Dazu hat der Kirchengemeinderat beschlossen, eine Wählerliste anzulegen. Es ergeht die Aufforderung zur Anmeldung in die Wählerliste bis 18. Oktober 2025. Es geht um die Gemeindeglieder, die einen Nebenwohnsitz haben, aber gerne in unserer Gemeinde wählen wollen. Diese müssen sich in die Wählerliste eintragen lassen. Nur mit Hauptwohnsitz ist man in der Wählerliste bereits aufgenommen.
Weiterhin werden die Gemeindeglieder aufgefordert, Wahlvorschläge einzureichen. Dazu wird Folgendes bekannt gegeben: Für ein Gelingen der Wahlen sind gute Wahlvorschläge entscheidend. Nur wer aus der Gemeinde jetzt zur Wahl vorgeschlagen wird, kann gewählt werden. Synodale und Kirchengemeinderäte übernehmen eine wichtige Verantwortung in der Gemeinde und in der Landeskirche.
Die vorgeschlagenen Bewerber müssen am Tage der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben. Sie müssen ihre Zustimmung zur Aufnahme in den betreffenden Wahlvorschlag und ihre Bereitschaft zur Ablegung des Gelübdes erklärt haben. Diese Erklärung ist dem Wahlvorschlag anzuschließen. Kein Bewerber kann auf mehreren Wahlvorschlägen genannt sein.
Die Wahlvorschläge zum Kirchengemeinderat können bis zum 10. Oktober 2025 (18.00 Uhr) beim Pfarramt der Kirchengemeinde schriftlich eingereicht werden.
In unserer Gemeinde sind 10 Kirchengemeinderäte zu wählen.
Am 10. Oktober 2025 nach 18.00 Uhr werden im Gemeindehaus, Tuningen die Wahlvorschläge vom Ortswahlausschuss geprüft.
Vorstellung der Kandidierenden zur Landessynode im Wahlkreis Rottweil – Zollernalb
Am Sonntag, 19. Oktober um 16.00 Uhr werden die Kandidierenden zur Landessynode im Ev. Gemeindehaus Rottweil (Johanniterstr. 30, 78628 Rottweil) vorgestellt.