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Montag bis Freitag von 09.00 Uhr – 11.30 Uhr
Montagnachmittag von 14.00 Uhr – 17.00 Uhr
Donnerstagnachmittag von 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
Herr Bürgermeister Reichegger eröffnete die öffentliche Sitzung pünktlich um 19:15 Uhr und begrüßte die Anwesenden.
Da keine Fragen aus der Zuhörerschaft gestellt wurden, konnte gleich zum nächsten Tagesordnungspunkt übergegangen werden.
Erschließung Gewerbegebiet „Am Landenbach“, 1. Bauabschnitt
Vergabe des Gewerks Straßenbau, Kanal und Erdarbeiten für Versorgungsleitungen
Die Arbeiten zur Erschließung des Gewerbegebietes „Am Landenbach“ südlich der Bära wurden öffentlich ausgeschrieben. Von insgesamt 14 angeforderten Leistungsverzeichnissen haben neun Firmen ein Angebot abgegeben. Das Preisniveau ist unter Beachtung der konjunkturellen Situation als sehr günstig einzustufen.
Die ausgeschriebenen und zu beauftragenden Leistungen beinhalten die erforderlichen Tierbauarbeiten für Straßenbau, Kanal/Entwässerung und die Erdarbeiten zur Verlegung der Versorgungsleitungen (Wasserversorgung/Erdgas). Insgesamt sind ca. 300 m Straßen mit zwei Wendeplatten und einseitigen Gehwegen, welche am neuen Kreisverkehr am Ortsausgang Richtung Reichenbach anschließen, umzusetzen.
Neben dem Straßenbau werden auf der gesamten Länge die erforderlichen Ver- und Entsorgungsleitungen mit errichtet. Die Entwässerung erfolgt im modifizierten Trennsystem mit getrennter Schmutz- und Regenwasserkanalisation. Zusätzlich ist ein Trennbauwerk, ein Lamellenklärer und ein Regenrückhaltebecken zur gedrosselten Einleitung in die Bära zu errichten.
Zusätzlich zu den Hauptangeboten wurden von fünf Bietern ein Nachlass auf die Endsummen des Hauptangebotes eingeräumt. Sondervorschläge bzw. Nebenangebote wurden von sechs Bietern gemacht.
Das insgesamt (mit gewerteten Nachlässen und Nebenangeboten) günstigste Angebot kommt von der Fa. Friedrich Stingel GmbH, Schwenningen/Heuberg mit einer geprüften Angebotssumme in Höhe von 1.154.300,00 € brutto.
In der fortgeschriebenen Kostenberechnung vom 07.10.2025 vom Planungsbüro Hermle sind Kosten für dieses Gewerk mit 1,3 Millionen € ausgewiesen. Der Angebotspreis des günstigsten Bieters liegt damit 11,2 % unter den veranschlagten Kosten.
Auf Nachfrage teilt Bürgermeister Reichegger mit, dass die Nebenangebote qualitativ mit den Hauptangeboten übereinstimmen; einzelne Anbieter haben mit Pauschalpreisen gerechnet, um den Verwaltungsaufwand zu minimieren.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Vergabe der Straßenbau-, Kanal- und Erdarbeiten für Versorgungsleitungen im Gewerbegebiet „Am Landenbach“, 1. Bauabschnitt, an die Firma Friedrich Stingel GmbH aus Schwenningen/Heuberg mit einer Angebotssumme in Höhe von 1.154.300,00 € brutto.
Erschließung des Gewerbegebietes „Am Landenbach“, Bauabschnitt 1
Vergabe Gewerk Wasserversorgung – Rohrlieferung und Verlegung
Wegen der technischen Überschneidung mit den Maßnahmen beim Kreisverkehr in der Reichenbacher Straße/Steinstraße wurde die damals ausführende Firma Heinrich Rack Rohrleitungsbau, Renquishausen, um ein Angebot für einen Anschlussauftrag angefragt.
Bei einer Zugrundelegung der damals vereinbarten Einheitspreise ergibt sich eine Auftragssumme in Höhe von 39.992,58 € brutto.
