Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat die Verbandsversammlung am 30.04.2025 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1.1 | Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von | 100.001,00 |
1.2 | Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von | -141.061,00 |
1.3 | Ordentliches Ergebnis (Saldo 1.1. und 1.2) von | -41.060,00 |
1.4 | Abdeckung von Fehlbeträgen | - |
1.5 | Veranschlagtes Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.3 und 1.4) von | -41.060,00 |
1.6 | Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von | - |
1.7 | Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von | - |
1.8 | Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.6 und 1.7) von | - |
1.9 | Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.5 und 1.8) von | -41.060,00 |
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 92.010,00 |
2.2 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | -133.070,00 |
2.3 | Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushaltes (Saldo aus 2.1 und 2.2) von | -41.060,00 |
2.4 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 0,00 |
2.5 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 0,00 |
2.6 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von | 0,00 |
2.7 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von | -41.060,00 |
2.8 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | - |
2.9 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | - |
2.10 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von | 0,00 |
2.11 | Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von | -41.060,00 |
2. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
in Höhe von 0 EUR
§ 2 Beiträge
Die Beiträge der Verbandsmitglieder im Jahr 2025 werden festgesetzt auf 37,17 EUR je Wertzahl.
§ 3 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 30.000 EUR
2.
Die Gesetzmäßigkeit der von der Verbandsversammlung beschlossenen Haushaltssatzung wurde mit Erlass des Landratsamtes vom 19.05.2025, Aktenzeichen: L 1.2-092.411, bestätigt.
Der in § 3 der Haushaltssatzung auf 30.000 € festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite wurde von der Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt.
Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan wird hiermit gemäß § 81 GemO öffentlich bekannt gemacht.
C. Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 und 5 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres nach dieser Bekanntmachung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Satzung als von Anfang an gültig zustande gekommen; dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Jedermann kann in die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan in der Zeit von Freitag, den 13.06.2025 bis Dienstag, den 24.06 2025, je einschließlich, während der üblichen Öffnungszeiten im jeweiligen Rathaus der Mitgliedsgemeinden Fichtenberg, Oberrot, Gaildorf, Braunsbach, Mainhardt, Michelbach/Bilz, Michelfeld, Rosengarten, Schwäbisch Hall, Untermünkheim, Großerlach, Wüstenrot, Waldenburg Einsicht nehmen.
Fichtenberg, den 03.06.2025 Gez.
Ralf Glenk, Verbandsvorsitzender