Gemeinderat

Aktuelles KW23

Bürgersprechstunde Meine nächste Sprechstunde ist am Montag, 23. Juni 2025, in der Zeit von 16.00 bis 17.00 Uhr. Weitere Termine können kurzfristig...

Bürgersprechstunde

Meine nächste Sprechstunde ist am Montag, 23. Juni 2025, in der Zeit von 16.00 bis 17.00 Uhr. Weitere Termine können kurzfristig vereinbart werden.

Sie erreichen mich im Rathaus unter der Telefonnummer: 07429/91177 oder per E-Mail unter: hans.marquart@reichenbach-heuberg.de

Ich freue mich auf Ihren Besuch.

Dienststunden

Montag: 08:30 Uhr bis 10:30 Uhr

Dienstag bis Donnerstag: 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr

Donnerstagnachmittag: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Sie erreichen uns unter den folgenden Telefonnummern:
Rathaus: 07429/91177
Bauhof: 07429/916078

und per E-Mail unter: info@reichenbach-heuberg.de

Aus der letzten Sitzung des Gemeinderats wird berichtet

Schuppengebiet Krautwiesen

Im Schuppengebiet Krautwiesen stehen derzeit noch zwei Schuppen zur Vergabe zur Verfügung. Laut Bebauungsplan „Erweiterung Schuppengengebiet Krautwiesen“ ist auf diesen Flächen die Errichtung von Schuppen zur Unterbringung von forst- und landwirtschaftlich genutzten Fahrzeugen, Maschinen und Geräten sowie zur Lagerung forst- und landwirtschaftlicher Erzeugnisse und Futtermittel, zugelassen. Außerhalb dieser ausgewiesenen Fläche stehen weitere Schuppen, die noch einer vertraglichen Regelung bedürfen.

Die in den vergangenen Jahren bei der Verwaltung eingereichten Anfragen zum Bau eines Schuppens im ausgewiesenen Teil des Bebauungsplans „Erweiterung Schuppengebiet Krautwiesen“ wurden vom Gemeinderat abgewiesen, da die Interessenten keine landwirtschaftliche Nutzung nachweisen konnten.

Aufgrund einer erneuten Anfrage zur Errichtung eines Schuppens, hat der Gemeinderat bereits in einer früheren Sitzung angeregt, dass die bisherige Regelung neu beraten werden soll.

Auf Basis der von der Verwaltung zusammengestellten Unterlagen stellte sich heraus, dass eine einheitliche Regelung für alle Schuppen sich nicht einfach finden lässt. Um eine Entscheidung über Verkauf oder Verpachtung fällen zu können, wurde die Verwaltung beauftragt, wichtige Daten und Fakten zusammenzustellen und die zu erwartenden Kosten zu ermitteln.

Bürgschaft FC Rot-Weiss Reichenbach für Bau eines neuen Sportplatzes

Nachdem sich der Gemeinderat bereits mehrfach intensiv mit der Planung des FC Rot-Weiss Reichenbach e.V. zum Neubau eines Sportplatzes und der finanziellen Unterstützung des Vereins befasst hat, lagen dem Gemeinderat nun neue, konkretere Planungen und Angaben zur Finanzierung vor.

Entsprechend den vorgelegten Unterlagen belaufen sich die Gesamtbaukosten auf rd. 653.800 €. Zur Finanzierung gewährt die Gemeinde einen finanziellen Zuschuss von 100.000 €, und der WLSB fördert das Vorhaben mit 120.000 €. Für die Finanzierung des Projekts verbleibt ein Kreditbedarf in Höhe von 267.500 €, von dem bis im Sommer 2027 167.500 € getilgt werden können. Für die Tilgung der Restschuld ist ein Zeitraum von 20 Jahren vorgesehen.

Um für das Darlehen bessere Konditionen zu erhalten, bat der Verein die Gemeinde um die Übernahme einer Ausfallbürgschaft für das vorgenannte Darlehen. Der Bitte des FC Rot-Weiss Reichenbach wurde entsprochen.

Bekanntgaben, Wünsche und Anregungen

Bürgermeister Hans Marquart gab bekannt, dass er zum 31.08.2026 aus dem Amt des Bürgermeisters ausscheiden wird.

