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Kirche & Religion

Am 23. Mai vor 76 Jahren

wurde das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verkündet. Und ich bin Gott froh darum, wenn ich höre und auch lese, was das internationale Hilfswerk...

wurde das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verkündet. Und ich bin Gott froh darum, wenn ich höre und auch lese, was das internationale Hilfswerk Open Doors, das sich für verfolgte Christen weltweit einsetzt, immer wieder berichtet. Da führt in der letzten Statistik des Hilfswerks Nordkorea weltweit den ersten Platz der Länder an, in denen die meisten Christen verfolgt werden.

Christen gelten dort nämlich als Staatsfeinde. Sie werden entweder getötet oder in Straflagern gefoltert. Religionsverfolgungen gibt es auch gegenüber anderen Religionen – zum Beispiel den Uiguren in China. Und das im 21. Jahrhundert.

Ich brauche nicht ins Alte Rom zurückzugehen, in die Zeit unter Kaiser Nero oder weiteren Kaisern wie Decius und Diokletian, um über Verfolgungen aus religiösen Gründen nachzudenken, sondern diese Verfolgungen gibt es bis heute in vielen Ländern der Erde und sie nehmen weltweit zu.

Und ich frage mich, ob ich den Mut hätte, mich in solchen Ländern offen zu meinem Glauben zu bekennen, wenn ich dafür verfolgt, bedrängt oder gar getötet würde.

Glücklicherweise lebe ich in einem Land, in dem Religion frei ausgeübt werden darf, ohne dafür negative Folgen fürchten zu müssen. Denn es gibt ja in der Bundesrepublik Deutschland die Religionsfreiheit. Die zählt zu den Grundrechten und ist im Grundgesetz aufgeführt, welches vor 76 Jahren verkündet wurde, nämlich im Artikel 4. Dort heißt es:

„Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.“

Und in Absatz zwei: „Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.“ Ich darf also meinen Glauben ausüben und habe die Freiheit, zu glauben, was ich möchte. Religionsfreiheit bedeutet neben der Freiheit zur Religion, auch die Freiheit von Religion zu haben.

Das heißt, Religionsfreiheit betrifft auch die Menschen, die sich gegen Religion entscheiden. Niemand darf also in unserem Land gezwungen werden, eine bestimmte Religion überhaupt anzunehmen. Das war nicht immer so: Ich denke da an die gewaltsame Mission der Sachsen unter Karl dem Großen. Wer sich nicht taufen ließ, der wurde im Zweifelsfalle hingerichtet.

Wichtig ist: Mit der Religionsfreiheit eng verbunden ist die Toleranz. Sie spielt gerade in einer demokratischen Gesellschaft eine wichtige Rolle. Ich muss tolerieren, dass andere etwas anderes glauben oder auch gar nichts glauben. Und umgekehrt erwarte ich, dass ich als gläubiger Mensch auch toleriert werde, und zwar mit dem Glaubens- und eigentlich auch Lebensentwurf, für den ich mich entschieden habe.

Die Religionsfreiheit ist eine große Errungenschaft im Laufe der Menschheitsgeschichte und – zum Glück – in vielen Demokratien in die jeweilige Verfassung aufgenommen. Trotzdem ist sie nicht selbstverständlich. Damals vor 76 Jahren, als das Grundgesetz in Kraft getreten ist, haben sich die 65 Väter und Mütter des Grundgesetzes dafür ausgesprochen, den Artikel 4 über die Religionsfreiheit mit aufzunehmen.

Gott sei Dank, denn damit ist bis heute gewährleistet, dass in unserem Land auch weiterhin Religionsfreiheit für alle Bürgerinnen und Bürger lebbar ist. Auch wenn heute nur noch knapp die Hälfte der deutschen Bevölkerung einer der christlichen Kirchen angehört, bleibt das eine Errungenschaft, um die uns andere Staaten beneiden.

Ihr Pfarrer Ronny Baier

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Ausgabe 22/2025
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