Abfallwirtschaft Rems-Murr AöR
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Altkleider und sonstige Textilien – Wohin damit?

Seit Inkrafttreten neuer gesetzlicher Vorgaben kommt es vermehrt zur Verunsicherung bei der Entsorgung von Alttextilien. Dies hat leider zur Folge, dass...

Seit Inkrafttreten neuer gesetzlicher Vorgaben kommt es vermehrt zur Verunsicherung bei der Entsorgung von Alttextilien. Dies hat leider zur Folge, dass die Sammelcontainer im Rems-Murr-Kreis zurzeit überquellen bzw. rund um die Container illegal Altkleider und sonstige Textilien abgelegt werden. Die Situation durch den Abzug von Sammelcontainern im Rems-Murr-Kreis hat die Situation weiter verschärft, was die Abgabe von Altkleidern für die Bürgerinnen und Bürger deutlich erschwert.

Warum werden die Container abgezogen?

Veränderte Marktbedingungen, die Zunahme von Textilien in nicht ausreichender Qualität und insbesondere der zunehmende Missbrauch der Sammelcontainer sorgen dafür, dass die Sammlungen nicht mehr wirtschaftlich durchgeführt werden können. Die Altkleidersammlung hat in den vergangenen Jahren, insbesondere auch beim Roten Kreuz, wichtige Mittel für die gemeinnützige Arbeit gesichert. Diese Einnahmequelle bricht nun, auch bei anderen karitativen Einrichtungen, nach und nach immer mehr weg.

Wo kann ich künftig meine Altkleider entsorgen?

Nach wie vor können die Altkleider und Textilien in die in den Städten und Gemeinden aufgestellten Altkleidercontainer gegeben werden. Auch an den Wertstoffhöfen und Entsorgungszentren der AWRM stehen Sammelcontainer für die Abgabe von Alttextilien bereit. Da jedoch auch die AWRM von dem Problem betroffen ist, kann der Service der Annahme von Alttextilien aktuell nur eingeschränkt angeboten werden. Abgabemöglichkeiten gibt es zurzeit nur auf den Entsorgungszentren Backnang und Winnenden sowie den Wertstoffhöfen Backnang, Kernen, Korb, Leutenbach, Murrhardt, Remshalden und Winterbach. An allen anderen Annahmestellen können momentan keine Altkleider abgegeben werden. Grund hierfür ist ein Wechsel des Sammlers. Voraussichtlich ab Mitte/Ende Mai wird wieder der gewohnte Service geboten. Generell wird darum gebeten, vorrangig die Entsorgungszentren zu nutzen.

Was genau soll über die Altkleidercontainer entsorgt werden?

Gebrauchsfähige, trockene Kleidung, Tischwäsche, Decken und andere textile Stoffe sowie Schuhe (paarweise gebündelt). Bitte werfen Sie nur Kleidungsstücke in den Container, die Sie auch einem Freund oder einer Freundin weitergeben würden. Stark zerschlissene, verschmutzte oder anderweitig kontaminierte Textilien gehören nicht in den Altkleidercontainer. Das Gleiche gilt für nasse oder verschimmelte Textilien. Die Entsorgung kann weiterhin über die Restmülltonne erfolgen.

Welche Möglichkeiten zur Abgabe von Altkleidern gibt es noch?

Auch bei Gebrauchtwarenkaufhäusern, Kleiderkammern oder Annahmestellen karitativer Organisationen können Altkleider abgegeben werden. Erkundigen Sie sich vor der Anlieferung, ob Spenden entgegengenommen werden. Stellen Sie diese nicht einfach an der Annahmestelle ab. Auch hier gilt: Geben Sie nur das als Kleiderspende ab, was Sie auch Menschen aus Ihrem Bekanntenkreis weitergeben würden.

Bußgelder drohen bei sorglosem Abstellen

Denken Sie beim Entsorgen von Altkleidern und -textilien immer daran, dass das Abstellen von Säcken oder anderen Behältnissen neben überfüllten Containern oder anderen Standorten eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Es können Bußgelder bis zu einer Höhe von 2.500 Euro fällig werden.

Neben der Gefahr, ein Bußgeld bezahlen zu müssen, belasten diejenigen, die ihre Altkleider oder auch anderen Müll einfach abstellen, alle Gebührenzahler. Die Kosten für die Entsorgung werden nämlich auf alle umgelegt, so dass die Abfallgebühren im Zweifel angehoben werden müssen.

Zahlreiche Informationen zum Thema Altkleider findet man auch auf der Internetseite der AWRM www.awrm.de.

Erscheinung
Leute – Amtsblatt der Gemeinde Leutenbach
NUSSBAUM+
Ausgabe 19/2025

Orte

Leutenbach

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