Die Ruhefrist einiger Gräber auf dem Alten Friedhof läuft zum 31.12.2025 ab. Diese Gräber werden dann, je nach Witterung, im Frühjahr 2025 abgeräumt. Die Ruhefrist bei Sargbestattungen beträgt 30 Jahre und bei Urnenbestattungen 15 Jahre. Bei Erd- und Urnen-Einzelgräbern ist eine Verlängerung nicht möglich. Die Gräberlaufzeit von Erd- und Urnen-Familiengräbern kann auf Antrag um 3, 5 oder 10 Jahre verlängert werden. Die Grabberechtigten werden dazu von der Ortsverwaltung Weigheim im Herbst angeschrieben. Die Abräumung ist kostenlos.