Alljährliche Hinweise

Hecken und Baumäste zurückschneiden Es wird darauf hingewiesen, dass ganzjährig, besonders aber jetzt, Baumäste, Hecken und Sträucher, welche in...

Hecken und Baumäste zurückschneiden

Es wird darauf hingewiesen, dass ganzjährig, besonders aber jetzt, Baumäste, Hecken und Sträucher, welche in öffentliche Fahrbahnen und Gehwege hineinragen, bis auf die Grundstücksgrenzen zurückgeschnitten werden müssen. Das „Lichtraumprofil“ muss bei Fahrbahnen und Gehwegen 4,5 m betragen, an Straßeneinmündungen, vor allem ohne Gehwege, sind sichtbehindernde Grünanlagen auf 80 cm ab Fahrbahnoberkante zurückzuschneiden. Daher ergeht an alle Grundstücksbesitzer, welche die Auslichtung noch nicht durchgeführt haben, die dringende Bitte, dies baldmöglichst nachzuholen, da bei Schadensfällen in Folge von Behinderungen durch Grünanlagen auch Schadenersatzforderungen gestellt werden können.

Straßenleuchten und Straßenschilder freischneiden

An manchen Stellen der Gemeinde hat der starke Bewuchs in den Hausgärten dazu geführt, dass Verkehrszeichen, Straßenlampen, Straßenschilder ganz oder teilweise eingewachsen sind. Die Grundstücksbesitzer bzw. Mieter werden aufgefordert, die Lampen und öffentlichen Verkehrszeichen freizuschneiden.

Sommerzeit-Grillzeit

Derzeit herrscht wieder Hochsaison in vielen Gärten. Bitte bedenken Sie, dass nicht jedem der Rauch, der Geruch und der Lärm aus Nachbargärten gefällt; vor allem zur späteren Stunde. Bitte nehmen Sie daher Rücksicht auf Ihre Mitmenschen.

Beschwerden über Hundekot, Pferdeäpfel und freilaufende Hunde

Immer wieder erreichen die Gemeindeverwaltung diesbezügliche Beschwerden und insoweit wird aufgrund der gemeindlichen Polizeiverordnung auf Folgendes hingewiesen. Hunde sind so zu halten, dass niemand durch anhaltendes Bellen und Heulen mehr als nach den Umständen und vermeidbar gestört wird. Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, Straßen, in fremden Vorgärten oder in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen verrichtet. Verunreinigungen sind vom Halter oder Führer zu beseitigen. An mehreren Stellen unserer Gemeinde wurden sogenannte „Hunde-Toiletten“ mit entsprechenden Beuteln und Müllbehälter zur Entsorgung aufgestellt. Selbstverständlich gilt die Sauberhaltungspflicht auch für andere Tiere, insbesondere für Pferde und deren Reiter.

Erscheinung
Amtsblatt des Gemeindeverwaltungsverbandes Neckartenzlingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 23/2025
von Gemeinde Altdorf
06.06.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.

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