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Für die Vorstellung und Erläuterung der polizeilichen Kriminalstatistik der Gemeinde Wehingen im Jahr 2025 konnte Bürgermeister Reichegger Herrn Polizeihauptkommissar Streit vom Polizeiposten Wehingen begrüßen.
Dieser führte aus, dass die Anzahl der Straftaten in Wehingen von 89 Fällen im Jahr 2024 auf 98 Fälle im Jahr 2025 leicht angestiegen ist. Im Gegenzug konnte aber auch die zugehörige Aufklärungsquote von 51 Fällen im Jahr 2024, auf 68 Fälle im Jahr 2025 gesteigert werden.
Im Deliktsfeld Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung war ebenfalls ein Anstieg von einem Fall im Jahr 2024, auf insgesamt vier Fälle im Jahr 2025 (davon 2 Fälle sexueller Missbrauch und 2 Fälle Verbreitung pornografischer Schriften) zu verzeichnen.
Während die Vergleichswerte bei den Körperverletzungsdelikten mit insgesamt 17 Fällen identisch mit den Vorjahreswerten blieb, gab es auch bei den Sachbeschädigungsdelikten, sowie insbesondere bei den Betrugsdelikten mit einem steigenden Internetbezug, einen Anstieg von 11 auf 18 Fälle.
Bei den Diebstahldelikten erfolgte ein leichter Rückgang von 29 Fällen im Jahr 2024 auf 27 Fälle im Jahr 2025. Insgesamt ist bei der Rauschgiftkriminalität und bei den Aggressionsdelikten im öffentlichen Raum ein leichter Rückgang zu verzeichnen. Ebenso hat der Gesamtanteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen deutlich abgenommen.
Bürgermeister Reichegger bedankte sich bei Herrn Streit für die umfassenden Ausführungen und für die gute Zusammenarbeit und Kooperation mit dem Polizeiposten Wehingen während des ganzen Jahres. Hierbei betonte er, dass eine Präsenz der Polizei vor Ort auch zukünftig dringend benötigt werde, verbunden mit der Hoffnung, dass der Polizeiposten in Wehingen, trotz eventueller personeller Engpässe, auch in Zukunft weiterhin seine wichtige Funktion in der Raumschaft Heuberg wahrnehmen wird.
Bürgermeister Reichegger führte einleitend erläuternd aus, dass bereits im Jahr 2017 die zuständigen Gremien aller 41 kommunalen Gesellschafter die Donaubergland Marketing und Tourismus GmbH mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (sogenannter Betrauungsakt) beauftragt haben. Nach Ablauf des hierfür maximal zulässigen Gesamtzeitraums von 10 Jahren am 31.08.2026, muss diese Beauftragung nun erneut beschlossen werden.
Die Tätigkeit der Donaubergland GmbH besteht darin, im Bereich der Tourismusförderung allgemeine wirtschaftliche Interessen zu fördern, die Diversifizierung der Wirtschaftsstruktur im Sinne einer Dienstleistungsgesellschaft sowie die technische und kommunikative touristische Infrastruktur weiterzuentwickeln. Da diese Tätigkeit sich nicht kostendeckend erbringen lässt, ist von den kommunalen Gesellschaftern ein von der jeweiligen Einwohnerzahl abhängiger, jährlicher Verlustausgleich an die Donaubergland GmbH zu leisten.
Dieser beläuft sich für die Gemeinde Wehingen im Geschäftsjahr 2025/2026 auf einen Beitrag in Höhe von 2.339,72 €.
Nach kurzer Aussprache beschloss der Gemeinderat einstimmig die erneute öffentliche Betrauung der Donaubergland Marketing und Tourismus GmbH, beginnend ab dem 01.09. 2026 für weitere zehn Jahre.
Bürgermeister Reichegger informierte das Gremium darüber, dass am 20. September 2026 wieder ein verkaufsoffener Sonntag in Verbindung mit dem bereits 19. Wehinger Flohmarkt durchgeführt wird. In diesem Jahr erfolgt der verkaufsoffene Sonntag wieder in Kooperation mit der Nachbargemeinde Gosheim.
Da der Sonntag als Ruhetag gesetzlich geschützt wird, ist zur Durchführung des verkaufsoffenen Sonntags in der Gemeinde Wehingen wiederum der Erlass einer entsprechenden Satzung über eine Ausnahme vom Gesetz über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg erforderlich.
Der vorgelegte Satzungsentwurf der Satzung zur Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntags am 20. September 2026 wurde durch den Gemeinderat einstimmig beschlossen. Ergänzend wurde die Verwaltung mit der Durchführung der weiteren Umsetzungsschritte beauftragt.
Der Vorsitzende informierte die Anwesenden zunächst, dass auf Antrag der Schulleitung der Schlossbergschule Wehingen bereits im Zuge der Haushaltsplanung 2026 für die Ersatzbeschaffung von Tablets / iPads für die Klassen 1 – 4 der Grundschule Haushaltsmittel in Höhe von 25.000 € eingestellt wurden.
