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Amtliche Bekanntmachung

Veröffentlichung der Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2025 – Gemeinsamer Gutachterausschuss bei der Stadt Bruchsal Der Gemeinsame Gutachterausschuss...

Veröffentlichung der Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2025 – Gemeinsamer Gutachterausschuss bei der Stadt Bruchsal

Der Gemeinsame Gutachterausschuss hat am 5. Juni 2025 die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2025 beschlossen. Die Bodenrichtwerte wurden aus den Kaufpreisen der Grundstückskaufverträge des Jahres 2024 im Zuständigkeitsgebiet des Gutachterausschusses ermittelt und stellen den Grundstücksmarkt in der Region dar.

Nachdem das Jahr 2023 im Zeitraum der Arbeit des Gemeinsamen Gutachterausschusses das erste Jahr mit einer im Durchschnitt bei -5 % negativen Bodenwertentwicklung gewesen war, wird diese negative Entwicklung zum 01.01.2025 im Mittel wieder ausgeglichen.

Die entsprechenden Ergebnisse sind über Bodenrichtwertkarten und über die unten angefügten Richtwertspannen pro Gemarkung veröffentlicht. Online können die neuen Bodenrichtwerte voraussichtlich ab Ende Juni unter www.gutachterausschuesse-bw.de (BORIS-BW) und über das Geoportal auf der Homepage der Stadt Bruchsal abgerufen werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Bodenrichtwerte bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses unter den untenstehenden Kontaktdaten anzufragen.

Rückschlüsse auf die Wertverhältnisse und Wertentwicklungen bebauter Grundstücke und anderer Bereiche des Grundstücksmarkts werden über die „sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten“ im Nachgang zur Bodenrichtwertfortschreibung über den Grundstücksmarktbericht des Gutachterausschusses voraussichtlich im Monat September veröffentlicht werden. Der Grundstücksmarktbericht wird über www.bruchsal.de/gutachterausschuss kostenlos abrufbar sein. Aktuell ist dort der Marktbericht zum 01.01.2024 hinterlegt.

Grundsätzlich haben die zum 01.01.2025 neu festgestellten Bodenrichtwerte keine direkte Auswirkung auf die Grundsteuer. Für die Erhebung der Grundsteuer gilt bis 2029 die Bodenrichtwertkarte zum Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.2022 mit den damaligen Wertverhältnissen. An vereinzelten Stellen wurde mit Beschlussfassung der aktuellen Bodenrichtwerte die Bodenrichtwertkarte zum Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.2022 insbesondere aus bauplanungsrechtlichen Gründen rückwirkend geändert. Die sich dadurch bei der Grundsteuer vereinzelt ergebenden Unterschiede werden durch die Finanzämter von Amts wegen und ohne weitere Veranlassung der Steuerpflichtigen umgesetzt, sodass die entsprechenden Steuerpflichtigen nach Bearbeitung durch das Finanzamt geänderte Bescheide erhalten müssten. Die maßgeblichen steuerlichen Bodenrichtwerte sind weiterhin unter www.grundsteuer-bw.de abrufbar. Nachträgliche Änderungen der steuerlichen Bodenrichtwertkarte sind dort nachvollziehbar.

Infobox:

Der Gemeinsame Gutachterausschuss bei der Stadt Bruchsal ist eine interkommunale Zusammenarbeit der Kommunen Bad Schönborn, Bruchsal, Eggenstein-Leopoldshafen, Forst, Hambrücken, Karlsdorf-Neuthard, Kronau, Östringen, Stutensee, Ubstadt-Weiher, Walzbachtal und Weingarten.

Anfragen an die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses können Sie gerne per E-Mail an gutachterausschuss@bruchsal.de senden. Telefonisch ist die Geschäftsstelle unter (072 51) 79 43 33 zu erreichen.


Bodenrichtwertzonen für Wohn- und Mischgebiete – Darstellung der Richtwertspanne pro Gemarkung zum Stichtag 01.01.2025*

Kommune

Gemarkung

von

bis

€ / m²

€ / m²

Bad Schönborn

Langenbrücken

410

510

Mingolsheim

460

520

Bruchsal

Bruchsal

430

840

Büchenau

380

460

Heidelsheim

330

430

Helmsheim

290

390

Obergrombach

360

440

Untergrombach

430

500

Eggenstein-Leopoldshafen

Eggenstein

660

750

Leopoldshafen

560

660

Forst

Forst

410

510

Hambrücken

Hambrücken

300

400

Karlsdorf-Neuthard

Karlsdorf

370

450

Neuthard

340

440

Kronau

Kronau

370

450

Östringen

Östringen

330

500

Odenheim

260

340

Eichelberg

180

180

Tiefenbach

230

330

Stutensee

Blankenloch

450

690

Blankenloch-Büchig

520

820

Friedrichstal

380

550

Spöck

370

740

Staffort

300

410

Ubstadt-Weiher

Ubstadt

360

460

Weiher

350

460

Stettfeld

350

410

Zeutern

330

380

Walzbachtal

Jöhlingen

350

490

Wössingen

340

450

Weingarten

Weingarten

390

590


Bodenrichtwerte für gewerbliche Flächen – Darstellung der Richtwertspanne pro Kommune zum Stichtag 01.01.2025*:

Kommune

von

bis

€ / m²

€ / m²

Bad Schönborn

100

130

Bruchsal

80

110

Eggenstein-Leopoldshafen

150

240

Forst

130

Hambrücken

100

Karlsdorf-Neuthard

110

Kronau

110

Östringen

45

110

Stutensee

85

110

Ubstadt-Weiher

60

100

Walzbachtal

80

90

Weingarten

90


Bodenrichtwerte für landwirtschaftliche Flächen und den sonstigen Außenbereich pro Kommune zum Stichtag 01.01.2025*:

Kommune

Landwirtschaft/ Grünfläche

Weinberg

€ / m²

€ / m²

Bad Schönborn

2,5

4

Bruchsal

3

Eggenstein-Leopoldshafen

3

Forst

3

Hambrücken

3

Karlsdorf-Neuthard

3

Kronau

3,75

Östringen

2

3

Stutensee

3

Ubstadt-Weiher

2,75

Walzbachtal

2,75

Weingarten

3

4

* Es werden in den angegebenen Spannen nur die Richtwerte dargestellt, die aus Sicht des Gutachterausschusses geeignet sind, den Grundstücksmarkt darzustellen. Einzelne Bodenrichtwertzonen mit besonderen Merkmalen können daher von der Spanne abweichen.

Anhang
Dokument
Erscheinung
Amtsblatt Bruchsal
Ausgabe 26/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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