Für diese Arbeiten sind Kosten in Höhe von 49.000 € ausgewiesen. Damit liegt die Auftragssumme 18 % unter diesen Kosten. Die Firma Rack bindet sich bis zum 30.04.2026 an die Angebotsbedingungen als Anschlussauftrag.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig ohne weitere Aussprache die Vergabe der Arbeiten für die Rohrlieferung und Rohrverlegung der Wasserleitung im Gewerbegebiet „Am Landenbach“, 1. Bauabschnitt, als Anschlussauftrag an die Firma Heinrich Rack Rohrleitungsbau aus Renquishausen mit einer Auftragssumme in Höhe von 39.992,58 € brutto.
Erschließung Gewerbegebiet „Am Landenbach“, 1. Bauabschnitt
Vergabe Gewerk Überquerung der Bära – Hydraulische Prüfung
Hochwassermanagement
Für die Erschließung des Gewerbegebiets „Am Landenbach“ ist auch eine Bära-Überquerung Richtung Norden zur Wengenstraße nötig. Die Gemeinde ist hierbei bestrebt, eine möglichst günstige und einfache bauliche Lösung zu finden.
Im ersten Schritt soll dazu eine Variantenüberprüfung vorgenommen werden, bei der die Machbarkeit eines „Hamco“-Durchlasses (große Verrohrung) und, falls dies nicht zielführend ist, mit einer konventionellen Einfeldbrücke untersucht wird. Hierfür ist nach Rücksprache mit den Fachbehörden eine hydraulische Prüfung in Form eines Gutachtens nötig, um eventuelle Hochwasserrisiken im Oberlauf der Bära erkennen zu können.
Die Gemeinde hat das Hochwasserrisikomanagement für das Gemeindegebiet durch das Ingenieurbüro Breinlinger untersuchen lassen. Das Ingenieurbüro Breinlinger verfügt somit über die relevanten, hydraulischen Kennwerte und Daten für die Hydraulik der Bära. In Abstimmung mit der Gemeinde und dem Wasserwirtschaftsamt wurde daher das Ingenieurbüro Breinlinger aus Tuttlingen zur Abgabe eines Angebotes zur hydraulischen Überprüfung der geplanten Bära-Überquerung aufgefordert.
Zusätzlich wurde als Vergleich das Ingenieurbüro Weber aus Pforzheim um die Abgabe eines Angebotes gebeten. Angeboten wurde die Erstellung eines eindimensionalen sowie eines zweidimensionalen Modells. Die Aufwandskalkulation beider Büros ist vergleichbar. Die Preisunterschiede ergeben sich durch die unterschiedlichen Stundensätze.
Um den Aufwand so gering wie möglich zu halten, wird empfohlen, die Variantenuntersuchung und die Überprüfung, ob ggfls. ein Hamco-Durchlass möglich ist, zunächst mittels des eindimensionalen Modells durchzuführen. Anhand der Ergebnisse aus der eindimensionalen Berechnung könne dann die Bauwerkslösung planerisch und in Abstimmung mit den Fachbehörden festgelegt werden.
Sollte sich zeigen, dass darüber hinaus ergänzende Untersuchungen über ein zweidimensionales Modell notwendig werden, könnte der Gesamtleistungsumfang voraussichtlich reduziert werden, weil die Aufwendungen für die Dokumentation nur einmal notwendig werden.
Auf Anfrage wegen der recht üppigen Kosten teilt Bürgermeister Reichegger mit, dass man zunächst mit geringeren Kosten gerechnet habe, da beim Büro Breinlinger durch die Berechnungen des Hochwasserrisikomanagements entsprechende Daten bereits vorliegen. Dies habe sich leider nicht bewahrheitet. Der Umfang des Gutachtens sei aber mit dem Wasserwirtschaftsamt im Vorfeld abgestimmt worden.
