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Amtliche Mitteilung der Polizeibehörde Aidlingen

Parken vor Grundstückseinfahrten und Grundstücksausfahrten: Was erlaubt ist – und was nicht Die Polizeibehörde Aidlingen weist darauf hin, dass es...

Parken vor Grundstückseinfahrten und Grundstücksausfahrten: Was erlaubt ist – und was nicht

Die Polizeibehörde Aidlingen weist darauf hin, dass es in letzter Zeit vermehrt zu Beschwerden über parkende Fahrzeuge vor privaten und gewerblichen Grundstückseinfahrten und Grundstücksausfahrten gekommen ist.

Aus diesem Anlass möchten wir alle Verkehrsteilnehmer auf die geltende Rechtslage hinweisen.

Laut § 12 Absatz 3 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist das Parken vor Grundstückseinfahrten und Grundstücksausfahrten unzulässig.
Auch das Parken vor abgesenkten Bordsteinen – wie sie in der Regel bei Zufahrten zu finden sind – ist verboten.
Diese Regelung dient der freien Zugänglichkeit und Verkehrssicherheit sowie als Überquerungshilfe für Personen, welche auf Hilfsmittel, wie z. B. Rollator oder Rollstuhl angewiesen sind.

Besonderes Augenmerk gilt engen bzw. schmalen Fahrbahnen: Hier ist das Parken auch gegenüber von Ein- und Ausfahrten untersagt, wenn das Ein- oder Ausfahren dadurch erheblich erschwert oder gar unmöglich gemacht wird. Solche Situationen führen häufig zu gefährlichen Wendemanövern oder zur Blockade ganzer Straßenzüge.

Wichtig zu wissen: Kurzzeitiges Halten – etwa zum Be- oder Entladen – ist erlaubt, ein längeres Abstellen jedoch nicht.

Rechtsfolgen bei Verstößen

Fahrzeuge, die vorschriftswidrig vor Einfahrten oder Bordsteinabsenkungen parken, müssen mit einem Verwarngeld zwischen 10 und 15 Euro rechnen.
Kommt es zu einer Behinderung, kann das Bußgeld höher ausfallen, und in besonders gravierenden Fällen wird das Fahrzeug kostenpflichtig abgeschleppt.

Die Polizei sowie der gemeindliche Vollzugsdienst (Polizeibehörde Aidlingen) werden auch weiterhin regelmäßig kontrollieren und Verstöße konsequent ahnden – insbesondere in Bereichen, in denen es wiederholt zu Behinderungen gekommen ist.

Appell an alle Verkehrsteilnehmer

Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, sich rücksichtsvoll und regelkonform zu verhalten.
Freigehaltene Ein- und Ausfahrten tragen zur Sicherheit und zum reibungslosen Ablauf im Straßenverkehr bei.
Besonders in Wohngebieten ist gegenseitige Rücksichtnahme ein wichtiger Beitrag zum guten nachbarschaftlichen Miteinander.


Für Rückfragen steht Ihnen die Polizeibehörde der Gemeinde Aidlingen gerne zur Verfügung.


Ihre Polizeibehörde Aidlingen

Erscheinung
Aidlinger Nachrichten
NUSSBAUM+
Ausgabe 23/2025
von Gemeinde Aidlingen
02.06.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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