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Sprechstunden des Bürgermeisters Hierzu vereinbaren Sie bitte einen Termin unter der Telefonnummer: 07426/947013. Dienststunden auf dem...
Diamantene Hochzeit Wulfert
Foto: Gemeinde Wehingen

Sprechstunden des Bürgermeisters

Hierzu vereinbaren Sie bitte einen Termin unter der Telefonnummer: 07426/947013.

Dienststunden auf dem Rathaus

Montag bis Freitag von 09.00 Uhr – 11.30 Uhr

Montagnachmittag von 14.00 Uhr – 17.00 Uhr

Donnerstagnachmittag von 14.00 Uhr – 18.00 Uhr

Wir bitten um Beachtung.

Diamantene Hochzeit der Eheleute Herbert und Hannelore Wulfert

Die Eheleute Herbert und Hannelore Wulfert konnten am vergangenen Montag das seltene Fest der Diamantenen Hochzeit feiern. Herr Bürgermeister Gerhard Reichegger besuchte die Eheleute und beglückwünschte sie ganz herzlich zu diesem Ehejubiläum. Er überbrachte den beiden ein Geschenk der Gemeinde und die Urkunde von Herrn Ministerpräsident Winfried Kretschmann und wünschte ihnen für die weitere gemeinsame Zukunft alles Gute, Gesundheit und Zufriedenheit.

90. Geburtstag von Franz Hafen

Herr Franz Hafen konnte am vergangenen Montag im Kreise der Familie seinen 90. Geburtstag feiern. Herr Bürgermeister Gerhard Reichegger besuchte den Jubilar und gratulierte im Namen der Gemeinde und von Herrn Ministerpräsident Winfried Kretschmann aufs Herzlichste. Er wünschte Herrn Hafen für die Zukunft alles Gute und überreichte ihm die Urkunde des Landes Baden-Württemberg und ein Geschenk der Gemeinde.

Standesamtliche Meldungen Monat Dezember 2025

Sterbefälle:

Am 03. Dezember 2025 in Tuttlingen

Hermann Richard Bauser, Hebelstraße 19, 78564 Wehingen

Am 11. Dezember 2025 in Wehingen

Hermann Ulrich Maier, Kugelstraße 13, 78564 Wehingen

Am 16. Dezember 2025 in Tuttlingen

Stefan Hafen, Steinstraße 39, 78564 Wehingen

Am 31. Dezember 2025 in Tuttlingen

Johann Blaschi, Uhlandstraße 20, 78564 Wehingen

Landratsamt Zollernalbkreis

-untere Flurbereinigungsbehörde-

Öffentliche Bekanntmachung

Flurbereinigung Nusplingen (Galgenwiesen)

AUSFÜHRUNGSANORDNUNG

vom 14.01.2026

1. Das Landratsamt Zollernalbkreis -untere Flurbereinigungsbehörde- ordnet hiermit die Ausführung des Flurbereinigungsplans – einschließlich des Plannachtrags 1 – für das gesamte Flurbereinigungsgebiet der Flurbereinigung Nusplingen (Galgenwiesen) an.

1.1 Der Zeitpunkt des Eintritts des neuen Rechtszustands wird auf den 27.02.2026 festgesetzt.

Mit diesem Zeitpunkt geht das Eigentum an den neuen Grundstücken auf die Empfänger über. Der im Flurbereinigungsplan – einschließlich der Plannachträge – vorgesehene neue Rechtszustand tritt an die Stelle des bisherigen Rechtszustandes.

1.2 Die rechtlichen Wirkungen der vorläufigen Besitzeinweisung vom 25.09.2024 enden mit Ablauf des 26.02.2026.

Diese Anordnung kann auch auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o. g. Verfahren (www.LGL-bw.de/4099) eingesehen werden.

1.3 Anträge auf Regelung des Nießbrauchs und der Pachtverhältnisse müssen innerhalb von 3 Monaten nach Erlass der Ausführungsanordnung beim Landratsamt Zollernalbkreis -untere Flurbereinigungsbehörde-, Weilheimer Straße 31, 72379 Hechingen gestellt werden. Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.

2. Begründung

Die Voraussetzungen für die Ausführungsanordnung nach § 61 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546) liegen vor.

Die Beteiligten sind am 10.07.2025 über den Flurbereinigungsplan gehört worden.

Der Flurbereinigungsplan steht unanfechtbar fest, da die Widersprüche gütlich geregelt wurden.

3. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats Widerspruch beim Landratsamt Zollernalbkreis, Sitz: Balingen, eingelegt werden.

(Hinweis: Anschrift der Flurbereinigungsbehörde: Weilheimer Straße 31, 72379 Hechingen oder jede andere Stelle des Landratsamts Zollernalbkreis)

Gez. Quast

Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt durch Anschlag an der Bekanntmachungstafel am Rathauseingang in der Zeit vom 23. Januar 2026 bis 02. Februar 2026 – je einschließlich. Auf diesen Anschlag wird hiermit hingewiesen.

Abfallbeseitigung

Biotonne: 23. Januar 2026

Werttonne: 28. Januar 2026

Papiertonne: 30. Januar 2026

Restmülltonne: 13. Februar 2026

Freundlicher Gruß

Ihr Gerhard Reichegger
Bürgermeister

Franz Hafen
Foto: Gemeinde Wehingen
Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinden Wehingen, Reichenbach a. H., Egesheim
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Ausgabe 04/2026
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Reichenbach am Heuberg
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