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Amt für Abfallwirtschaft: Fremdmaterialien richtig entsorgen

(Schwarzwald-Baar-Kreis) Das Amt für Abfallwirtschaft appelliert aufs Neue eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger, keine Störstoffe im Grüngut...

(Schwarzwald-Baar-Kreis) Das Amt für Abfallwirtschaft appelliert aufs Neue eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger, keine Störstoffe im Grüngut oder über die Biotonne zu entsorgen!

Erst kürzlich wurden auf dem Recyclingzentrum in St. Georgen Kabelisolierungen beziehungsweise Ummantelungen von Elektrokabeln im Grüngut gefunden. Diese stammen vermutlich von Elektroarbeiten an Gebäuden. Solche Materialien haben im Grüngut nichts zu suchen und können erheblichen Schaden anrichten.
„PVC-haltige Kunststoffe sind umweltschädlich und gelangen durch solche Fehlwürfe als Mikroplastik in unsere Kompostprodukte. Plastik im Garten - das möchte niemand", erklärt Martin Fetscher, Leiter des Amtes für Abfallwirtschaft.

Aus dem im Landkreis gesammelten Grüngut werden hochwertige Produkte erzeugt, welche wiederum in Gärten, Beeten und auf freien Flächen Einsatz finden und wieder zu Grüngut werden. Dies bildet einen geschlossenen Kreislauf.
Störstoffe wie Plastik, Folien oder Gummi müssen aufwändig durch mehrstufige Siebungen oder einer händischen Sortierung aussortiert werden. Dies führt zu höheren Kosten und viel Ausschuss, der nicht zur Kompostgewinnung genutzt werden kann und verbrannt werden muss - ein erheblicher Aufwand, welcher letztlich an den Abfallgebührenzahler weitergereicht werden muss.
Selbst eine optimale Aufbereitungstechnik ist nicht in der Lage, die sortenreine Anlieferung von Grüngut zu ersetzen. Je sortenreiner das Grüngut ist, desto reiner ist der erzeugte Kompost.

Darüber hinaus bestehen gesetzliche Regelungen zur sortenreinen Abfalltrennung und schwerwiegende Fehlwürfe wie Schadstoffe im Grüngut oder in der Biotonne können empfindliche Bußgelder zur Folge haben.

Jeder Bürger kann durch korrekte Abfalltrennung einen wirksamen Beitrag dazu leisten, dass Kunststoffe nicht in die Umwelt gelangen.

Erscheinung
Mitteilungsblatt des Heilklimatischen Kurortes Schönwald im Schwarzwald
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Ausgabe 29/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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