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Da in der Jahresabschlusssitzung des Gemeinderats keine Zuhörer anwesend waren, konnte Herr Bürgermeister Reichegger nach der Begrüßung aller Anwesenden nahtlos zum Tagesordnungspunkt 2 überleiten.
Bürgermeister Reichegger führte einleitend aus, dass bei der Gemeindeverwaltung aus der Mitte des Gemeinderats der Antrag eingereicht wurde, diesen Tagesordnungspunkt kurzfristig in die Sitzung aufzunehmen und zu behandeln.
Aufgrund der allgemein angespannten Haushaltslage baten die Gemeinderäte die Verwaltung um weitere Überprüfung, inwieweit im Rahmen des Sanierungsgebiets „Ortsmitte II“ sowohl im derzeit laufenden Bauabschnitt 1 A und 1 A +, als auch im kommenden Bauabschnitt 1 C, weitere Kosteneinsparungen/Haushaltsentlastungen möglich sind.
Der Vorsitzende erläuterte, dass das Planungsbüro Greenbox Landschaftsarchitekten von der Verwaltung bereits damit beauftragt worden sei, mögliche Kosteneinsparungsmöglichkeiten im künftigen, dritten Bauabschnitt 1 C zu erfassen.
Da sich jedoch auch im aktuellen Bauabschnitt 1 A und 1 A+ in mehreren Bereichen (beispielsweise bei der geplanten Bära-Brücke hinter dem Rathaus) Mehrkosten gegenüber den ursprünglichen Kostenvoranschlägen ergeben haben, sollen auch hier weitere Einsparmöglichkeiten bzw. eine kostenreduzierte Ausführung (beispielsweise die ersatzlose Kürzung / Herausnahme einzelner Naturstein-Pflasterflächen oder eine kostengünstigere Oberflächenbefestigung einzelner Bereiche in bituminöser Ausführung bzw. alternativ deren Anlegung als Grünfläche bzw. als Pflasterfläche mit Betonsteinpflaster) näher überprüft werden. Dabei ist es erklärtes Ziel, den aktuellen Bauabschnitt 1 A und 1 A+ ohne zusätzliche Mehrkosten abschließen zu können.
Bürgermeister Reichegger wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass für die Bära-Brücke, für die der Gemeinde im Übrigen ein Förderbescheid in Höhe von 68.000 € vorliegt, bereits im vergangenen August die Produktionsfreigabe erteilt wurde. Das im aktuellen Bauabschnitt vorgesehene Stadtmobiliar (Ruhebänke, Fahrradständer, Buswartehäuschen, etc.) wurde ebenfalls bereits bestellt, sodass im Falle einer nachträglichen Abbestellung mit Regress- / Nachforderungen der betroffenen Firmen in nicht unerheblicher Höhe gerechnet werden muss.
Verbandskämmerer Armin Sauter machte ergänzend darauf aufmerksam, dass eventuelle Planänderungen im Vorfeld mit der Förderstelle beim Regierungspräsidium Freiburg abgestimmt werden müssen, damit der ursprüngliche Förderzweck in jedem Fall erhalten werden kann.
Die vom Gemeinderat beantragten Kosteneinsparungsmöglichkeiten / -potentiale werden von der Verwaltung in Absprache mit dem Planungsbüro Greenbox Landschaftsarchitekten im Detail weiter überprüft und dem Gemeinderat zeitnah vorgestellt.
Zu diesem und den vier folgenden Tagesordnungspunkten konnte der Vorsitzende ergänzend Herrn Verbandskämmerer Armin Sauter begrüßen, der anhand einer Präsentation, gemeinsam mit Bürgermeister Reichegger, den vorliegenden Haushaltsplanentwurf für das kommende Jahr 2026 anschaulich erläuterte.
Der Vorsitzende hob einleitend positiv hervor, dass die Bundesregierung für die kommenden 12 Jahre ein Sondervermögen Infrastruktur in Höhe von 100 Milliarden für die Länder und Kommunen eingerichtet hat. Von dem auf Baden-Württemberg entfallenden Landesanteil in Höhe von 13,10 Milliarden Euro werden dabei 8,75 Milliarden Euro an die Kommunen weitergeleitet. Dies bedeutet für die Gemeinde Wehingen zusätzliche, für Investitionsmaßnahmen abrufbare Fördermittel in Höhe von insgesamt 2.176.200 €.
