Das Landgericht Frankfurt hat entschieden, dass völlige Verwahrlosung, Vermüllung und Verschmutzung einer Wohnung ein Grund für eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund sind. Der Vermieter hatte zunächst erfolglos abgemahnt. Das Landgericht Frankfurt bestätigte in der Berufungsinstanz die Auffassung des Amtsgerichts, dass der Mieter die Rechte des Vermieters dadurch in erheblichem Maße verletzt habe, dass er trotz Abmahnung die Wohnung durch Vermüllung und Verdreckung erheblich gefährde und dies den Zustand „bloßer Unordnung“ deutlich übertreffe. Hierdurch trete eine Gefährdung der Mietsache ein, die nach dem Gesetz einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung darstellt.
(LG Frankfurt, Beschluss vom 17.04.2026 – 2 -11 S 194/25)
Haus- und Grundeigentümerverein Plochingen und Umgebung e. V.
Vorsitzende: Rechtsanwältin Dr. Anette Wenger


