Aus den Rathäusern

Amtliche Bekanntmachung für die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft mit den Gemeinden Neckarsulm-Erlenbach-Untereisesheim

3. Änderung der 4. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Neckarsulm-Erlenbach-Untereisesheim für den...
Abgrenzungsplan Erweiterung Weingut Berthold
Abgrenzungsplan Erweiterung Weingut BertholdFoto: Stadt Neckarsulm

3. Änderung der 4. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft
Neckarsulm-Erlenbach-Untereisesheim für den Teilbereich „Erweiterung Weingut Berthold“ der Gemarkung Neckarsulm im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs.3 Baugesetzbuch

Hier: Bekanntmachung frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Neckarsulm-Erlenbach-Untereisesheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.05.2025 die Einleitung der 3. Änderung der 4. Fortschreibung des Flächennutzungsplans des Verwaltungsraums Neckarsulm-Erlenbach-Untereisesheim beschlossen.

Grund der Änderung ist die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Erweiterung Weingut Berthold“. Inhalt des Bebauungsplans ist die bauliche Erweiterung im südlichen Anschluss an die bestehenden Wirtschaftsräume. Im Einzelnen betrifft es die Erweiterung des Weinkellers (Barriquekeller) und Weinverkaufs mit Büroräumen im Erd- und Zwischengeschoss sowie eines Gastraums mit Küche und Nebenräumen im Obergeschoss. Die Flächen im Erdgeschoss werden dabei topografisch in das bestehende Gelände eingepasst.

Das Weingut Berthold liegt in einem durch den Bebauungsplan „Stöckich/Unteres Ried“ ausgewiesenen Gartenhausgebiet. In diesem Bebauungsplan wie auch in der aktuellen 4. Fortschreibung des Flächennutzungsplans ist der Bereich als Fläche für die Landwirtschaft (Aussiedlerhof) ausgewiesen.

Insofern ist mit Aufstellung des Bebauungsplans gleichzeitig auch der Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren anzupassen.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch

Zur Information über den Inhalt und Zweck der Planung wird der Abgrenzungsplan sowie die Sachdarstellung und Begründung der Beschlussvorlage der Verwaltung ab dem 14. Juli 2025bis einschließlich 15. August 2025 auf der Homepage der Stadt Neckarsulm (www.neckarsulm.de) unter „Alltag leben/ Bauen und Wohnen/ Aktuelle Bebauungsplanverfahren“ eingestellt und kann dort eingesehen werden.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die genannten auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich während der Dienststunden (Montag-Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie Montag von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr und Mittwoch von 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr) im Flur des Amtes für Stadtentwicklung und Baurecht Neckarsulm, Marktstraße 18, Gebäude B, III. OG, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Ergänzend liegen die Unterlagen während der Dienststunden an folgenden Stellen aus:

  • Rathaus Erlenbach, Klingenstraße 2, 74235 Erlenbach
  • Rathaus Untereisesheim, Rathausstraße 1, 74257 Untereisesheim

Des Weiteren können die Unterlagen auch über das zentrale Internetportal des Landes unter www.uvp-verbund.de abgerufen werden.

Stellungnahmen zu den Planunterlagen können während der Auslegungsfrist schriftlich per Post (Stadt Neckarsulm – Amt für Stadtentwicklung und Baurecht – Marktstraße 18, 74172 Neckarsulm), per Fax (07132/35192105) oder E-Mail (juliane.koch@Neckarsulm.de) bzw. während der üblichen Öffnungszeiten auch mündlich zur Niederschrift beim Amt Stadtentwicklung und Baurecht abgegeben werden.

Neckarsulm, 02.07.2025

Für die Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Neckarsulm-Erlenbach-Untereisesheim:

gez. Steffen Hertwig, Oberbürgermeister

Erscheinung
Neckarsulm Journal
Ausgabe 28/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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