso wurde dem Zeitplan zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die vorgenannten Maßnahmen umzusetzen.
Anfrage von Heuberg Energie auf Anbringung einer PV-Anlage auf dem Dach
Die Heuberg Energie hat der Gemeinde angeboten, auf dem Dach des gemeindlichen Bauhofs in der Siemensstraße eine Photovoltaikanlage zu errichten. Geplant ist eine Anlage mit insgesamt rund 75 Kilowatt Leistung, verteilt auf beide Dachseiten. Damit könnte die Gemeinde einen Beitrag zur Nutzung erneuerbarer Energien leisten.
Die Heuberg Energie würde die komplette Anlage auf eigene Kosten installieren, warten und versichern. Als Dachmiete bietet das Unternehmen der Gemeinde 2,50 Euro pro Quadratmeter an, was einem jährlichen Ertrag von etwa 900 Euro entspricht. Der Mietvertrag soll zunächst 30 Jahre laufen, mit der Möglichkeit einer Verlängerung.
Damit das Dach die zusätzliche Last der Anlage tragen kann, ist laut Architekt eine Verstärkung der Tragkonstruktion nötig. Die Kosten dafür werden auf rund 10.000 Euro geschätzt.
Das Gremium unterstützt grundsätzlich den Ausbau von PV-Anlagen auf Gemeindegebäuden, stört sich jedoch größtenteils an den durch die Gemeinde zu erbringenden Investitionen, die für die Installation nötig wären. Stattdessen sollten auch andere Gemeindegebäude auf die Machbarkeit hin untersucht werden.
Der Beschluss wird entsprechend verschoben, bis weitere Gebäude der Gemeinde untersucht sind.
Restaurierung des Narrenbrunnens / Übernahme der Kosten durch die Gemeinde
Die beliebten Holzfiguren des Narrenbrunnens müssen aufgrund von Witterungseinflüssen restauriert werden. Die Narrenzunft Wehingen hat hierfür bei der Bildhauerwerkstatt Kuhn in Gosheim ein Angebot eingeholt. Die geschätzten Kosten liegen bei rund 7.500 Euro. Bei der letzten Sanierung im Jahr 2007 betrugen die Gesamtkosten ca. 10.500 Euro, sodass das aktuelle Angebot als angemessen anzusehen ist. Die Abrechnung erfolgt dann nach tatsächlichem Arbeitsaufwand.
Die Figuren sollen im Sommer 2026 abgebaut und rechtzeitig zur Fasnet 2028 wieder am Brunnen aufgestellt werden. Die Gemeinde hat bereits 2008 beschlossen, den Narrenbrunnen dauerhaft in ihre Unterhaltungslast zu übernehmen.
Ohne weitere Aussprache nahm der Gemeinderat die Ausführungen zur Kenntnis.
TOP 5.1 Sanierungsgebiet Ortsmitte II – Bauabschnitt 1 C
Bauausschusssitzung vom 11. September 2025
Versetzung und Gestaltung des Narrenbrunnens
Bürgermeister Reichegger informiert das Gremium darüber, dass seitens der Narrenzunft der Wunsch bestehe, die Narrenfiguren einschließlich Dach und den Natursteinen komplett eins zu eins an den vom Planungsbüro Greenbox vorgeschlagenen Standort zu versetzen. Für die weitere Gestaltung werde Herr Hubert Hafen dem Bauausschuss weitere Vorschläge unterbreiten. Folgende Prioritäten für die Gestaltung wurden vom Bauausschuss und dem Vertreter der Narrenzunft festgelegt:
1. Brunnen
2. Sitzgelegenheiten
3. Grünfläche mit Bepflanzung
Ohne weitere Aussprache nahm der Gemeinderat die Ausführungen zur Kenntnis.
TOP 5.2 Sanierungsgebiet Ortsmitte II – Sitzung des Bauausschusses am 06.10.2025
Bekanntgaben und Beschlussfassungen zu den Beratungsergebnissen zur Verlegung und Verfugung der Natursteinpflaster im Sanierungsgebiet
Im bereits fertiggestellten Teil des Sanierungsgebiets Ortsmitte II hat sich gezeigt, dass die Fugen der Natursteinpflasterung stark mit Unkraut und Moos bewachsen sind. Eine maschinelle Reinigung sei derzeit kaum möglich, da dabei das lose Fugenmaterial herausgelöst werde.
Der Gemeinderat und der Bauausschuss haben sich deshalb intensiv mit möglichen Lösungen befasst. Ein erster Test mit zementhaltigem Fugenmaterial zeigte zwar eine bessere Festigkeit, wurde aber von Fachplanern und der Baufirma wegen mangelnder Wasserdurchlässigkeit und möglicher Rissbildung abgelehnt.