Der Vorsitzende wies weiter darauf hin, dass die Gemeinde Wehingen aufgrund der tendenziell gestiegenen Gesamtbevölkerungszahl auch von höheren Umlageanteilen aus der Einkommenssteuer und der Umsatzsteuer profitiere. Dennoch sei aufgrund der angespannten Wirtschafts- und Finanzlage eine Priorisierung einzelner Maßnahmen zwingend erforderlich.
Der Vorsitzende führte weiter aus, dass im vorgelegten Haushaltsplanentwurf noch von einer Erhöhung der Kreisumlage um 2,50 % ausgegangen worden sei. Hier sei Herr Landrat Bär bzw. die Landkreisverwaltung durch den Kreistag ergänzend damit beauftragt worden, die Anhebung im Jahr 2026 auf maximal 1,80 % zu begrenzen.
Herr Sauter wies in seinen Ausführungen darauf hin, dass sich Deutschland seit 2024 in einer Rezession befindet und sich auch die Kommunalfinanzen in einer historischen Schieflage befinden und in dieser Form nicht mehr zu finanzieren sind.
Es gilt daher, staatliche Zusagen auf den Prüfstand zu stellen und die in der Vergangenheit geschaffenen Standards anzupassen.
Der Haushaltsplan 2026 schließt mit einem ordentlichen negativen Ergebnis von - 2.123.900 €ab. Der Haushalt ist damit nicht ausgeglichen und die Abschreibungen abzüglich der Auflösung von Sonderposten in Höhe - 1.250.020 €können nicht in voller Höhe erwirtschaftet werden. Es stehen jedoch ausreichend Rücklagenmittel aus Vorjahren zur Verfügung.
Im Finanzhaushalt ist mit rd. 10,7 Mio. € ein enormes Investitionsvolumen und ein daraus resultierender Finanzmittelbedarf für Investitionen mit 7.806.000 €geplant.
Zur Finanzierung der Investitionen ist im Jahr 2026 eine Kreditaufnahme mit 8,5 Mio. € notwendig. Im Jahr 2027 ist eine weitere Kreditaufnahme in Höhe von 1,5 Mio. €, sowie im Jahr 2028 in Höhe von weiteren 0,5 Mio. € eingeplant.
Damit steigt die Gesamtverschuldung der Gemeinde Wehingen bis 2028 auf insgesamt 10,50 Mio. € an, was einer Pro-Kopf-Verschuldung in Höhe von 2.846 € je Einwohner entspricht.
Zum Ende des Planjahres 2026 wird mit einem Zahlungsmittelbestand von voraussichtlich noch 320.100 € gerechnet.
Aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Situation wurde im Haushaltsplan 2026 bei der Gewerbesteuer lediglich ein vorsichtiger Einnahmeansatz in Höhe von 2,5 Mio. € vorgesehen. Durch die bereits zum 01.09.2025 erfolgende Übernahme des Kindergartenpersonals im Kindergarten St. Ulrich musste der veranschlagte Gesamtpersonalaufwand auf 2.687.100 € angehoben werden. Im Gegenzug reduzieren sich jedoch auch die Umlagezahlungen der Gemeinde an die katholische Kirchengemeinde entsprechend.
Aufgrund der gegenüber dem laufenden Jahr 2025 höheren Steuerkraftsumme im Jahr 2026, sowie der Anhebung der Kreisumlage ergeben sich im kommenden Haushaltsjahr 2026 bei der FAG- und Kreisumlage voraussichtliche Mehrausgaben in Höhe von 500.000 €.
Verbandskämmerer Sauter machte abschließend nochmals deutlich, dass in den letzten Jahren die Ausgaben der Gemeinde deutlich stärker angestiegen sind als die Einnahmen und sich diese Entwicklung zukünftig weiter fortsetzt.
Mittel- bis langfristig müssen daher auch die aktuellen Steuerhebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer nochmals überprüft werden.