Insgesamt ist die Anschaffung / der Kauf von 48 Mobilgeräten (Apple iPads WiFi 11) einschließlich ergänzendem Gerätezubehör (Aufbewahrungshüllen, Ladestation / -kabel ) vorgesehen. In Zusammenarbeit mit dem Kreismedienzentrum in Tuttlingen wurde ein passendes Leistungsverzeichnis erstellt sowie entsprechende Angebote eingeholt. Günstigster Anbieter ist die Firma CONVERGE Technology Solutions Germany GmbH aus Mainz mit einem Brutto-Gesamtangebotspreis in Höhe von 28.154,26 €. Nach kurzer Aussprache beschloss der Gemeinderat eine Auftragsvergabe an den vorgenannten, günstigsten Bieter.
Der Vorsitzende führte einleitend aus, dass der Gemeinde für das seit längerer Zeit geschlossene, ehemalige Gasthaus Löwen im gemeindeeigenen Gebäude Deilinger Straße 6 eine Pachtanfrage für die Gastwirtschaft mit der zugehörigen Wirtewohnung im 1. Obergeschoss vorliegt. Geplant wird von den Bewerbern der Betrieb einer Schank- und Speisewirtschaft, in der sowohl italienische, als auch griechisch-albanische Küche angeboten werden soll. Die vorliegende Pachtanfrage wurde im Gremium eingehend diskutiert. Sowohl mit Blick auf einen eventuellen zukünftigen, weiteren Raumbedarf der Gemeinde Wehingen für die Anschlussunterbringung von Flüchtlingen, als auch auf die mangelnde Gastronomieerfahrung der Pachtinteressenten, wurde dem vorliegenden Pachtantrag durch den Gemeinderat nicht entsprochen.
Der Vorsitzende erläuterte den anwesenden Zuhörern anhand einer tabellarischen Übersicht die Entwicklung der im Leitungsnetz der Gemeinde Wehingen innerhalb der letzten 10 Jahren in erster Linie durch Wasserrohrbrücke aufgetretenen Wasserverluste. Hierbei zeigte er sich erfreut darüber, dass der prozentuale jährliche Wasserverlust gegenüber den vorangegangenen Jahren, mit Verlustwerten in Höhe von 38 % bis hin zu über 50 % der jährlichen Wasserbezugsmenge, durch die rasche und permanente Reparatur von aufgetretenen Rohrbrüchen im Jahr 2025 auf einen deutlich geringeren Verlustwert in Höhe von nur noch 26,10 % reduziert werden konnte.
Auf Anfrage aus der Mitte des Ratsgremiums teilte der Vorsitzende ergänzend mit, dass die in der Gemeinde Wehingen neuinstallierten digitalen Wasserzähler aufgrund eines technischen Fehlers weiterhin nicht automatisch ausgelesen werden können. Daher müssen diese auf Kosten der beauftragten Lieferfirma im gesamten Gemeindegebiet nochmals gegen neue, fernauslesbare Zähler ausgetauscht werden.
Im Anschluss an den Austausch der Wasseruhren soll im Gremium auch nochmals eine Herausgabe der AES-Verschlüsselungsschlüssel der Wasserzähler an interessierte Anschlussnehmer diskutiert werden.
Zu dem nachstehenden Bauantrag erteilte der Gemeinderat sein Einvernehmen:
Den erforderlichen Befreiungen zum Ausbau des Dachgeschosses zum Vollgeschoss, zur Überschreitung der Geschossfläche und der Traufhöhe des Anbaus, sowie zur Unterschreitung der Dachneigung des Anbaus, wurde ebenfalls zugestimmt.
Bürgermeister Reichegger informierte den Gemeinderat, dass das Landratsamt Tuttlingen als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 15. April 2026 die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 genehmigt hat.
Der Gemeinderat nahm hiervon zustimmend Kenntnis.
Stromversorgung
Der Vorsitzende führte aus, dass die EnBW Ostwürttemberg DonauRies Aktiengesellschaft als derzeitiger Stromlieferant der Gemeinde Wehingen, aufgrund des aktuell günstigen Strompreisniveaus, hinsichtlich einer möglichen vorzeitigen Vertragsverlängerung bei der Gemeinde Wehingen angefragt hat.
Der aktuelle Stromvertrag bei der EnBW ODR läuft noch bis zum 31.12.2026.
Im Falle einer vorgezogenen Vertragsverlängerung um weitere 48 Monate würde sich hierbei eine jährliche Stromkostenersparnis in Höhe von ca. 15.700 € gegenüber dem aktuellen Vertrag ergeben.
Im Rahmen der erfolgten Aussprache beauftragten die Ratsmitglieder die Verwaltung, den Tagesordnungspunkt mit ergänzenden Infos bzw. einem eventuellen Alternativangebot für eine der kommenden Sitzungen nochmals aufzubereiten.
