Gemeinde Albershausen
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Aus den Rathäusern

Alt gegen Neu – Stufenweiser Umtausch alter Führerscheine gegen EU-Führerscheine

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 15.2.2021 den Umtausch von Führerscheinen beschlossen. Dieser vorgezogene, gestaffelte Umtausch ist zur Umsetzung...

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 15.2.2021 den Umtausch von Führerscheinen beschlossen. Dieser vorgezogene, gestaffelte Umtausch ist zur Umsetzung europäischer Vorgaben erforderlich. Alle in der EU noch im Umlauf befindlichen Führerscheine sollen ein einheitliches Muster erhalten, damit die aktuellen Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllt sind.

Jetzt heißt es für alle Personen, die 1971 oder später geboren sind, bis zum 19.1.2025, sofern noch kein Scheckkartenführerschein beantragt wurde, ein Umtausch des rosa Führerscheins schnell zu beantragen. Gehören Sie zu diesem Personenkreis, können Sie ganz bequem im Bürgerbüro den Umtausch des bisherigen Führerscheins in einen EU-Führerschein beantragen oder direkt beim Landratsamt Göppingen. Erforderlich zum Umtausch ist ein aktuelles biometrisches Lichtbild, ein gültiges Ausweisdokument sowie Ihren alten Führerschein. Ihre Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen. Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit nicht verbunden. Diese Vorgaben bestehen weiterhin lediglich für bestimmte Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung.

Der neu ausgestellte Führerschein wird – unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis – auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Diese Regelung dient vor allem zur Aktualisierung des Lichtbilds sowie der Namen.

Bis wann die Fahrerlaubnis umgetauscht werden muss, ist in den Übersichtstabellen ersichtlich:

Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

Die Umtauschfrist für die Geburtsjahrgänge 1959 – 1964 lief bereits am 19.1.2023 aus. Für die Geburtsjahre 1965 – 1970 endete die Frist zum 19.1.2024.

Geburtsjahr des FahrzeuginhabersTag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

Vor 1953

19.1.2033

1971 oder später

19.1.2025

Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind

AusstellungsjahrTag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

1999 – 2021

19.1.2026

2002 – 2004

19.1.2027

2005 – 2007

19.1.2028

2011

19.1.2032

2012 – 18.1.2013

19.1.2033

Alle Fahrerlaubnisinhaber, die vor 1953 geboren sind, müssen ihren Führerschein erst bis spätestens 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Wir bitten zu beachten, dass nach Ablauf der oben genannten Fristen Ihr alter Führerschein ungültig ist.

Die Gebühr für den Umtausch beträgt € 30,40 und ist persönlich einzureichen. Im Bürgerbüro fallen zusätzlich Gebühren in Höhe € 5,– an.

Bei Fragen dürfen Sie sich gerne direkt an Ihr Bürgerbüro, Telefonnummer 07161/3093-12, wenden.

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von Gemeinde AlbershausenGemeinde Albershausen
28.09.2024
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