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Amtsgericht - Vollstreckungsgericht - Rastatt

Amtsgericht Rastatt - Vollstreckungsgericht - Terminsbestimmung Aktenzeichen 1 K 42/23 Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Mittwoch, 02.10.2024,...

Amtsgericht Rastatt

- Vollstreckungsgericht -

Terminsbestimmung

Aktenzeichen 1 K 42/23

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Mittwoch, 02.10.2024, 09:30 Uhr, Raum 006, Sitzungssaal, Amtsgericht Rastatt, Herrenstraße 18, 76437 Rastatt, öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:

Eingetragen im Grundbuch von Gernsbach: Gemarkung Hilpertsau, Flurstück 2071, Wirtschaftsart und Lage: Gebäude- und Freifläche, Hauersäckerstraße 20, 928 m², