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Amtliche Bekanntmachung des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft / Mobile Problemstoffsammlung

Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Amtliche Bekanntmachung Mobile Sammlung von Schad- und Problemstoffen im Landkreis Rottweil 2025 Im Landkreis Rottweil...
Amtliche Bekanntmachung des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft / Mobile Problemstoffsammlung
Foto: Landratsamt Rottweil Eigenbetrieb Abfallwirtschaft LK Rottweil

Eigenbetrieb Abfallwirtschaft

Amtliche Bekanntmachung

Mobile Sammlung von Schad- und Problemstoffen im Landkreis Rottweil 2025

Im Landkreis Rottweil erfolgt vom 13. September bis zum 18. Oktober die zweite mobile Problemstoffsammlung des Jahres 2025.

In allen Ortschaften besteht für Haushalte die Möglichkeit, Problemstoffe kostenlos am Sammelfahrzeug abzugeben.

Die Sammeltermine, die Standorte und die Zeiten, an denen das Sammelfahrzeug in den einzelnen Orten bereitstehen wird, sind im Abfallkalender angegeben. Dabei sind die Termine und die Standorte nicht im Kalenderblatt eingetragen, sondern werden auf der ersten Innenseite der Broschüre in tabellarischer Form angegeben. Außerdem finden Sie die Termine auf der Internetseite des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft (www.landkreisrottweil.de/abfall).

Bei der Problemstoffsammlung werden Stoffe aus folgenden Stoffgruppen angenommen: Abflussreiniger, Batterien, Chemikalien, Düngemittel, Energiesparlampen, Farben, Fleckentferner, Fotochemikalien, Klebstoffe, Holzschutzmittel, Lacke, Laugen, Leuchtstoffröhren, Lösungsmittel, NC-Akkumulatoren, Nitroverdünner, Pflanzenschutzmittel, Quecksilberabfälle, Rohrreiniger, Säuren, Sprühdosen mit schädlichen Inhalten, Waschbenzin

Problemabfälle aus Gewerbebetrieben werden nicht angenommen.

Arzneimittel (Medikamente) dürfen über den Hausmülleimer entsorgt werden. Es ist nicht erforderlich, sie als Sonderabfall zu behandeln.

Problemstoffe können auch bei der stationären Sammelstelle in Dunningen (Emil-Maier-Str. 9) abgegeben werden. Diese steht ganzjährig zu den üblichen Öffnungszeiten am Mittwoch- und Freitag-Nachmittag von 13:30 bis 17:00 Uhr zur Verfügung.

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Ausgabe 35/2025
von Landratsamt Rottweil
16.09.2025
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