Der Gemeinderat beschloss sodann unter Beachtung der empfohlenen Vorgehensweise eine stufenweise Beauftragung an den unter Abwägung aller Gesichtspunkte günstigsten Bieter, das Ingenieurbüro Breinlinger aus Tuttlingen zu einem Angebotspreis in Höhe von 10.121,47 € brutto beim eindimensionalen Modell bzw. in Höhe von 14.215,98 € brutto, falls eine ergänzende Untersuchung mittels zweidimensionalem Modell notwendig wird.
Bewilligung der beantragten Aufstockung des Förderrahmens durch das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen (MLW)
Bürgermeister Reichegger informiert die Anwesenden darüber, dass das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen in diesem Jahr rd. 270,63 Millionen € für 319 städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen in 283 Städten und Gemeinden Baden-Württembergs bereitstellt. Davon wurde der Gemeinde Wehingen für die Sanierungsmaßnahme Ortsmitte II eine Fördersumme in Höhe von 2 Mio. Euro bewilligt. Der Gemeinde Wehingen wurde hiermit im Landkreis Tuttlingen die höchste Fördersumme bewilligt, was sehr erfreulich sei.
Dies liege unter anderem daran, dass die Erweiterung des Kindergartens Christkönig ebenfalls noch in das Sanierungsgebiet aufgenommen werden konnte und auch das Projekt Sauter-Areal mit Erwerb und entsprechender Umnutzung mit aufgenommen wurde. Hier stehen aber noch weitere Verhandlungen an.
Der Gemeinderat freut sich sehr über die bewilligten Fördermittel im Sanierungsgebiet Ortsmitte II und bedankt sich beim Ministerium für diese großzügige Bewilligung und die Verlängerung des Sanierungszeitraumes ganz herzlich.
Bürgermeister Reichegger führte aus, dass das Protokoll der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 02.02.2026 nach der Unterzeichnung durch die beurkundenden Gemeinderäte durch Auflegung während der Sitzung bekannt gegeben wird.
Bürgermeister Reichegger bzw. die Verwaltung geben bekannt:
Die nötige Umleitung wird dann wieder über die Steinstraße vollzogen.
Auf entsprechende Anfragen aus dem Gremium teilte Bürgermeister Reichegger bzw. die Verwaltung Folgendes mit:
Bürgermeister Reichegger bedankte sich anschließend bei allen Anwesenden und schloss die Sitzung um 19:56 Uhr.
Am 09. Januar 2026 in Wehingen
Dominik Drempetić und Nicole Holzmann, Uhlandstraße 8, 78564 Wehingen
Am 16. Januar 2026 in Rottweil
Emilio Weber
Eltern: Fabian und Isabella Weber geb. Basile, Uchtenweg 12, 78564 Wehingen
Am 12. Januar 2026 in Wehingen
Georg Weger, Hangstraße 8, 78564 Wehingen
Am 13. Januar 2026 in Rottweil
Brigitte Staiger geb. Hafen, Bogenstraße 23, 78564 Wehingen
Am 17. Januar 2026 in Wehingen
Pauline Braun geb. Seifried, Kugelstraße 16, 78564 Wehingen
Am 17. Januar 2026 in Rottweil
Irmgard Mielke geb. Schulz, Uhlandstraße 6, 78564 Wehingen
Am 18. Januar 2026 in Wehingen
Klara Rees geb. Weber, Bahnhofstraße 10, 78564 Wehingen
Am 24. Januar 2026 in Tuttlingen
Udo Gerhard Bruder, Hochbergstraße 4, 78564 Wehingen
Am 29. Januar 2026 in Wehingen
Johann Martin Muth, Finkenweg 7, 78564 Wehingen
Am 30. Januar 2026 in Rottweil
Jela Schönhorst geb. Kukic, Hebelstraße 13, 78564 Wehingen
Am 31. Januar 2026 in Villingen-Schwenningen
Johannes Michael Loga, Bogenstraße 12, 78564 Wehingen
02.03. Stehle, Ursula Maria Anna zum 70. Geburtstag;
06.03. Hacker, Ruth Agnes zum 70. Geburtstag;
11.03. Winiarek, Erich Wolfgang zum 75. Geburtstag;
11.03. Meyer, Ingeborg zum 75. Geburtstag;
11.03. Sisto, Eveline Sonja zum 70. Geburtstag;
13.03. Albrecht, Dorothea zum 70. Geburtstag;
21.03. Manier, Josef zum 70. Geburtstag;
27.03. Wolski, Christian Joachim zum 70. Geburtstag.
VOLLSTRECKUNGSGERICHT
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am
Datum | Uhrzeit | Raum | Ort |
Donnerstag, 07.05.2026 | 10:00 Uhr | Sitzungssaal 4 (im Neubau des Amtsgerichts) | Amtsgericht Tuttlingen, Werderstraße 8, 78532 Tuttlingen |
öffentlich versteigert werden:
Eingetragen im Grundbuch von Wehingen
1/2 Anteil Schuldner Ziffer 1 an
lfd. Nr. | Gemarkung | Flurstück | Wirtschaftsart u. Lage | Anschrift | m² | Blatt |
1 | Wehingen | 2843/3 | Gebäude- und Freifläche | Wörthstraße 29 | 1.941 | 2503 BV-Nr. 1 |
Eingetragen im Grundbuch von Wehingen
1/2 Anteil Schuldnerin Ziffer 2 an
lfd. Nr. | Gemarkung | Flurstück | Wirtschaftsart u. Lage | Anschrift | m² | Blatt |
2 | Wehingen | 2843/3 | Gebäude- und Freifläche | Wörthstraße 29 | 1.941 | 2503 BV-Nr. 1 |
Objektbeschreibung/Lage(lt. Angabe d. Sachverständigen):
1/2 Anteil am massiven Zweifamilienhaus, Baujahr: 1952 (Hauptgebäude), Anbau 1974 eines eingeschossigen Wohnhauses mit Unterkellerung (Flachdach), Lagergebäude für Metallgerüste (Grenzbau) in Leichtbauweise errichtet 1994 sowie diverse weitere Anbauten (Doppelgarage, Schuppen und Freisitz), Öl-Zentralheizung defekt, Kaminanschluss sowie Kachelofen vorhanden.
Verkehrswert: 305.000,00 €
Objektbeschreibung/Lage(lt. Angabe d. Sachverständigen):
1/2 Anteil am massiven Zweifamilienhaus, Baujahr: 1952 (Hauptgebäude), Anbau 1974 eines eingeschossigen Wohnhauses mit Unterkellerung (Flachdach), Lagergebäude für Metallgerüste (Grenzbau) in Leichtbauweise errichtet 1994 sowie diverse weitere Anbauten (Doppelgarage, Schuppen und Freisitz), Öl-Zentralheizung defekt, Kaminanschluss sowie Kachelofen vorhanden.
Verkehrswert: 305.000,00 €
Weitere Informationen unter www.zvg-portaLde
Der Versteigerungsvermerk ist am 27.08.2024 in das Grundbuch eingetragen worden.
Aufforderung:
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.
Hinweis:
Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.
Gemäß§§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 1O % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:
Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben
Empfänger:
Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank:
Baden-Württembergische Bank
IBAN:
DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC:
SOLADEST600
Verwendungszweck:
2647067000349, Az. K 28/24
AG Tuttlingen
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Evertz
Rechtspfleger
Beglaubigt
Tuttlingen, 02.02.2026
Golla, JAng'e
Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
Durch maschinelle Bearbeitung beglaubigt
ohne Unterschrift gültig
Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt durch Anschlag an der Bekanntmachungstafel am Rathauseingang in der Zeit vom 27. Februar 2026 bis 07. Mai 2025 - je einschließlich - Auf diesen Anschlag wird hiermit hingewiesen.
Biotonne: 06. März 2026
Restmülltonne: 13. März 2026
Schadstoffmobil: 14. März 2026, 09.30 Uhr – 11.30 Uhr, Parkplatz Bolzplatz, Groz-Beckert-Straße
Werttonne: 25. März 2026
Papiertonne: 27. Februar 2026
Freundlicher Gruß
Ihr Gerhard Reichegger
Bürgermeister