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Amtliche Bekanntmachung des Landkreises Tübingen

V e r f ü g u n g I. Neufestsetzung der Ortsdurchfahrtsgrenze Starzach-Wachendorf Die straßenrechtliche Ortsdurchfahrtsgrenze der Kreisstraße...

V e r f ü g u n g

I. Neufestsetzung der Ortsdurchfahrtsgrenze Starzach-Wachendorf

Die straßenrechtliche Ortsdurchfahrtsgrenze der Kreisstraße 6942 in Starzach-Wachendorf wird im Zuge der zunehmenden Bebauung verlegt. Der Erschließungsbereich wird um 142,00 m erweitert. Die Neufestsetzung erfolgt bei Station 0,746 km, von Netzknoten 7519 024, nach Netzknoten 7519 003.

II. Einsichtnahme

Diese Verfügung kann zusammen mit den einschlägigen Unterlagen (insbesondere Pläne) einen Tag nach Veröffentlichung auf dem Internetauftritt des Landkreises Tübingen unter www.kreis-tuebingen.de bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist nach Abschnitt III. beim Landratsamt Tübingen, Wilhelm-Keil-Str. 50, 72072 Tübingen während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.

III. Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Landratsamt Tübingen, Wilhelm-Keil-Straße 50, 72072 Tübingen Widerspruch eingelegt werden.

Gabriel Wehle

Abteilungsleiter Verkehr und Straßen

Erscheinung
Starzach Bote – Amtsblatt der Gemeinde Starzach
NUSSBAUM+
Ausgabe 26/2025
von Gemeinde Starzach
26.06.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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