Hierzu vereinbaren Sie bitte einen Termin unter der Telefonnummer: 07426/947013.
Dienstag – Freitag von 09.00 Uhr – 11.30 Uhr
Donnerstagnachmittag von 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
Die Urlaubstage rücken näher.
Sind Ihre Dokumente noch gültig?
Denken Sie bitte daran, dass während der Urlaubszeit das Rathaus nur bedingt besetzt ist.
Die Bearbeitungszeit bei der Bundesdruckerei beträgt derzeit für Personalausweise ca. 2 bis 3 Wochen und für Reisepässe ca. 4 bis 6 Wochen.
Grundsätzlich dürfen seit 01.05.2025 ausschließlich biometrische Passbilder in digitaler Form angenommen werden. Leider funktioniert die Software noch nicht zuverlässig, somit werden in der Übergangszeit auch noch Passbilder in Papierform akzeptiert.
Alle drei Gemeindeverwaltungen sind mit einer Digitalkamera ausgestattet, sodass Sie grundsätzlich keine Passbilder mitbringen müssen.
Rechtsverbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen kann grundsätzlich nur die jeweilige Vertretung des Reiselandes in Deutschland erteilen. Erste Informationen hierzu sowie die Adresse und Telefonnummer der jeweiligen Auslandsvertretung finden Sie im Internet auf der Homepage des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de).
Mittwoch, 11. Juni geschlossen
Dienstag, 17. Juni geschlossen
Freitag, 20. Juni (Brückentag) geschlossen
Donnerstag, 26. Juni geschlossen
Freitag, 27. Juni geschlossen
Wir bitten um Beachtung.
Liebe Seniorinnen und Senioren,
gerne teilen wir allen bisher angemeldeten Senioren/-innen mit, dass die Teilnahme am Ausflug gesichert ist und wir Ihnen einen Platz im Bus und bei den Stadtführungen reserviert haben (Anmeldefrist bis 30. Mai 2025).
Nähere Informationen zum Tagesablauf werden wir in der Woche vor dem Ausflug im Mitteilungsblatt bekannt geben.
Bitte beachten Sie, dass sich Frau Silvia Costandana-Nold in der Zeit vom Do., 05.06. – 20.06.2025 im Urlaub befindet.
Sollten Sie Rückfragen in dieser Zeit haben, dürfen Sie sich gerne per E-Mail unter silvia.costandana-nold@wehingen.de an sie wenden. Die Fragen werden nach dem Urlaub beantwortet.
Wir freuen uns darauf, mit Ihnen einen schönen und erlebnisreichen Tag in der Stadt der Spiele zu verbringen.
-untere Flurbereinigungsbehörde-
Flurbereinigung Nusplingen (Galgenwiesen)
Zollernalbkreis
vom 21.05.2025
Das Landratsamt Zollernalbkreis -untere Flurbereinigungsbehörde- gibt hiermit den Flurbereinigungsplan bekannt. Dieser fasst die Ergebnisse des Flurbereinigungsverfahrens Nusplingen (Galgenwiesen) zusammen. Er enthält die neuen gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen, weist die alten Grundstücke und Berechtigungen sowie die Abfindungen hierzu nach und regelt alle damit zusammenhängenden Rechtsverhältnisse.
Der Flurbereinigungsplan umfasst neben einem textlichen Teil auch Karten und Verzeichnisse.
Auslegung:
Der Flurbereinigungsplan liegt zur Einsichtnahme für die Beteiligten im Rathaus in Nusplingen
am Dienstag, dem 01.07.2025, von 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr und
am Donnerstag, dem 03.07.2025, von 15:30 Uhr bis 18:00 Uhr aus.
In diesem Zeitraum sind auch Beauftragte des Landratsamtes -untere Flurbereinigungsbehörde- anwesend, um die neue Feldeinteilung zu erläutern, ggf. diese auf Wunsch in der Örtlichkeit aufzuzeigen und auch sonst gerne jede erforderliche Auskunft zu geben, soweit das berechtigte Interesse des Beteiligten vorliegt.
Diese Bekanntmachung und die Neuordnungskarte können zusätzlich auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o. g. Verfahren (www.LGL-bw.de/4099) und im Rathaus in Nusplingen vom 06.06.25
bis 06.07.25 während der Öffnungszeiten eingesehen werden.
Anhörungstermin:
Der Termin zur Anhörung der Beteiligten nach § 59 Abs. 2 des Flurbereinigungsgesetzes in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546) - FlurbG - findet statt am:
Donnerstag, den 10.07.2025
von 17:00 bis 18:00 Uhr im Feuerwehrhaus in Nusplingen.
Zu diesem Termin werden Sie hiermit eingeladen.
Am Anfang des Termins werden wichtige Hinweise zu dessen Bedeutung und zum zeitlichen Ablauf gegeben.
Sie können Widerspruch gegen den Inhalt des Flurbereinigungsplanes zur Vermeidung des Ausschlusses nur im Anhörungstermin vorbringen.
Falls Sie keinen Widerspruch erheben wollen, brauchen Sie am Anhörungstermin nicht teilzunehmen.
Gez. RiehleD.S.
Die öffentliche Bekanntmachung des Flurbereinigungsplanes sowie dessen Auslegungstermine zur Einsichtnahme und der Ladung zum Anhörungstermin nach § 59 Abs. 2 FlurbG im Rahmen der Flurbereinigung Nusplingen (Galgenwiesen) – Zollernalbkreis – erfolgt durch Anschlag an der Verkündungstafel vor dem Rathaus im Zeitraum von Donnerstag, den 05. Juni 2025, bis zum Sonntag, dem 15. Juni 2025 – je einschließlich.
Auf diesen Anschlag wird hiermit hingewiesen.
Der Schulverband Gosheim-Wehingen sucht zum neuen Schuljahr 2025/2026 ab 8. September 2025 eine/-n
Aushilfskraft (m/w/d)
für die Essensausgabe in der Mensa
am Bildungszentrum Gosheim-Wehingen
im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung
Die Mensa am Bildungszentrum Gosheim-Wehingen ist von Montag bis Freitag geöffnet. Bis zu 100 Schülerinnen und Schüler des allgemeinbildenden Gymnasiums sowie der Realschule können in der Zeit von 12.00 bis 13.30 Uhr dort essen. Die Arbeitszeiten liegen innerhalb dieses Zeitrahmens zzgl. Vor- und Nachbereitung.
Ihre Aufgaben sind u. a.:
Das bringen Sie mit:
Das bieten wir Ihnen:
Für Rückfragen stehen Ihnen Markus Conzelmann, Geschäftsführer Schulverband (Telefon 07426/ 961215, E-Mail geschaeftsfuehrer@bzgw.de) oder
Swetlana Hettinger, Personalamt (Telefon 07426/961219, E-Mail swetlana.hettinger@gosheim.de) zur Verfügung.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bitte bis zum 15. Juni 2025 beim Schulverband Gosheim-Wehingen, Im Weiher 4, 78564 Wehingen.
Wir freuen uns auf Sie!
Biotonne: 06. Juni 2025
Restmülltonne: 06. Juni 2025
Werttonne: 18. Juni 2025
Papiertonne: 21. Juni 2025
Freundlicher Gruß
Ihr Gerhard Reichegger
Bürgermeister