Auf Anfragen aus der Mitte des Ratsgremiums führte der Vorsitzende aus:
Zudem soll nach Abschluss der Arbeiten in den bisherigen Bauabschnitten noch ein gemeinsamer Begang, sowie eine Abnahme der im öffentlichen Verkehrsraum durchgeführten Tiefbau-, sowie Belags- und Pflasterarbeiten erfolgen.
Gemeinde Wehingen
Landkreis Tuttlingen
Öffentliche Bekanntmachung
Der Gemeinderat Wehingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am Montag, den 18. Mai 2026, eine Satzung über die Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntags am 20.09.2026 beschlossen.
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt durch Anschlag an der Verkündungstafel vor dem Rathaus in der Zeit vom 21. Mai bis 31. Mai 2026 – je einschließlich.
Auf diesen Anschlag wird hiermit hingewiesen.
Nachdem Bäume und Sträucher entlang von Straßen und Gehwegen während der Frühjahrs- und Sommermonate wieder stark gewachsen sind, erfolgen in letzter Zeit wiederholt Hinweise und Beschwerden an die Gemeindeverwaltung, dass Hecken und Sträucher vielerorts und insbesondere auch im Bereich der Bergstraße, in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen, hierdurch den Fußgänger- und Fahrzeugverkehr behindern und damit die Verkehrssicherheit insgesamt gefährden.
Um derartige Beeinträchtigungen zu vermeiden, möchten wir nochmals alle Grundstückseigentümer auf die Beseitigungspflicht von Überwuchs im öffentlichen Verkehrsraum hinweisen.
Laut § 28 Absatz 2 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg dürfen Anpflanzungen nicht angelegt oder unterhalten werden, wenn sie die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Daher möchten wir alle Grundstückseigentümer um umgehende Prüfung bitten, ob Sträucher oder Äste von ihrem Grundstück in den öffentlichen Verkehrsraum ragen, Verkehrsschilder oder Straßenlampen verdecken oder die Sichtverhältnisse an Straßenkreuzungen und Einmündungen behindern.
Durch in den Straßenraum hineinragende Anpflanzungen kann es zu gefährlichen Situationen kommen, wenn Radfahrer, Fußgänger, Senioren mit Gehhilfen, Rollstuhlfahrer, Eltern mit Kinderwagen oder Kinder, die bis zum Alter von acht Jahren mit dem Fahrrad den Gehweg nutzen müssen, auf die Fahrbahn ausweichen müssen.
Im Interesse der Verkehrssicherheit sind bestehende Bepflanzungen auf das notwendige Maß zurückzuschneiden.
Bei öffentlichen Verkehrsflächen müssen ganzjährig folgende lichte Räume frei bleiben:
Der Bewuchs entlang der Geh- und Radwege ist bis zur Geh- oder Radwegkante beziehungsweise bis zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden.
Bei Fahrbahnen ohne Gehweg, bei denen ein Hochbord (Randstein) vorhanden ist, ist zusätzlich ein seitlicher Sicherheitsabstand von 50 Zentimetern einzuhalten.
Kreuzungen und Einmündungen müssen gut einsehbar sein, und zwar so, dass wartende Autofahrer ohne Behinderung von bevorrechtigten Fahrzeugen aus dem Stand sicher einbiegen oder kreuzen können.
Daneben dürfen auch Verkehrszeichen durch bestehende Anpflanzungen nicht verdeckt werden.
Hinweis:
Laut § 39 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes dürfen Gartenbäume, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September nicht entfernt oder radikal zurückgeschnitten werden, damit Vögel nicht beim Brüten gestört werden.
Grundsätzlich zulässig sind aber auch im vorgenannten Zeitraum Maßnahmen zur Verkehrssicherheit, sowie schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Das Landratsamt Tuttlingen als Rechtsaufsichtbehörde hat mit Erlass vom 11.05.2026 die Gesetzmäßigkeit von Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 festgestellt. Die Haushaltssatzung 2026 enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Auflegung des Haushaltsplanes
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 liegt gem. § 81 Abs. 3 der GemO an sieben Tagen, und zwar
von Dienstag, den 26.05.2026 bis Freitag, den 29.05.2026
und
von Montag, den 01.06.2026 bis Mittwoch, den 03.06.2026
je einschl. auf dem Rathaus während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Wehingen, den 21.05.2026
gez.
Kielack
Verbandsvorsitzender
Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt durch Anschlag an der Verkündigungstafel am Rathauseingang in der Zeit vom 21. Mai 2026 bis 31. Mai 2026 – je einschließlich -. Auf diesen Anschlag wird hiermit hingewiesen.
In der nächsten Woche wird der Redaktionsschluss für das Mitteilungsblatt auf Montag, den 01. Juni 2026, 10.00 Uhr, vorverlegt.
Wir bitten um Beachtung.
Biotonne 30. Mai 2026
Restmülltonne: 06. Juni 2026
Werttonne: 17. Juni 2026
Papiertonne 19. Juni 2026
Mit freundlichem Gruß
Ihr Gerhard Reichegger
Bürgermeister