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Alternative zur klassischen Erdbestattung

Urnen-Stelen jetzt auch auf dem Reilinger Friedhof In Würde die letzte Ruhe finden. Zwei Drittel der Angehörigen priorisieren mittlerweile die Urnenbestattung,...
Ein Bauhofteam kümmert sich um die fachgerechte Anlage der Fundamente für die zwei Stelengruppen
Ein Bauhofteam kümmert sich um die fachgerechte Anlage der Fundamente für die zwei StelengruppenFoto: Gemeinde

Urnen-Stelen jetzt auch auf dem Reilinger Friedhof

In Würde die letzte Ruhe finden. Zwei Drittel der Angehörigen priorisieren mittlerweile die Urnenbestattung, wofür die Gemeinde Urnenwahlgräber, Urnenreihengräber oder anonyme Urnengräber vorhält. Als weitere, preiswerte Bestattungsvariante kann demnächst die Beisetzung in einem Kolumbarium angeboten werden.

Im Grabfeld 9, am seitlichen Eingangsbereich zum Heidelberger Weg gelegen, ist seit Anfang September eine, zunächst auf zwei Kreuz-Ensembles mit insgesamt 28 Kammern beschränkte, Stelenanlage anzutreffen. In jede Kammer passen maximal drei Aschekapseln oder zwei Schmuckurnen. Die Ruhezeit beträgt 15 Jahre. Die Abdeckplatte erhält eine Grabinschrift mit den Lebensdaten des Verstorbenen.

Die vom Iffezheimer Hersteller Kronimus AG georderten Urnen-Stelen bestehen aus rötlichem Edelsplittbeton und orientieren sich farblich an der nahe liegenden Friedhofsmauer. Die hellen Verschlussplatten sind aus Naturstein. Die Anschaffungskosten liegen bei etwa 30.000 Euro. Zur Kostenminimierung beigetragen haben die Vorleistungen des kommunalen Bauhofes, der die Anlage der Fundamente übernommen hat und den Wegebau noch ausführen wird. Eine Erweiterung der Anlage ist bei Bedarf möglich.

Im April hatte sich eine deutliche Ratsmehrheit für ein derartiges Angebot als preisbewusste und verantwortungsvolle Bestattungsvariante ausgesprochen. Nicht ganz unumstritten, denn im Vorfeld war der tatsächliche Bedarf von den auf dem Friedhof tätigen örtlichen Unternehmern, wie Steinmetz, Gärtner und Bestatter, in Frage gestellt worden.

Bevor die Anlage zur Nutzung freigegeben werden kann, muss der Gemeinderat noch über die Höhe der Nutzungsgebühren entscheiden und die Friedhofsordnung mit Bestattungsgebührensatzung fortschreiben. (jd)

Erscheinung
Reilinger Nachrichten
NUSSBAUM+
Ausgabe 36/2024
von Gemeinde Reilingen
05.09.2024
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