Die Gemeinde Wehingen ist zur Finanzierung der geplanten Ausgaben weiterhin auf die Hilfe des Landes angewiesen. Nur bei Bewilligung der Zuweisungen des Landes sowie einer in Zukunft wieder positiven wirtschaftlichen Entwicklung können die notwendigen Investitionen zur Zukunftssicherung der Gemeinde wie geplant bewältigt werden.
Im vorliegenden Haushaltsplan und im Finanzplan wurden die dringenden Investitionen zur Zukunftssicherung der Gemeinde veranschlagt.
Der Ausgabenschwerpunkt liegt in den Ausgaben zur Ortskernsanierung sowie der Erschließung von Gewerbeflächen. Weiterhin sind der Bau eines neuen Wasserhochbehälters, eines Kindergartens, sowie Straßensanierungen geplant.
Aufgrund der finanziellen Situation sind sämtliche neuen Projekte auf den Prüfstand zu stellen.
Der Gemeinderat nahm vom vorgelegten Entwurf des Haushaltsplans für das Jahr 2026 Kenntnis. Die abschließende Beschlussfassung zum Haushaltsplan und zur Haushaltssatzung ist in der Januarsitzung des kommenden Jahres vorgesehen.
Abschließend bedankte sich Herr Bürgermeister Reichegger bei Herrn Verbandskämmerer Sauter und bei dem ganzen Team der Finanzverwaltung für die frühzeitige Aufarbeitung und Auslieferung der Haushaltsplanunterlagen sowie die stets gute und qualifizierte Arbeit während des ganzen Jahres und überreichte abschließend ein kleines Präsent.
- Beratung und Beschlussfassung
Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2023 wurde den Anwesenden durch Herrn Verbandskämmerer Armin Sauter anschaulich erläutert.
Er wies einleitend darauf hin, dass das Haushaltsjahr 2023 noch ein sehr gutes Jahr mit einem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 992.038 € war.
Die Ergebnisrechnung 2023 schließt mit einem ordentlichen Gesamtergebnis in Höhe von rund 992.000 Euro und damit 1.535.000 € über dem ursprünglichen Anschlag ab.
Auf der Ertragsseite ergab sich im Rechnungsjahr 2023 ein überaus positives Bild.
Dabei führten insbesondere die Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer (+ 1.587.790 €), der Vergnügungssteuer (+68.712 €) und den Schlüsselzuweisungen (+ 45.434 €) zu der starken Ergebnisverbesserung und dem guten ordentlichen Ergebnis.
Jedoch ergaben sich auch auf der Ausgabenseite Mehraufwendungen bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen (+ 119.255 €), bei den Unterhaltungsaufwendungen (+ 78.782 €) sowie bei den Personalaufwendungen (+ 114.033 €). Korrespondierend zu höheren Gewerbesteuereinnahmen fielen zudem Mehraufwendungen bei der Gewerbesteuerumlage (+ 141.220 €) an.
Insgesamt konnte das Gesamtergebnis um ca. 1,2 Mio. Euro verbessert werden.
Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit betrugen insgesamt 1.269.747 € und die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 4.441.381 €.
Damit ergab sich ein Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionen mit 3.171.634 €.
Unter Berücksichtigung des Saldos aus den Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit mit 1.919.855 €, der Kredittilgung mit 8.691 € sowie der haushaltsunwirksamen Zahlungen mit - 539.633 € ergibt sich ein Rückgang des Zahlungsmittelbestands in Höhe von -1.800.103 €.
Zum 31.12.2023 war eine Beteiligung der Gemeinde im Deka-Fonds mit 5.674.014 € vorhanden und die Verschuldung der Gemeinde Wehingen betrug noch 12.566 €.
Der Verbandskämmerer stellte abschließend fest, dass im Haushaltsjahr 2023 die Einnahmen aus der Gewerbesteuer und dem Einkommenssteueranteil über 55 % der Erträge darstellen und auf der Ausgabeseite die Kreisumlage und die FAG-Umlage mit insgesamt über 30 % die größte Ausgabeposition darstellen.
Die Bilanzsumme der Jahresrechnung 2023 beträgt rund 67 Mio. Euro.
