Da es immer wieder zu Missverständnissen und einer Vielzahl an Beschwerden beim Parken von Fahrzeugen gibt, möchten wir Sie auf die allgemeingültigen Regelungen der Straßenverkehrsordnung hinweisen:
(Achtung: Natürlich gibt es eine Vielzahl an weiteren Regelungen der Straßenverkehrsordnung, wir haben nur folgende Regelungen aufgeführt, welche unser Gemeindegebiet am häufigsten betreffen.)
Kurzzeitparkzone „Ortsmitte“
Bitte beachten Sie auch unsere Kurzzeitparkzone, die sich auf den kompletten Ortskern in Deggingen bezieht. Der Anfang der Zone ist von allen Einfahrtrichtungen in die Zone beschildert.
Während folgenden Zeiten ist eine Parkscheibe notwendig und die Parkdauer beträgt maximal 2 Stunden:
Montag – Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr
Samstags von 8:00 bis 12:00 Uhr
Die Parkscheibe muss von außen gut sichtbar an das Fahrzeug angebracht und darf auf die nächste halbe Stunde aufgerundet werden.
Beispiel:
Bei Ankunft um 14:25 Uhr darf die Parkscheibe auf 14:30 Uhr eingestellt werden und berechtigt somit zum Parken bis 16:30 Uhr.
Bei Ankunft um 14:35 Uhr darf die Parkscheibe auf 15:00 Uhr eingestellt werden und berechtigt somit zum Parken bis 17:00 Uhr.
Bitte beachten Sie die Regelungen und nehmen Sie Rücksicht auf alle Verkehrsteilnehmer.