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Montag bis Freitag von 09.00 Uhr – 11.30 Uhr
Montagnachmittag von 14.00 Uhr – 17.00 Uhr
Donnerstagnachmittag von 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
Wir bitten um Beachtung.
Die Eheleute Herbert und Hannelore Wulfert konnten am vergangenen Montag das seltene Fest der Diamantenen Hochzeit feiern. Herr Bürgermeister Gerhard Reichegger besuchte die Eheleute und beglückwünschte sie ganz herzlich zu diesem Ehejubiläum. Er überbrachte den beiden ein Geschenk der Gemeinde und die Urkunde von Herrn Ministerpräsident Winfried Kretschmann und wünschte ihnen für die weitere gemeinsame Zukunft alles Gute, Gesundheit und Zufriedenheit.
Herr Franz Hafen konnte am vergangenen Montag im Kreise der Familie seinen 90. Geburtstag feiern. Herr Bürgermeister Gerhard Reichegger besuchte den Jubilar und gratulierte im Namen der Gemeinde und von Herrn Ministerpräsident Winfried Kretschmann aufs Herzlichste. Er wünschte Herrn Hafen für die Zukunft alles Gute und überreichte ihm die Urkunde des Landes Baden-Württemberg und ein Geschenk der Gemeinde.
Am 03. Dezember 2025 in Tuttlingen
Hermann Richard Bauser, Hebelstraße 19, 78564 Wehingen
Am 11. Dezember 2025 in Wehingen
Hermann Ulrich Maier, Kugelstraße 13, 78564 Wehingen
Am 16. Dezember 2025 in Tuttlingen
Stefan Hafen, Steinstraße 39, 78564 Wehingen
Am 31. Dezember 2025 in Tuttlingen
Johann Blaschi, Uhlandstraße 20, 78564 Wehingen
-untere Flurbereinigungsbehörde-
Flurbereinigung Nusplingen (Galgenwiesen)
AUSFÜHRUNGSANORDNUNG
vom 14.01.2026
1. Das Landratsamt Zollernalbkreis -untere Flurbereinigungsbehörde- ordnet hiermit die Ausführung des Flurbereinigungsplans – einschließlich des Plannachtrags 1 – für das gesamte Flurbereinigungsgebiet der Flurbereinigung Nusplingen (Galgenwiesen) an.
1.1 Der Zeitpunkt des Eintritts des neuen Rechtszustands wird auf den 27.02.2026 festgesetzt.
Mit diesem Zeitpunkt geht das Eigentum an den neuen Grundstücken auf die Empfänger über. Der im Flurbereinigungsplan – einschließlich der Plannachträge – vorgesehene neue Rechtszustand tritt an die Stelle des bisherigen Rechtszustandes.
1.2 Die rechtlichen Wirkungen der vorläufigen Besitzeinweisung vom 25.09.2024 enden mit Ablauf des 26.02.2026.
Diese Anordnung kann auch auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o. g. Verfahren (www.LGL-bw.de/4099) eingesehen werden.
1.3 Anträge auf Regelung des Nießbrauchs und der Pachtverhältnisse müssen innerhalb von 3 Monaten nach Erlass der Ausführungsanordnung beim Landratsamt Zollernalbkreis -untere Flurbereinigungsbehörde-, Weilheimer Straße 31, 72379 Hechingen gestellt werden. Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
2. Begründung
Die Voraussetzungen für die Ausführungsanordnung nach § 61 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546) liegen vor.
Die Beteiligten sind am 10.07.2025 über den Flurbereinigungsplan gehört worden.
Der Flurbereinigungsplan steht unanfechtbar fest, da die Widersprüche gütlich geregelt wurden.
3. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats Widerspruch beim Landratsamt Zollernalbkreis, Sitz: Balingen, eingelegt werden.
(Hinweis: Anschrift der Flurbereinigungsbehörde: Weilheimer Straße 31, 72379 Hechingen oder jede andere Stelle des Landratsamts Zollernalbkreis)
Gez. Quast
Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt durch Anschlag an der Bekanntmachungstafel am Rathauseingang in der Zeit vom 23. Januar 2026 bis 02. Februar 2026 – je einschließlich. Auf diesen Anschlag wird hiermit hingewiesen.
Biotonne: 23. Januar 2026
Werttonne: 28. Januar 2026
Papiertonne: 30. Januar 2026
Restmülltonne: 13. Februar 2026
Freundlicher Gruß
Ihr Gerhard Reichegger
Bürgermeister