Der positive Abschluss 2023 und der daraus resultierende Rücklagenbestand dienen als Grundlage für die laufenden und geplanten Investitionen zur Zukunftssicherung der Gemeinde. Die deutlich verbesserte Einnahmesituation führt jedoch in Folgejahren aufgrund der Auswirkungen des kommunalen Finanzausgleichs zu höheren Umlagen und geringeren Zuweisungen des Landes.
Der Gemeinderat beschloss den vorgelegten Jahresabschluss 2023 einstimmig.
Verbandskämmerer Armin Sauter führte einleitend aus, dass die Kostendeckungsberechnung der Gebührenhaushalte für die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung für die beiden Kalenderjahre 2026 und 2027 turnusgemäß durchgeführt wurde. Anschließend wurden die Ergebnisse der Neuberechnung durch Herrn Verbandskämmerer Sauter erläutert.
Seit dem 01.01.2024 erhebt die Gemeinde Wehingen einen Wasserzins in Höhe von 2,98 €/m³. Unter Berücksichtigung der Vorjahresergebnisse wird eine Kostendeckung jedoch erst bei einem Verkaufspreis in Höhe von 3,40 €/m³ verkauften Wassers erreicht.
Die Verwaltung schlug daher mit Wirkung zum 01.01.2026 eine Gebührenanpassung/-erhöhung auf3,40 €/m³ vor.
Die Schmutzwassergebühr beträgt in Wehingen seit dem Jahr 2024 2,20 € je m³.
Bei der Neukalkulation der Schmutzwassergebühr (Abwassergebühr) ergibt sich unter Berücksichtigung der Vorjahresergebnisse erneut eine Kostendeckung bei 2,20 €/m³. Deshalb wurde keine Gebührenanpassung/-änderung vorgeschlagen.
Die Niederschlagswassergebühr beträgt seit dem 01.01.2024 0,39 €/m² versiegelter Fläche. Unter Berücksichtigung der Vorjahresergebnisse wird eine kostendeckende Niederschlagswassergebühr jedoch bereits bei einer Gebührenhöhe von 0,37 €/m² versiegelter Fläche erreicht. Daher wurde hier ab dem 01.01.2026 eine Gebührenreduzierung auf 0,37 €/m² versiegelter Fläche vorgeschlagen.
Abschließend informierte Verbandskämmerer Armin Sauter die Anwesenden, dass sich durch die vorgeschlagenen Gebührenerhöhungen bei einem durchschnittlichen Vierpersonenhaushalt (Verbrauch 120 m³, versiegelte Fläche 150 m²), Mehrausgaben in Höhe von 51,00 €/Jahr ergeben.
Im direkten Vergleich der Wasser- und Abwassergebühren mit anderen Gemeinden im Verbandsgebiet des GVV Heuberg liegt die Gemeinde Wehingen jedoch auch nach den vorgeschlagenen Erhöhungen noch im mittleren Kostenbereich.
Der Gemeinderat nahm von der vorgelegten Gebührenkalkulation der Bereiche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung einschließlich der gesplitteten Abwassergebühr für die Kalenderjahre 2026/2027 zustimmend Kenntnis.
Aus der Mitte des Ratsgremiums wurde die Verwaltung ergänzend um Erstellung eines Lageplans gebeten, aus dem die im Ortsgebiet Wehingen in den vergangenen 3 -4 Jahren reparierten Wasserrohrbrüche ersichtlich sind.
Die neuen Gebührensätze wurden im Anschluss im Rahmen von Satzungsänderungen der Wasserversorgungssatzung sowie der Abwassersatzung beschlossen.
Auf Grundlage der Erläuterungen von Herrn Verbandskämmerer Sauter zu der neuen Gebührenkalkulation im vorangegangenen Tagesordnungspunkt, beschloss der Gemeinderat die Änderung der Wasserversorgungssatzung.
Der Gemeinderat beschloss, die Gebühren für Wasserversorgung mit Wirkung zum 01.01.2026 auf 3,40 Euro/m³ netto (zzgl. 7 % Umsatzsteuer = 3,6380 € brutto) zu erhöhen.
