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Alarmierung der First Responder

Liebe Bempflingerinnen und Bempflinger, zum 01.04.2026 hat das Land Baden-Württemberg im Rahmen der neuen Rettungsdienstverordnung eine landeseinheitliche...

Liebe Bempflingerinnen und Bempflinger,

zum 01.04.2026 hat das Land Baden-Württemberg im Rahmen der neuen Rettungsdienstverordnung eine landeseinheitliche Alarmierungsvorgabe von First Responder Gruppen eingeführt.

Bisher wurden wir immer parallel alarmiert, wenn ein Rettungswagen mit Blaulicht nach Bempflingen oder Kleinbettlingen gefahren ist.

Seit dem 01.04.26 werden wir nur noch zu bestimmten Einsatzstichworten alarmiert.

Diese Alarmierungsgrundlage ist landesweit einheitlich, bedeutet aber, dass wir nur noch zu den in der Verordnung definierten Stichworten alarmiert werden. Beispielsweise werden wir weiterhin zu Reanimation, Bewusstlosigkeit, Atemnot, allergische Reaktion und Sturz durch die Leitstelle den Einsätzen hinzugefügt, bei anderen Einsatzstichworten die schätzungsweise die Hälfte unserer bisherigen Einsätze betreffen, leider nicht mehr. Dazu gehören unter anderem Verkehrsunfälle, Kollaps sowie Betriebsunfälle.

Die Hilfsorganisationen sind mit den neuen Vorgaben nicht einverstanden und suchen das Gespräch mit dem Innenministerium.

Bis dahin findet die Alarmierung für uns als First Responder leider unter den oben genannten Voraussetzungen statt.

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Ausgabe 15/2026
von Malteser
08.04.2026
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