Gemeinde Neckartailfingen
72666 Neckartailfingen
Aus den Rathäusern

Allgemeinverfügung – Aufenthaltsverbot am Aileswasensee

Gemeinde Neckartailfingen Landkreis Esslingen Aufgrund von §§ 1, 3, 30 Abs. 1 und 2 in Verbindung mit §§ 6, 9 und 133 des Polizeigesetzes...

Gemeinde Neckartailfingen

Landkreis Esslingen

Aufgrund von §§ 1, 3, 30 Abs. 1 und 2 in Verbindung mit §§ 6, 9 und 133 des Polizeigesetzes für Baden-Württemberg (PolG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 06.10.2020 (GBl. S. 735, ber. S. 1092), sowie § 35 Satz 2, 3. Alternative Landesverwaltungsverfahrensgesetz für Baden-Württemberg in der Fassung vom 17.12.2009 (GBI. S. 809,811) erlässt die Gemeinde Neckartailfingen folgende

Allgemeinverfügung

über das Aufenthaltsverbot zum Zwecke der Verhinderung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten.

  1. Der Aufenthalt im Uferbereich einschließlich der angrenzenden Liegeflächen und der Wasserfläche des Aileswasensees sowie auf dem Parkplatz am Aileswasensee ist untersagt. Die Seestraße darf durch die bestimmungsgemäße Nutzung der öffentlichen Verkehrsfläche genutzt werden. Die Grenzen der Anlage sind in der als Anlage beigefügten Karte der Gemeinde Neckartailfingen vom 02.04.2025, welche zugleich Bestandteil dieser Verfügung ist, dargestellt.
  2. Das unter Ziffer 1 geschilderte Aufenthaltsverbot gilt ab dem 30. April 2025, 22:00 Uhr bis zum 1. Mai 2025, 24:00 Uhr.
  3. Die sofortige Vollziehbarkeit dieser Allgemeinverfügung wird angeordnet.
  4. Für den Fall der Zuwiderhandlungen gegen das unter Ziffer 1 genannte Aufenthaltsverbot wird unmittelbarer Zwang angedroht.

Diese Allgemeinverfügung gilt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung als bekannt gegeben und ist ab diesem Zeitpunkt wirksam. Die Allgemeinverfügung und ihre Begründung können im Rathaus Neckartailfingen, Nürtinger Straße 4, 72666 Neckartailfingen, eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bürgermeisteramt der Gemeinde Neckartailfingen, Nürtinger Straße 4, 72666 Neckartaiflingen schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Die Frist wird auch durch Einlegung des Widerspruchs beim Landratsamt Esslingen, 73726 Esslingen am Neckar, gewahrt.

Gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit haben Sie die Möglichkeit, beim Verwaltungsgericht Stuttgart, Augustenstraße 5, 70178 Stuttgart, die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs zu beantragen.

Neckartailfingen, den 02.04.2025

gez.

Wolfgang Gogel

Bürgermeister

Anlage

Lageplan vom 02.04.2025 zu Ziffer 1 der Allgemeinverfügung der Gemeinde Neckartailfingen über das Aufenthaltsverbot im Uferbereich, einschließlich der Liegeflächen, auf der Wasserfläche und dem Parkplatz der Naherholungsanlage Aileswasensee.

Erscheinung
Amtsblatt des Gemeindeverwaltungsverbandes Neckartenzlingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 17/2025

Orte

Altdorf
Altenriet
Bempflingen
Neckartailfingen
Neckartenzlingen

Kategorien

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