V e r f ü g u n g
I. Neufestsetzung der Ortsdurchfahrtsgrenze Starzach-Wachendorf
Die straßenrechtliche Ortsdurchfahrtsgrenze der Kreisstraße 6942 in Starzach-Wachendorf wird im Zuge der zunehmenden Bebauung verlegt. Der Erschließungsbereich wird um 142,00 m erweitert. Die Neufestsetzung erfolgt bei Station 0,746 km, von Netzknoten 7519 024, nach Netzknoten 7519 003.
II. Einsichtnahme
Diese Verfügung kann zusammen mit den einschlägigen Unterlagen (insbesondere Pläne) einen Tag nach Veröffentlichung auf dem Internetauftritt des Landkreises Tübingen unter www.kreis-tuebingen.de bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist nach Abschnitt III. beim Landratsamt Tübingen, Wilhelm-Keil-Str. 50, 72072 Tübingen während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.
III. Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Landratsamt Tübingen, Wilhelm-Keil-Straße 50, 72072 Tübingen Widerspruch eingelegt werden.
Gabriel Wehle
Abteilungsleiter Verkehr und Straßen