„Wer an Allerseelen eine Kirche besucht und dort das Vaterunser und das Glaubensbekenntnis betet, kann einen vollkommenen Ablass für Verstorbene gewinnen. Dasselbe gilt, wenn jemand in der Zeit vom 1. bis 8. November einen Friedhof besucht und dabei für die Verstorbenen betet. Dieser Ablass kann einmal am Tag gewonnen werden. Dazu kommt die übliche Bedingung: Empfang des Bußsakramentes und der Kommunion, Gebet in den Anliegen des Papstes.“ (zitiert aus: Direktorium der Erzdiözese Freiburg für das Jahr 2024, S. 263)