Stadt Sulz am Neckar
72172 Sulz am Neckar
Aus den Rathäusern

Amtsgericht Rottweil – VOLLSTRECKUNGSGERICHT

Terminbestimmung: Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Donnerstag, 27.03.2025 um 14:00 Uhr, Raum 31, Sitzungssaal, Amtsgericht Rottweil, Königstraße...

Terminbestimmung:

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am

Donnerstag, 27.03.2025 um 14:00 Uhr, Raum 31, Sitzungssaal, Amtsgericht Rottweil, Königstraße 20, 78628 Rottweil

öffentlich versteigert werden:


Grundbucheintragung:


Eingetragen im Grundbuch von Hopfau (Gemeinde Sulz am Neckar) je ½ Anteil an

Gemarkung: Hopfau

Flurstück: 118/4

Wirtschaftsart u. Lage: Gebäude- und Freifläche

Anschrift: Finkenweg

m²: 722

Blatt: 8264 BV-Nr. 1

Objektbeschreibung/Lage (lt. Angabe d. Sachverständigen):

Einfamilienwohnhaus in Holzständerbauweise (Fertighaus), Baujahr ca. 2018, Wohnfläche ca. 106,00 m², mit (soweit einsehbar) Aufdach-PV-Anlage;

Verkehrswert: 307.000,00 €

davon entfällt auf Zubehör: 20.000,00 € (Photovoltaikanlage)


Weitere Informationen unter www.versteigerungspool.de.

Ansprechpartner des Gläubigers für Interessenten: Herr Heeg, Tel. 0711/ 125-4390

Der Versteigerungsvermerk ist am 22.07.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.

Aufforderung:

Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.


Hinweis:

Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.

Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.

Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.


Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:
Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben:

Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg

Bank: Baden-Württembergische Bank

IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63

BIC: SOLADEST600

Verwendungszweck: 2447047001020, Az. K 15/24 AG Rottweil

Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.


Bantle
Rechtspfleger

Erscheinung
Mitteilungsblatt Stadt Sulz am Neckar
Ausgabe 05/2025

Orte

Sulz am Neckar

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Stadt Sulz am Neckar
31.01.2025
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