Dies gilt auch für Bauwasser oder bei Verwendung eines Münzwasserzählers.
Ebenso wurde auf Grundlage der neuen Gebührenkalkulation auch die Abwassersatzung mit Wirkung zum 01.01.2026 geändert.
Der Gemeinderat beschloss, die Schmutzwassergebühr beim bereits bisherigen Gebührensatz in Höhe von auf 2,20 Euro/m³ zu belassen. Die Niederschlagswassergebühr wurde reduziert auf 0,37 Euro/m³ versiegelter Fläche.
Die Gebühr für sonstige Einleitungen (gem. § 8 Abs. 3 der Abwassersatzung) beträgt ebenfalls weiterhin 2,20 Euro/m³.
- Abschluss von Modernisierungsvereinbarungen für die beiden Gebäude Gosheimer Straße 23 und Reichenbacher Straße 31
Der Vorsitzende informierte die Anwesenden, dass von den Eigentümern der beiden Gebäude Gosheimer Straße 23 und Reichenbacher Straße 31, die beide im Sanierungsgebiet „Ortsmitte II“ liegen, umfassende Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten vorgesehen sind. Diese Maßnahmen und der hierzu erforderliche Abschluss entsprechender Sanierungsvereinbarungen wurden seitens des Gemeinderats überaus begrüßt und zustimmend zur Kenntnis genommen.
- Zuschussantrag Schwäbischer Albverein – Ortsgruppe Wehingen
Die Ortsgruppe des Schwäbischen Albvereins musste für die Stromversorgung der Albrechtshütte über die installierte Photovoltaikanlage vier neue Akkus zu einem Gesamtpreis in Höhe von 1.328,04 € anschaffen und hat um eine Bezuschussung durch die Gemeinde gebeten.
Nach kurzer Aussprache beschloss der Gemeinderat einstimmig eine Kostenbeteiligung der Gemeinde Wehingen in Höhe von 50 %.
Zum Ende der Sitzung bedankte sich Bürgermeister-Stellvertreter Frank Klaiber sowohl bei Herrn Bürgermeister Reichegger, als auch bei der Verwaltung für die im vergangenen Jahr geleistete Arbeit und die gute Zusammenarbeit und überreichte dem Vorsitzenden ein kleines Präsent.
Abschließend bedankte sich auch Bürgermeister Reichegger bei allen Gemeinderäten und Verwaltungsmitarbeitern/-innen für die umfangreiche, im Jahr 2025 geleistete Ratsarbeit und das vertrauensvolle Miteinander.
Im Anschluss an die Sitzung statteten die Mitglieder des Gemeinderats, zusammen mit ihren Partnern, den Bewohnerinnen und Bewohnern des Altenzentrums St. Ulrich auch im Jahr 2025 wieder einen Besuch ab, und sangen gemeinsam mit diesen Weihnachtslieder in stimmungsvoller Atmosphäre und mit musikalischer Unterstützung. Im Anschluss hieran erhielten alle Senioren ein kleines, vorweihnachtliches Geschenk.
Die Eheleute Joachim und Martina Doering konnten am 19. Dezember 2025 das Fest der Goldenen Hochzeit feiern. Herr Bürgermeister Reichegger überbrachte dem Ehepaar die Glückwünsche der Gemeinde und des Herrn Ministerpräsidenten und überreichte ihnen ein Geschenk.
Die Eheleute Luise und Albert Meßmer konnten am 29. Dezember das seltene Fest der Eisernen Hochzeit feiern. Sie sind seit 65 Jahren miteinander verheiratet. Bürgermeister Gerhard Reichegger überbrachte von Herrn Ministerpräsident Winfried Kretschmann und der Gemeinde die besten Glück- und Segenswünsche und wünschte dem Ehepaar Meßmer für die Zukunft alles Gute. Er überreichte beiden ein Geschenk der Gemeinde und die Jubiläumsurkunde vom Land Baden-Württemberg.
