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Aktuelles Urteil: Verwahrlosung und Vermüllung der Mietwohnung sind Kündigungsgrund

Das Landgericht Frankfurt hat entschieden, dass völlige Verwahrlosung, Vermüllung und Verschmutzung einer Wohnung ein Grund für eine fristlose Kündigung...

Das Landgericht Frankfurt hat entschieden, dass völlige Verwahrlosung, Vermüllung und Verschmutzung einer Wohnung ein Grund für eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund sind.

Der Vermieter hatte zunächst erfolglos abgemahnt. Das Landgericht Frankfurt bestätigte in der Berufungsinstanz die Auffassung des Amtsgerichts, dass der Mieter die Rechte des Vermieters dadurch in erheblichem Maße verletzt habe, dass er trotz Abmahnung die Wohnung durch Vermüllung und Verdreckung erheblich gefährde und dies den Zustand „bloßer Unordnung“ deutlich übertreffe. Hierdurch trete eine Gefährdung der Mietsache ein, die nach dem Gesetz einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung darstellt.

(LG Frankfurt Beschluss vom 17.04.2026 - 2-11 S 194/25)

Haus- und Grundbesitzerverein Plochingen und Umgebung e.V.

Vorsitzende: Rechtsanwältin Dr. Anette Wenger

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Plochinger Nachrichten – Amtsblatt Stadt Plochingen
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Ausgabe 24/2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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