Bericht über die Sitzung der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Villingendorf am 15. April 2025 im Rathaus Herrenzimmern
Der Gemeindeverwaltungsverband Villingendorf verfügt seit dem 29.03.2022 (endgültige Beschlussfassung) über den Flächennutzungsplan 6. Fortschreibung. Eine 5. und 7. punktuelle Fortschreibung des Flächennutzungsplans ist jeweils angelaufen, aber nicht rechtswirksam geworden. Eine 8. punktuelle Fortschreibung des FNP zum geplanten Feuerwehrgerätehaus in Villingendorf befindet sich derzeit im Verfahren.
Die Mitgliedsgemeinden des GVV Villingendorf haben in die Zukunft gesehen einen aktuellen und längerfristigen Entwicklungsbedarf, sowohl im Bereich „Wohnen“ als auch im gewerblichen Sektor. Der Flächennutzungsplan 2037 bildet dazu den Bauflächenbedarf bis Ende 2037 ab. Im weiteren Verfahren ist der Flächennutzungsplan insbesondere mit der Genehmigungsbehörde (Landratsamt Rottweil) und der Höheren Raumordnungsbehörde beim Regierungspräsidium Freiburg abzustimmen.
Ein ausgearbeiteter und mit den Verwaltungen der Mitgliedsgemeinden vorabgestimmter Vorentwurf des Flächennutzungsplans mit zeichnerischem Teil, der Begründung und einem Umweltbericht liegen vor.
Aufstellungsbeschluss:
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ist der Flächennutzungsplan in eigener Verantwortung vom GVV Villingendorf aufzustellen. Dazu hat die Verbandsversammlung als ersten formellen Schritt, einen Aufstellungsbeschluss zu fassen und öffentlich bekannt zu machen.
Beschluss zur Frühzeitigen Beteiligung:
Zu ermitteln, zu bewerten und darzulegen „sind die Belange, die für die Abwägung von Bedeutung sind“ (§ 2 Abs. 3 BauGB). Die Belange des Umweltschutzes sind im Rahmen einer Umweltprüfung zu ermitteln und zu bewerten.
Die Öffentlichkeit ist unter anderem gemäß § 3 Abs. 1 BauGB möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten. Dies geschieht im Rahmen einer ersten Beteiligung der Bürger, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Planverfahren.
Die Frühzeitige Beteiligung verlangt den Beschluss der Verbandsversammlung des GVV Villingendorf. Anschließend werden die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB am Flächennutzungsplanverfahren beteiligt. Dies geschieht bei der Frühzeitigen Beteiligung durch die Offenlegung der Planunterlagen für mindestens einen Monat. Bekanntgemacht werden die Planunterlagen im Internet (Homepages der Gemeinden) und durch Offenlegung der gedruckten Planunterlagen in den Rathäusern der Mitgliedsgemeinden.
Die Planunterlagen des Flächennutzungsplans 2037 für die Frühzeitige Beteiligung bestehen aus der Planzeichnung (Anlage 1), der Begründung (Anlage 2) und dem Umweltbericht (Anlage 3).
Herr Grosse Scharmann vom Büro für Flächennutzungs- und Landschaftsplanung erläuterte die Planung im Detail. Grundsätzlich erhöht sich der Bedarf in beiden Mitgliedsgemeinden aufgrund eines Überhangs bei Geburten und Zuzügen und macht dadurch die Ausweisung weiterer Flächen möglich. Im beleuchteten Basiszeitraum gab es einen starken Überschuss an Wanderungsgewinnen. Außerdem wird die Abnahme der Belegungsdichte entsprechend berücksichtigt.
Der Verbandsvorsitzende Bürgermeister Türk sowie Herr Bürgermeister Schuster machen deutlich, dass in beiden Mitgliedsgemeinden der Fokus auf der innerörtlichen Erschließung von Baugebieten liegt.
Nach eingehender Diskussion der vorliegenden Planunterlagen beschließt die Verbandsversammlung einstimmig:
1. Die Verbandsversammlung fasst den Aufstellungsbeschluss des Flächennutzungsplans 2037 und billigt den vorliegenden Planentwurf (Anlagen 1, 2 und 3).
2. Die Verbandsversammlung beauftragt die Verwaltung, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung am Verfahren zu beteiligen.
Der Gemeindeverwaltungsverband ermächtigte in der Verbandsversammlung vom 11.02.2025 den Verbandsvorsitzenden, eine Ausschreibung zur Beauftragung eines Planungsbüros und der weiteren notwendigen Arbeitsschritte für eine Biotopverbundplanung durchzuführen.
In Zusammenarbeit mit dem Landschaftserhaltungsverband Rottweil (LEV) und der dort zuständigen Biotopverbundbotschafterin wurden die Ausschreibungsunterlagen erstellt. Aufgrund des geschätzten Auftragswerts und der geltenden Wertgrenzen im Vergaberecht wurden elf Planungsbüros zur Abgabe eines Angebots im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb aufgefordert.
Das Fristende zur Einreichung eines Angebots war der 09.04.2025. Sieben Unternehmen haben vor Fristende mitgeteilt, dass sie aus Kapazitätsgründen kein Angebot abgeben werden. Zwei Firmen haben keine Rückmeldung gegeben, von zwei Ingenieurbüros wurde fristgerecht ein Angebot abgegeben.
Am 10.04.2025 fand die Submission im Rathaus Herrenzimmern unter Teilnahme des LEV statt. Die Bewertung der Angebote erfolgte nach fachlichen Kriterien sowie dem Angebotspreis und ergab, dass die Planstatt Senner GmbH aus Überlingen das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat.
Die Auftragssumme für die Biotopverbundplanung liegt bei 117.840,10 EUR. Vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft werden für diese Planungskosten Fördermittel in Höhe von 90 % zur Verfügung gestellt. D.h. die verbleibenden 10 % bzw. 11.784 EUR trägt der Gemeindeverwaltungsverband.
Die Biotopverbundplanung wird im September 2026 beginnen und voraussichtlich im Dezember 2028 enden.
Die Verbandsversammlung beschließt einstimmig:
1. Die Verbandsversammlung stimmt der Vergabe der Biotopverbundplanung an die Planstatt Senner GmbH aus Überlingen mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu.
2. Der GVV wird beauftragt, den Förderantrag für die Leistungen zu stellen.
Keine
Keine