Am 04. Januar hat Frau Elli Riechert ihren 90. Geburtstag gefeiert. Herr Bürgermeister Reichegger besuchte sie anlässlich des runden Geburtstages und gratulierte ihr im Namen der Gemeinde und von Herrn Ministerpräsident Winfried Kretschmann recht herzlich und wünschte ihr für die weiteren Jahre alles Gute, vor allem weiterhin gute Gesundheit. Er überreichte ihr ein Geschenk der Gemeinde und die Geburtstagsurkunde vom Land Baden-Württemberg.
Landkreis Tuttlingen
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Der Jahresabschluss für das Jahr 2023 wurde gemäß § 95b der Gemeindeordnung vom Gemeinderat am 13.12.2025 wie folgt festgestellt:
| 1. Ergebnisrechnung | EUR |
| 1.1 Summe der ordentlichen Erträge | 12.215.363,44 |
| 1.2 Summe der ordentlichen Aufwendungen | - 11.234.860,31 |
| 1.3 Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) | 980.503,13 |
| 1.4 Summe der außerordentlichen Erträge | 17.204,04 |
| 1.5 Summe der außerordentlichen Aufwendungen | - 5.668,93 |
| 1.6 Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) | 11.535,11 |
| 1.7 Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) | 992.038,24 |
| 2. Finanzrechnung | |
| 2.1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 11.272.387,41 |
| 2.2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | - 9.352.531,94 |
| 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnisrechnung (Saldo aus 2.1 und 2.2) | 1.919.855,47 |
| 2.4 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 1.269.746,69 |
| 2.5 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | - 4.441.381,34 |
| 2.6 Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) | - 3.171.634,65 |
| 2.7 Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) | - 1.251.779,18 |
| 2.8 Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 0,00 |
| 2.9 Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | - 8.691,36 |
| 2.10 Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) | - 8.691,36 |
| 2.11 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10) | - 1.260.470,54 |
| 2.12 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen | - 539.632,34 |
| 2.13 Anfangsbestand an Zahlungsmitteln | 2.562.453,19 |
| 2.14 Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln (Saldo aus 2.11 und 2.12) | -1.800.102,88 |
| 2.15 Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.13 und 2.14) | 762.350,31 |
| 3. Bilanz | EUR |
| 3.1 Immaterielles Vermögen | 73.365,54 |
| 3.2 Sachvermögen | 51.853.707,74 |
| 3.3 Finanzvermögen | 12.897.327,03 |
| 3.4 Abgrenzungsposten | 2.063.168,43 |
| 3.5 Nettoposition | 0,00 |
| 3.6 Gesamtbetrag auf der Aktivseite (Summe aus 3.1 bis 3.5) | 66.887.568,74 |
| 3.7 Basiskapital | 43.478.892,43 |
| 3.8 Rücklagen | 6.988.087,12 |
| 3.9 Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses | 0,00 |
| 3.10 Sonderposten | 14.841.919,17 |
| 3.11 Rückstellungen | 110.913,00 |
| 3.12 Verbindlichkeiten | 1.281.539,86 |
| 3.13 Passive Rechnungsabgrenzungsposten | 186.217,16 |
| 3.14 Gesamtbetrag auf der Passivseite (Summe aus 3.7 bis 3.13) | 66.887.568,74 |
4. Behandlung von Überschüssen und Fehlbeträgen
(§ 49 Abs. 3 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 25 bis 36 GemHVO)
Der Jahresabschluss liegt gemäß § 95b der Gemeindeordnung an sieben Tagen, und zwar
von Montag, 12.01.2026 bis Freitag, 16.01.2026
sowie
von Montag, 19.01.2026 bis Dienstag, 20.01.2026
je einschließlich auf dem Rathaus öffentlich aus.
Auf den Aushang an der Bekanntmachungstafel des Rathauses wird hingewiesen.
Wehingen, den 08.01.2026
Reichegger, Bürgermeister
Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt durch Anschlag an der Bekanntmachungstafel am Rathauseingang in der Zeit vom 09. Januar 2026 bis 19. Januar 2026 – je einschließlich –. Auf diesen Anschlag wird hiermit hingewiesen.
Biotonne: 10. Januar 2026
Restmülltonne: 16. Januar 2026
Werttonne: 28. Januar 2026
Papiertonne: 30. Januar 2026
Freundlicher Gruß
Ihr Gerhard Reichegger
Bürgermeister