Terminbestimmung:
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am
Donnerstag, 21.11.2024 um 14:00 Uhr, Raum 31, Sitzungssaal, Amtsgericht Rottweil, Königstraße 20, 78628 Rottweil
öffentlich versteigert werden:
Eingetragen im Grundbuch von Fischingen
Gemarkung: Fischingen
Flurstück: 37
Wirtschaftsart u. Lage: Gebäude- und Freifläche
Anschrift: Rathausplatz 19
m²: 974
Blatt: 3305 BV-Nr. 1
Objektbeschreibung/Lage (lt. Angabe d. Sachverständigen):
Freistehendes Einfamilienhaus Baujahr 1937, Wohnfläche: EG 53,25 m², OG 90,51 m², Garagengebäude Baujahr 1991, Bruttogrundfläche 122,99 m²;
Verkehrswert: 309.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 04.01.2024 in das Grundbuch eingetragen worden.
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.
Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind.
Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:
Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2347049001835, Az. K 30/23 AG Rottweil
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Storz,
Rechtspfleger