Landratsamt Zollernalbkreis

- untere Flurbereinigungsbehörde -

Öffentliche Bekanntmachung

Flurbereinigung Nusplingen (Galgenwiesen)

Zollernalbkreis

Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und

Ladung zum Anhörungstermin nach § 59 Abs. 2 FlurbG

vom 21.05.2025

Das Landratsamt Zollernalbkreis -untere Flurbereinigungsbehörde- gibt hiermit den Flurbereinigungsplan bekannt. Dieser fasst die Ergebnisse des Flurbereinigungsverfahrens Nusplingen (Galgenwiesen) zusammen. Er enthält die neuen gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen, weist die alten Grundstücke und Berechtigungen sowie die Abfindungen hierzu nach und regelt alle damit zusammenhängenden Rechtsverhältnisse.
Der Flurbereinigungsplan umfasst neben einem textlichen Teil auch Karten und Verzeichnisse.

Auslegung:
Der Flurbereinigungsplan liegt zur Einsichtnahme für die Beteiligten im Rathaus in Nusplingen

am Dienstag, dem 01.07.2025 von 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr und

am Donnerstag, dem 03.07.2025 von 15:30 Uhr bis 18:00 Uhr aus.

In diesem Zeitraum sind auch Beauftragte des Landratsamtes -untere Flurbereinigungsbehörde- anwesend, um die neue Feldeinteilung zu erläutern, ggf. diese auf Wunsch in der Örtlichkeit aufzuzeigen und auch sonst gerne jede erforderliche Auskunft zu geben, soweit das berechtigte Interesse des Beteiligten vorliegt.

Diese Bekanntmachung und die Neuordnungskarte können zusätzlich auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o. g. Verfahren (www.LGL-bw.de/4099) und im Rathaus in Nusplingen vom 06.06.25 bis 06.07.25 während der Öffnungszeiten eingesehen werden.

Anhörungstermin:

Der Termin zur Anhörung der Beteiligten nach § 59 Abs. 2 des Flurbereinigungsgesetzes in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546) - FlurbG - findet statt am:

Donnerstag, den 10.07.2025

von 17:00 bis 18:00 Uhr im Feuerwehrhaus in Nusplingen.

Zu diesem Termin werden Sie hiermit eingeladen.

Am Anfang des Termins werden wichtige Hinweise zu dessen Bedeutung und zum zeitlichen Ablauf gegeben.

Sie können Widerspruch gegen den Inhalt des Flurbereinigungsplans zur Vermeidung des Ausschlusses nur im Anhörungstermin vorbringen.

Falls Sie keinen Widerspruch erheben wollen, brauchen Sie am Anhörungstermin nicht teilzunehmen.

Gez. RiehleD.S.

Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt durch Anschlag an der Bekanntmachungstafel am Rathauseingang in der Zeit vom 05. Juni 2025 bis 16. Juni 2025 – je einschließlich.

Auf diesen Anschlag wird hiermit hingewiesen.

Unerlaubtes Parken auf dem Gehweg

In letzter Zeit wird vermehrt festgestellt, dass Autos auf dem Gehweg geparkt werden. Dies stellt für die Fußgänger oft eine Gefahr dar. Insbesondere auf dem Schulweg in der Esslinger Straße müssen die Kinder oft auf die Straße ausweichen und bringen sich dadurch in Gefahr.

Das Parken auf dem Gehweg ist nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) verboten und kann mit einem Bußgeld von bis zu 100 € geahndet werden.

Um auch den laufenden Verkehr nicht zu behindern, bitten wir die Autofahrer, ihre Fahrzeuge auf geeigneten privaten Flächen oder ausgewiesenen öffentlichen Parkplätzen abzustellen.

Grünschnittannahmestelle

Die Grünschnittannahmestelle ist an jedem 1. und 3. Samstag im Monat in der Zeit von 10.00 – 10.45 Uhr beim Bahnhofsplatz geöffnet.

Abfallbeseitigung

Biotonne: 31. Mai 2025

Restmülltonne: 6. Juni 2025

Werttonne: 18. Juni 2025

Papiertonne: 21. Juni 2025

Freundliche Grüße
Ihr Bürgermeister Hans Marquart

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinden Wehingen, Reichenbach a. H., Egesheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 23/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Egesheim
Reichenbach am Heuberg
Wehingen
Kategorien
Gemeinderat
Kommunalpolitik
Politik
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto