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Alkoholausschank: Neues Landesgaststättengesetz (LGastG) für Baden-Württemberg in Kraft getreten

Die Erlaubnispflicht für den Betrieb eines Gaststättengewerbes mit Alkoholausschank ist seit dem 1. Januar 2026 entfallen und wird durch eine Anzeigepflicht...

Die Erlaubnispflicht für den Betrieb eines Gaststättengewerbes mit Alkoholausschank ist seit dem 1. Januar 2026 entfallen und wird durch eine Anzeigepflicht ersetzt. Die Anzeigepflicht ist erforderlich für: stehende Gaststättengewerbe (§ 2 Abs. 1 LGastG) – bisher Gaststättenerlaubnis sowie vorübergehende Gaststättengewerbe (§ 2 Abs. 2 Abs. 2 LGastG) – bisher Gestattung aus besonderem Anlass. Weitere Infos dazu auf der Homepage des Landkreises Rastatt unter www.landkreis-rastatt.de/neues_landesgaststaettenrecht_bw.

Erscheinung
Loffenau – Mitteilungsblatt
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Ausgabe 07/2026
von Landratsamt Rastatt
11.02.2026
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