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Kommunalpolitik

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung – Beteiligungsbericht 2024 Dieser Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung ist zusätzlich im Internet auf der Homepage der...

Amtliche Bekanntmachung – Beteiligungsbericht 2024

Dieser Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung ist zusätzlich im Internet auf der Homepage der Gemeinde Obersulm unter: www.obersulm.de/de/rathaus-service/amtliche-bekanntmachungen eingestellt.

Offenlegung und Beteiligungsbericht 2024 nach § 105 GemO

Die Gemeinde hat zur Information des Gemeinderats und ihrer Einwohner jährlich einen Bericht über die Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen sie unmittelbar oder mit mehr als 50 v.H. mittelbar beteiligt ist, zu erstellen.

Beteiligungen

LBBW Immobilien Landsiedlung GmbH

(bis 20.12.2006, Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH)

weniger als 25 %

beschränkte Berichtspflicht nach § 105 (2) Buchst. c) GemO

Die Landsiedlung war Organ der staatlichen Agrar- und Strukturpolitik und als gemeinnütziges Siedlungsunternehmen des Landes schwerpunktmäßig im ländlichen Raum und in der Stadt- und Dorfentwicklung tätig. Nach der Umfirmierung versteht sich die Landsiedlung als marktorientierter Dienstleister im genannten Bereich.

(Die Landsiedlung betreut die Gemeinde in den LSP-Programmen Sülzbach, Willsbach und Affaltrach/Eschenau und in den Dorfentwicklungsprogrammen Eichelberg und Weiler.) Die Gemeinde Obersulm ist nach dem Jahresabschluss 2024 am gezeichneten Kapital von 3.120.000 EUR mit 5.200 EUR oder 0,16 % beteiligt.

Grundstückseigentümergemeinschaft KRZ Franken GbR (KRZ GbR)

weniger als 25 %

beschränkte Berichtspflicht nach § 105 (2) Buchst. c) GemO

Das KRZ GbR Heilbronn ist Eigentümer und Betreiber des Kommunalen Rechenzentrums in der Weipertstraße in Heilbronn. Die tatsächliche Datenverarbeitung wird über einen Geschäftsbesorgungsvertrag von der Kommunalen Informationsverarbeitung Baden-Franken (KIVBF) in Karlsruhe wahrgenommen.

Die Gemeinde Obersulm ist nach dem Jahresabschluss 2024 mit 25.156,29 EUR (= 1,052 %) beteiligt.

Zweckverband 4 IT


weniger als 25 %

beschränkte Berichtspflicht nach § 105 (2) Buchst. c) GemO

Die 4 IT erledigte während 2019 als Nachfolger der KIVBF die ihr von ihren Mitgliedern übertragenen Aufgaben der automatisierten Datenverarbeitung im hoheitlichen Bereich. Der Vermögensanteil am Altverband KIVBF lag zum 30.6.2018 bei 10.994,18 EUR (=0,162 %). Der Anteil am Eigenkapital des Gesamtzweckverbandes 4 IT zum 31.12.2023 betrug 34.521,70 EUR (= 0,0597 %).

Wirtschaftsförderung Raum Heilbronn GmbH

weniger als 25 %

beschränkte Berichtspflicht nach § 105 (2) Buchst. c) GemO

Gegenstand des Unternehmens ist die Wirtschaftsförderung für das Gebiet des Stadt- und des Landkreises Heilbronn. Die Gesellschaft fördert alle Maßnahmen, die der Verbesserung und Stärkung der Wirtschaftskraft und somit der sozialen und wirtschaftlichen Struktur des Wirtschaftsraumes dienen.

Die Gemeinde war 2024 mit 450 EUR am Stammkapital von 38.950 EUR (= 1,16 %) beteiligt.

Heimstättengenossenschaft Neckarsulm/Heilbronn eG

weniger als 25 %

beschränkte Berichtspflicht nach § 105 (2) Buchst. c) GemO

Wohnungs- und Immobiliengenossenschaft

Die Gemeinde war 2024 mit 600 EUR am Stammkapital beteiligt.

GEWO Wohnungsbaugenossenschaft Heilbronn eG

weniger als 25 %

beschränkte Berichtspflicht nach § 105 (2) Buchst. c) GemO

Wohnungs- und Immobiliengenossenschaft

Die Gemeinde war 2024 mit 930 EUR am Stammkapital beteiligt.

Kommunale Beteiligungsgesellschaft Netze BW GmbH & Co.KG

weniger als 25 %

beschränkte Berichtspflicht nach § 105 (2) Buchst. c) GemO

Der gEigenbetrieb Kultur und Sport der Gemeinde Obersulm ist mit 4.230.000 € an der Komm. Beteiligungsgesellschaft Netze BW GmbH & Co.KG beteiligt, welche 13,49 % Geschäftsanteile an der Netze BW GmbH hält. Ziel der Beteiligung ist die Mitgestaltung der Infrastruktur der Zukunft an der Netze BW GmbH und die Beteiligung am wirtschaftlichen Erfolg.

Nicht der Berichtspflicht im Sinne von § 105 (2) GemO unterliegen die Beteiligung an den Zweckverbänden und gemeinnützigen (nicht wirtschaftlichen) Vereinen.

Der Beteiligungsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 22.12.2025 bis 8.1.2026 im Rathaus Obersulm, Zimmer 06, Bernhardstraße 1, 74182 Obersulm öffentlich aus. Das Rathaus ist am 22.12. – 23.12.2025, 29.12. – 30.12.2025, 5.1.2026 sowie 7.1. – 8.1.2026 geöffnet. Sie können den Beteiligungsbericht auch nach diesem Datum bis zur ortsüblichen Bekanntgabe des nächsten Beteiligungsberichts einsehen. Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck an Frau Birkicht (Telefon: 07130/28-120, Mail: margit.birkicht@obersulm.de).

Obersulm, 15.12.2025

Margit Birkicht, Gemeindekämmerin

Erscheinung
Obersulmer Nachrichten
NUSSBAUM+
Ausgabe 51/2025
von Gemeinde Obersulm
17.12.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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