Beglaubigte Abschrift
Aktenzeichen: 1 K 10/24
Rastatt, 08.05.2025
- Vollstreckungsgericht -
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am
Datum: Mittwoch, 02.07.2025, Uhrzeit: 09:30 Uhr, Raum: 006, Sitzungssaal, Ort: Amtsgericht Rastatt, Herrenstraße 18, 76437 Rastatt
öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Gernsbach Miteigentumsanteil verbunden mit Sondereigentum
ME-Anteil: 99,04/1.000
Sondereigentums-Art: Wohnung
SE-Nr.: 7
Sondernutzungsrecht: Freiterrassen vor den Wohnungen Nr. 1, 2 und 5
Blatt: 2947
an Grundstück
Gemarkung: Gernsbach
Flurstück: 7197
Wirtschaftsart u. Lage: Gebäude- und Freifläche
Anschrift:Kapplerstraße 43
m2: 832
(lt Angabe d. Sachverständigen - ohne Gewähr):
2-Zi-Wohung mit Balkon im 1. OG, Wohnfläche rd. 41,16 m2; renovierungsbedürftig; Abstellraum im UG, Gas-Zentralheizung 1998, einfache Ausstattung, Bj. 1960; keine Innenbesichtigung
82.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 20.02.2024 in das Grundbuch eingetragen worden.
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht er sichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.
Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.
Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:
Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2440457001777, Az. 1 K 10/24, AG Rastatt
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler. Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Schumacher
Rechtspflegerin
Beglaubigt
Rastatt, 13.05.2025
Frekot, JFAng`e
Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
Durch maschinelle Bearbeitung beglaubigt
- ohne Unterschrift gültig