Künftig soll stattdessen ein spezieller Fugenzusatz („Stabilizer“) verwendet werden, der die Fugen fester macht, aber gleichzeitig elastisch und wasserdurchlässig bleibt. So können die Flächen leichter gepflegt und mit Maschinen gereinigt werden. Man habe der ausführenden Firma sowie den Planern gegenüber auch den Unmut der Gemeinde zum Ausdruck gebracht, da eine entsprechende Vorgehensweise von Anfang an von der Gemeinde gewünscht war, von Planern und Firmen aber zunächst abgelehnt worden war.
Der Bauausschuss empfahl außerdem, auch im bereits fertiggestellten Abschnitt (1 B) die Fugen mit diesem Zusatz nachzuarbeiten. Die Kosten dafür liegen bei rund 19.000 Euro.
Zusätzlich sollen die Zufahrtsbereiche zu stark befahrenen Grundstücken – etwa beim Aldi-Markt, an der Reichenbacher und Deilinger Straße sowie beim Rathaus – künftig in gebundener Bauweise (mit betoniertem Untergrund, statt nur in Schotter gelegt) ausgeführt werden. Dadurch bleiben die Pflastersteine auch bei Schwerlastverkehr stabil.
Ohne weitere Aussprache beschloss der Gemeinderat einstimmig, dass bei den weiteren Pflasterarbeiten ein sogenannter „Stabilizer“ im Fugenmaterial verwendet werden soll. Ebenso sollen die bereits fertiggestellten Pflasterflächen im ersten Bauabschnitt 1 B durch ein mit einem „Stabilizer“ versetztes Fugenmaterial nachgearbeitet bzw. nachverfüllt werden. Hierfür soll bei der ausführenden Baufirma Gross Infra GmbH ein entsprechendes Nachtragsangebot angefordert werden.
Bei vorgeschlagenen fünf Zufahrtswegen soll die Seitenbereichspflasterung in gebundener Bauweise ausgeführt werden. Dabei soll die seitliche Einfassung der zu pflasternden Zufahrtsflächen jeweils in Metall ausgeführt werden.
TOP 5.3 Sanierungsgebiet Ortsmitte II
Abschluss einer Sanierungsvereinbarung Gebäude Gosheimer Straße 40, Flst. Nr. 191/2
Bürgermeister Reichegger informiert das Gremium darüber, dass mit den Eigentümern des Gebäudes Gosheimer Straße 40, Flst. Nr. 191/2 mit 934 qm eine Modernisierungsvereinbarung über eine umfassende energetische Sanierung und Modernisierung des Gebäudes abgeschlossen wird. Durch diese Modernisierungsvereinbarung wird für eine junge Familie neuer Wohnraum in der Ortsmitte geschaffen.
- Beratung und Beschlussfassung über die Bewilligung einer Zwischenfinanzierung des WLSB-Zuschusses durch die Gemeinde Wehingen
Die Fußballabteilung des TV Wehingen hat die in die Jahre gekommene Flutlichtanlage im Bärastadion modernisiert. Die alten Strahler wurden durch moderne, energiesparende LED-Leuchten ersetzt. Die Gesamtkosten für die Maßnahme betragen rund 33.900 Euro und liegen damit sogar etwas unter dem ursprünglichen Kostenvoranschlag.
Der Württembergische Landessportbund (WLSB) unterstützt das Projekt mit einem Zuschuss von 30 % der Kosten (rund 10.200 Euro). Die Gemeinde übernimmt 35 % der Investition – rund 11.900 Euro – im Rahmen ihrer Vereinsförderung. Den restlichen Anteil finanziert der Verein aus eigenen Mitteln.
Da die Auszahlung des WLSB-Zuschusses erst im Frühjahr 2026 erfolgt, beantragt der TV Wehingen von der Gemeinde vorübergehend ein zinsloses Darlehen in gleicher Höhe zur Zwischenfinanzierung.
Ohne weitere Aussprache beschloss der Gemeinderat einstimmig, die Vor-/Zwischenfinanzierung des an den TV Wehingen bewilligten WLSB-Zuschusses für die Erneuerung der Flutlichtanlage beim Sportplatz im Bärastadion, Groz-Beckert-Straße, in Höhe von 10.177,- € zu übernehmen. Die Zwischenfinanzierung des vorgenannten Zuschussbetrages erfolgt bis zu dessen Auszahlung an den TV Wehingen durch ein zinsloses Darlehen der Gemeinde Wehingen.
Bürgermeister Reichegger führte aus, dass das Protokoll der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 15.09.2025 nach der Unterzeichnung durch die beurkundenden Gemeinderäte durch Auflegung während der Sitzung bekannt gegeben wird.
