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Amtliche Bekanntmachung

Feststellung des Jahresabschlusses 2023 des Abwasserbetriebs Bruchsal Auf Grund von § 16 Absatz 3 des Eigenbetriebsgesetzes stellt der Gemeinderat...

Feststellung des Jahresabschlusses 2023 des Abwasserbetriebs Bruchsal

Auf Grund von § 16 Absatz 3 des Eigenbetriebsgesetzes stellt der Gemeinderat am 27.05.2025 den Jahresabschluss des Abwasserbetriebes Bruchsal für das Jahr 2023 mit folgenden Werten fest:

1.Erfolgsrechnung
1.1Summe Erträge

10.859.220,88

1.2Summe Aufwendungen

-10.858.124,44

1.3Jahresüberschuss (Saldo aus 1.1 und 1.2)

1.096,44

nachrichtlich:

Vorauszahlungen der Gemeinde auf die spätere
Fehlbetragsdeckung

-

Vorauszahlungen an die Gemeinde auf die spätere
Überschussabführung

-

2. Liquiditätsrechnung
2.1Zahlungsmittelüberschuss der Erfolgsrechnung

2.420.264,99

2.2

Finanzierungsmittelbedarf aus

Investitionstätigkeit

-2.004.029,59

2.3

Finanzierungsmittelüberschuss

(Saldo aus 2.1 und 2.2)

416.235,40

2.4

Finanzierungsmittelüberschuss aus

Finanzierungstätigkeit

285.561,45

2.5

Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des

Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.3 und 2.4)

701.796,85

2.6

Überschuss aus wirtschaftsplanunwirksamen

Einzahlungen und Auszahlungen

68.488,98

3.Bilanz

Bilanzsumme

84.485.000,81

Verwendung des Jahresüberschusses in Höhe von 1.096,44 Euro: Vortrag auf neue Rechnung

Der Jahresabschluss sowie der Lagebericht des Abwasserbetriebs Bruchsal liegen in der Zeit vom 11.06.2025 bis einschließlich 23.06.2025 zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Die Unterlagen können beim Abwasserbetrieb Bruchsal im Zimmer D 239 des Rathauses am Otto-Oppenheimer-Platz, Otto-Oppenheimer-Platz 5, 76646 Bruchsal, während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Darüber hinaus stehen die Unterlagen bis zur ortsüblichen Bekanntmachung des nächsten Jahresabschlusses zur Einsicht zur Verfügung.

Bruchsal, 27.05.2025

gezeichnet Andreas Glaser

Bürgermeister

Erscheinung
Amtsblatt Bruchsal
Ausgabe 23/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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