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Aktuelles aus unserer Gemeinde Neubauvorhaben LIDL-Lebensmittelmarkt enthält Überraschung!

Es waren tolle Nachrichten für die Gesamtgemeinde Mühlhausen, die in der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Technik am 18. März...
Planung Neubau LIDL und Drogeriemarkt
Planung Neubau LIDL und DrogeriemarktFoto: UT-Sitzungsvorlagen

Es waren tolle Nachrichten für die Gesamtgemeinde Mühlhausen, die in der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Technik am 18. März 2025 präsentiert wurden. Konkret ging es um einen Antrag auf Errichtung eines Lebensmittelmarktes sowie eines Drogeriefachmarktes.

Der bisherige LIDL-Lebensmittelmarkt im Gewerbegebiet „In den Rotwiesen“ soll einem deutlich größeren Neubau weichen und daher vollständig abgerissen werden. Beflügelt wird diese Nachricht noch von einem weiteren Highlight, denn neben dem Neubau des LIDL-Marktes soll auf dem gleichen Gelände noch ein Drogeriemarkt errichtet werden, der nach Auskunft der Verwaltung höchstwahrscheinlich von der Fa. Rossmann betrieben werden soll.

Zur Umsetzung dieses Vorhabens wurde durch die Fa. LIDL bereits das Nachbargrundstück der Fa. Reli Glastechnologie GmbH & Co. KG erworben. Das bestehende Firmen- und Hallengebäude wird zur Realisierung des Bauprojekts ebenfalls abgerissen.

Die künftige Grundstücksgesamtfläche des neuen Lebensmittelmarktes beträgt 12.264 m², wovon insgesamt 8.788 m² überbaut werden. Hierbei entfallen 3.423 m² auf bauliche Anlagen, 5.365 m² auf Nebenanlagen und 430 m² auf zwei oberirdische Überdachungen für PV-Anlagen. Sofern alle verfahrensrechtlichen Genehmigungen final vorliegen, ist mit einem Baubeginn im Jahr 2026/2027 zu rechnen.

„Es ist für die Gemeinde ein echter Glücksfall und den sollten wir unterstützen“, so Gemeinderats- und Ausschussmitglied Reimund Metzger.

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„Ein Drogeriefachmarkt hat uns immer gefehlt und jetzt wird das Angebot endlich abgerundet“, ergänzte Gemeinderats- und Ausschussmitglied Oliver Grigoras-Stelli.

Aktueller Bebauungsplan hätte die Realisierung des Bauprojekts beinahe verhindert!

Zur vollständigen Wahrheit gehört jedoch auch, dass der aktuell für dieses Gebiet durch die Verwaltung ausgearbeitete Bebauungsplan „Ruhberg – 3. Änderung“ eine Bestandserweiterung zunächst verhindert hatte. Die dortigen Vorgaben hätten eine Bestandserweiterung des Lidl-Lebensmittelmarktes grundsätzlich nicht zugelassen.

Bereits im Jahr 2015 kam es durch LIDL zu einem Antrag auf Erteilung eines positiven Bauvorbescheids, welcher durch das Baurechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises mit Verweis auf den aktuell gültigen Bebauungsplan und dem Fehlen eines entsprechend ausgewiesenen Sondergebiets abgelehnt wurde.

Es ist letztlich, der Rechtsabteilung des LIDL-Konzerns zu verdanken, dass diese nicht „kampflos“ den Ablehnungsbescheid hingenommen haben, sondern sich zunächst näher mit dem Bebauungsplan „Ruhberg – 3. Änderung“ auseinandersetzten. Im Rahmen ihrer Prüfung wurde festgestellt, dass die schriftlichen Festsetzungen des Bebauungsplans Regelungen hinsichtlich der maximal zulässigen Anzahl an Betriebswohnungen sowie einer Beschränkung der maximalen Wohnfläche enthielten, welche aufgrund mangelnder Rechtsgrundlage unwirksam sei. Die Verwaltung, vertreten durch das Baurechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises, teilte diese Auffassung jedoch nicht, sodass es letztlich zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kam.

Das Gerichtsverfahren zog sich zunächst durch mehrere Instanzen. Am 5. Juni 2024 urteile der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg letztlich darüber, dass der Bebauungsplan „Ruhberg – 3. Änderung“ in seiner Ursprungsfassung unwirksam sei und sich die Zulässigkeit von künftigen Bauvorhaben nach § 34 BauGB (Einfügen in die nähere Umgebung) richten muss.

Durch dieses Urteil wurde schließlich der Weg für den Neubau des LIDL-Lebensmittelmarktes sowie eines Drogeriefachmarktes geebnet.

Der Ausschuss für Umwelt und Technik stimmte dem Antrag einstimmig zu!

In der heutigen Gemeinderatssitzung (27. März 2025) wird der formellen Vollständigkeit halber noch über die Aufhebung des Bebauungsplans „Ruhberg sowie seiner Änderungen Nr. 1 bis 4“ beraten, wobei der Entscheidungsspielraum mit Hinblick auf das o.g. Gerichtsurteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 5. Juni 2024 vorgegeben ist.

Neuigkeiten zum Flurbereinigungsverfahren Tairnbach

Ausschussmitglied Oliver Grigoras-Stelli nutzte die Gunst der Stunde und fragte bei der Verwaltung nach, ob es Neuigkeiten zum Flurbereinigungsverfahren Tairnbach gäbe und mit welcher Verfahrensdauer noch gerechnet werden müsse. Die Verwaltung teilte mit, dass es mehrere personelle Änderungen bei den Bearbeitern des Verfahrens im Landratsamt gegeben habe und hier noch kein Kennenlernen stattgefunden hat. Die Verwaltung rechne damit, dass sich das Verfahren noch mehrere Jahre hinziehen wird. Ausschussmitglied Oliver Grigoras-Stelli regte an, dass ein Kennenlerntermin so schnell wie möglich stattfinden sollte.

„Transparenz ist der Schlüssel zur Bürgernähe“

Für die Freie Wähler-Bürgerliste e. V.

Oliver Grigoras-Stelli und Reimund Metzger, Gemeinderäte

Erscheinung
Gemeinderundschau Mühlhausen
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Ausgabe 13/2025

Orte

Mühlhausen

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Politik
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