Bürgermeister Reichegger gibt bekannt:
Auf entsprechende Anfragen aus dem Gremium teilt Bürgermeister Reichegger bzw. die Verwaltung Folgendes mit:
Bürgermeister Reichegger bedankte sich anschließend bei allen Anwesenden und schloss die Sitzung um 20:45 Uhr.
- Widerspruchsrecht
Die Meldebehörde der Gemeinde Wehingen übermittelt nach § 58 c Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz) bis 31. März 2026 an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Jahr 2027 volljährig werden (Geburtsjahr 2009):
1. Familienname,
2. Vornamen,
3. gegenwärtige Anschrift.
Nach § 58 c Abs. 1 Satz 2 Soldatengesetz werden die Daten nicht übermittelt, wenn der Betroffene nach § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) der Datenübermittlung widersprochen hat. Die Betroffenen, die eine Übermittlung ihrer Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr nicht wünschen, werden gemäß § 36 Abs. 2 BMG gebeten, dies der Gemeinde Wehingen bis spätestens 31.12.2025 schriftlich oder im Rahmen einer persönlichen Vorsprache mitzuteilen.
Einwohnermeldeamt
Die Angehörigen haben an Allerheiligen die Möglichkeit, Grabgestecke an den Urnengrabanlagen bis max. 4 Wochen abzulegen. Wir bitten darum, die Grabgestecke spätestens danach wieder zu entsorgen. Die Gemeinde hat keine Aufbewahrungspflicht für nicht abgeräumte Grabgestecke etc. Nicht gestattet ist, die noch nicht abgebrannten Grabkerzen an der Urnengrabanlage auszuschütten und dort zu entsorgen.
Wir bitten um Beachtung.
Deckreisig für den privaten Bedarf kann dieses Jahr im Gemeindewald Wehingen am Harrastalweg (an der Anglerhütte nach hinten fahren) geholt werden.
Während der Holzerntearbeiten (Absperrungen, Motorsägen-, Schleppergeräusche) darf diese Fläche nicht betreten werden!
Das Reisig kann ab Samstag, den 25.10.2025, geholt werden.
Bitte achten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit auf Gefahrenstellen wie Totholz oder lose Äste im Kronendach. Bei stürmischem Wetter ist das Waldgebiet zu meiden.
Von Montag, den 27.10. bis Freitag, den 31.10.2025, finden an der Wehinger Steige Verkehrssicherungsmaßnahmen statt. Beschädigte und labile Bäume werden dafür entlang der Straße gefällt. Dafür muss die Straße regelmäßig für mehrere Minuten gesperrt werden. Bitte beachten Sie, dass es dadurch zu Verzögerungen kommen wird.
Die Vorstände der örtlichen Vereine und die Vertreter der Schulen, der örtlichen Kirchengemeinden sowie Kindergärten etc. werden auf Montag, den 3. November 2025, um 19.00 Uhr in den Sitzungssaal im Rathaus zur jährlichen Vereinsbesprechung eingeladen.
Von der Gemeindeverwaltung wurden bei den Wehinger Vereinen und sonstigen Institutionen bereits im Vorfeld die feststehenden Veranstaltungstermine für das Jahr 2026 abgefragt. Der vorläufige Veranstaltungskalender, für das Jahr 2026, wird bei der Vereinsbesprechung ausgelegt werden.
Sofern nicht bereits erfolgt, werden nochmals alle Vereine, die örtlichen Kirchengemeinden, Kindergärten sowie die Schule gebeten, dem Bürgermeisteramt Wehingen bis spätestens Donnerstag, 23.10.2025 die komplettenim Jahr 2026 vorgesehenen Veranstaltungstermine sowie zusätzlich eventuell bereits bekannte, jedoch bisher noch nicht gemeldete Terminvormerkungen für das Jahr 2026, nachzumelden.
Die Meldung der Termine erfolgt an Frau Andrea Steiner, per E-Mail an andrea.steiner@wehingen.de
Die Jugendlichen, die Vereinsvorstände, Jugendleiter sowie die Trainer, Betreuer und Übungsleiter werden ganz herzlichauf Montag, den 03. November 2025, um 18.30 Uhr in den Sitzungssaal im Rathaus eingeladen.
Nachstehende Jugendliche werden nach dem derzeitigen Stand der vorliegenden Anmeldungen und den aufgestellten Kriterien geehrt:
Musikverein Wehingen:
Bronzenes Leistungsabzeichen (D1)
Mara Grüble
Silber Leistungsabzeichen (D2)
Carolin Grüble
Restmülltonne: 26. Oktober 2025
Biotonne: 31. Oktober 2025
Werttonne: 05. November 2025
Papiertonne: 07. November 2025
Freundlicher Gruß
Ihr Gerhard Reichegger
Bürgermeister
