Landrat Bauer: „Die freie Presse ist ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Demokratie“
Landkreis. „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“ – So steht es im Artikel 5 unseres Grundgesetzes. In Deutschland ist die Pressefreiheit ein fundamentales Recht, das im Gesetz verankert ist. Alljährlich wird diesem wichtigen Recht am 3. Mai mit dem Tag der Pressefreiheit gedacht.
„Die freie Presse leistet einen wesentlichen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung und ist daher ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Demokratie“, unterstreicht Landrat Gerhard Bauer. „Es ist richtig und wichtig, dass Journalisten genau hinschauen, hinterfragen und – wo nötig – kritisch Bericht erstatten.“