Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in einem aktuellen Urteil zur Mieterhöhung nach einer energetischen Modernisierung geäußert. Dabei war zu klären, wann durch die Modernisierungsmaßnahme eine nachhaltige Einsparung von Energie vorliegt, die eine Mieterhöhung ermöglicht.
Der BGH stellte klar, dass es für die Feststellung einer energetischen Sanierung nicht darauf ankommt, ob eine tatsächliche Einsparung von Endenergie bereits nachgewiesen werden kann. Entscheidend sei vielmehr, ob eine nachhaltige Einsparung von Endenergie durch die bauliche Maßnahme zu erwarten sei.
(BGH Urteil vom 26.03.2025, VII ZR 280/23)
Diese Entscheidung ist besonders wichtig für Eigentümer, da es diesen ermöglicht, sich auf prognostizierte Einsparungen zu stützen, ohne den Aufwand für Nachmessungen der tatsächlichen Einsparungen nach der Modernisierung betreiben zu müssen. So kann die Modernisierung zeitnah auf der Basis der erwarteten Einsparungen erfolgen, was die Planung und Durchführung der Modernisierungsmaßnahme erleichtert.