
Meine nächste Sprechstunde ist am Montag, den 20. April 2026, in der Zeit von 16.00 bis 17.00 Uhr. Weitere Termine können kurzfristig vereinbart werden.
Sie erreichen mich im Rathaus unter der Telefonnummer: 07429 / 931080 oder per E-Mail unter: hans.marquart@egesheim.de.
Ich freue mich auf Ihren Besuch.
Montag: 08.30 Uhr bis 10.30 Uhr
Montagnachmittag: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Dienstag bis Donnerstag 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr
Am 20.04. und 23.04.2026 ist das Rathaus geschlossen.
Wir bitten um Beachtung!
Sie erreichen uns unter den folgenden Telefonnummern:
Rathaus: 07429/931080
Bauhof: 07429/3371
und per E-Mail unter: info@egesheim.de
Hiermit lade ich Sie zur nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung am Donnerstag, den 16. April 2026, Beginn 19.00 Uhr, im Dorfgemeinschaftshaus, Brühlstraße 4, ein.
Für die öffentliche Sitzung ist die nachstehende Tagesordnung vorgesehen:
1. Besichtigung Bauhof
2. Bürgersprechstunde
3. Interkommunales Gewerbegebiet Heuberg
4. FFW Egesheim, Anschaffung Anhänger für MTW
5. Anschaffung Luftentfeuchter Hochbehälter
6. Verschiedenes
7. Bekanntgaben, Wünsche und Anfrage
Ich freue mich auf Ihr Kommen.
Mit der Novellierung des Kommunalwahlrechts wurden, um den jeweiligen Bewerberkreis auf ernsthafte Kandidaten zu beschränken, bei Bürgermeisterwahlen die Vorlagen von Unterstützerunterschriften auf vorgeschriebenen Formblättern eingeführt.
Bei der Bürgermeisterwahl in Egesheim hat jeder Bewerber 10 Einzelunterschriftsblätter vorzuweisen.
Die Unterstützerunterschriften müssen persönlich und handschriftlich geleistet werden. Die Unterschriften müssen mindestens den ausgeschriebenen Namen wiedergeben. Neben der Unterschrift sind auf dem Formblatt Vor- und Nachnamen, Tag der Geburt und Anschrift (Hauptwohnung) des Unterzeichners sowie der Tag der Unterzeichnung anzugeben.
Ein Unionsbürger, der nach § 26 des Bundesmeldegesetzes (BMG) von der Meldepflicht befreit und nicht in das Melderegister eingetragen ist, hat dem Formblatt eine Versicherung an Eides statt mit den Angaben nach § 3 Abs. 4 Satz 2 KomWo anzuschließen.
Unterstützerunterschriften können nur von Wahlberechtigten geleistet werden. Ein Wahlberechtigter kann nach § 10 Abs. 2 KomWG für dieselbe Wahl nur eine Bewerbung unterstützen. Hat jemand entgegen diesem Verbot mehrfach unterzeichnet, sind die zweite und jede weitere Unterschrift und zugleich die erste Unterschrift ungültig, und zwar „unheilbar“ ungültig.
„Die Dorfkinder“ haben gemeinsam mit Ihren Eltern und anderen Helfern am Samstag, den 11. April, eine Dorfputzete durchgeführt und sind somit große Vorbilder für all die Menschen, die ihren Müll achtlos wegschmeißen.
Mit großem Eifer sind die Kinder durch alle Straßen und Gassen gegangen, um den dort liegenden Abfall einzusammeln.
Als kleines Dankeschön gab es seitens der Gemeinde im Bauhof „Rote mit Wecken, Brezeln und Getränke“.
Namens der Gemeinde bedanke ich mich bei den „Dorfkindern, den Organisatoren und Helfern“ für diesen vorbildlichen Einsatz.
Am 10. März 2026 in Balingen:
Samuel Loi, Eltern:
Corinna und Dominik Loi,
Egesheim, Mühlhaldenstraße 14
Am Ostermontag ist in der Gemeindehalle ein schwarz-weißer Loop-Schal liegen geblieben.
Er kann auf dem Rathaus zu den üblichen Dienststunden abgeholt werden.
Wer Brennholz (lang am Waldweg) aus dem Gemeindewald Egesheim bestellen möchte, wird gebeten, das Formular anbei auszufüllen und bis einschließlich Montag, 20. April unterschrieben auf dem Rathaus abzugeben/einzuwerfen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Gemeinde Egesheim für den Verkauf von Brennholz und Flächenlose sind während des Bestellzeitraums bei den Bekanntmachungen im Kästle am Rathaus oder dauerhaft auf der Internetseite der Gemeinde Egesheim unter den Menüpunkten Verwaltung & Service > Rathaus Service > Ortsrecht einsehbar.
Die Verteilung der Brennholzlose wird dann stattfinden, wenn alles Brennholz geerntet wurde. Dies wird dieses Jahr wahrscheinlich Ende April/Anfang Mai der Fall sein.
Für Fragen stehe ich unter Tel. 0162/2081684 zur Verfügung.
Stefan Schrode
Leiter Forstrevier Reichenbach
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| Name* | Vorname* | |||
| Straße* | Hausnummer* | |||
| PLZ* | Ort* | |||
| Tel.-Nr. für Rückfragen (freiwillige Angabe) | ||||
Ich bestelle hiermit ___ Fm Hartlaubholz (Buche, Esche, Ahorn) für 85 €/Fm ___ Fm Buche vom letzten Jahr für 50 €/Fm ___ Fm Nadelholz (Fichte, Kiefer, Lärche, Douglasie) für 40 €/Fm Für reine Esche oder grobastige Stämme wird ein Preisabzug gewährt. |
| o Diese Bestellung ist für meinen privaten Verbrauch bestimmt. |
| o ** Ich verarbeite das Holz im Wald. |
| o ** Ich verarbeite das Holz auf einem Grundstück außerhalb des Waldes (kein Motorsägenschein zwingend). |
| o Ich bzw. meine Beauftragten haben an einem qualifizierten Motorsägenlehrgang teilgenommen, der den Anforderungen der gesetzlichen Unfallversicherungsträger entspricht oder die Sachkunde für den Umgang mit der Motorsäge im Rahmen einer Berufsausbildung und/oder mehrjähriger beruflicher Tätigkeit in der Holzernte erlangt. Den entsprechenden Nachweis führen ich bzw. meine Beauftragten bei der Arbeit im Wald mit. Ich verwende Sonderkraftstoff (Alkylatbenzin) und Bio-Sägekettenhaftöl. |
| o Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Gemeinde Egesheim für den Verkauf von Brennholz und Flächenlosen sind mir bekannt. Diese werden von mir ausdrücklich akzeptiert. Ich beginne mit der Bearbeitung/Abfuhr des Holzes erst nach Erhalt und vollständiger Bezahlung der Rechnung. Siehe www.egesheim.de/verwaltung-service/rathaus-service/ortsrecht |
* Mit Stern gekennzeichnete Felder müssen ausgefüllt werden.
** Eines der beiden Felder muss angekreuzt sein.
Bemerkung | ||
| Ort, Datum | Unterschrift |
Der Gemeindeverwaltungsverband Heuberg führt im gesamten Verbandsgebiet Instandhaltungsmaßnahmen an seinen Verbandskanälen durch.
In einem ersten Bauabschnitt werden die Arbeiten in geschlossener Bauweise ausgeführt. Diese sind für den Zeitraum von Mai bis Dezember 2026 vorgesehen.
Zahlreiche Sanierungsstellen befinden sich im Außenbereich. Wir bitten die Grundstückseigentümer sowie die Bewirtschafter der landwirtschaftlichen Flächen um Verständnis, dass die betroffenen Grundstücke durch die beauftragten Firmen sowie den Mitarbeitern des Gemeindeverwaltungsverbands betreten und befahren werden müssen. Wir bitten Sie hier um kooperative Unterstützung.
Ein Teil der Sanierungsstellen liegt innerhalb der Ortschaften auf bebauten Grundstücken. Auch hier ist ein Zugang zu den Schächten zwingend erforderlich. Sollten in der Vergangenheit die Schächte durch die Eigentümer, Mieter sowie Pächter überdeckt oder überbaut worden sein, sind diese rechtzeitig freizulegen.
Sobald uns ein Bauzeitenplan vorliegt, werden die betroffenen Eigentümer sowie die Bewirtschafter der landwirtschaftlichen Flächen gesondert informiert.
Für Rückfragen steht Ihnen beim Gemeindeverwaltungsverband Herr Schlecht unter der Telefonnummer 07426 / 9613-18 gerne zur Verfügung.
Im April gelten folgende geänderte Zeiten:
Die Grünschnittannahmestelle ist am 11. und 25. April in der Zeit von 09.00 – 09.45 Uhr bei der Gemeindehalle geöffnet.
Biotonne: 17. April 2026
Papiertonne: 24. April 2026
Werttonne: 05. Mai 2026
Restmüll: 08. Mai 2026
Freundliche Grüße
Ihr Bürgermeister Hans Marquart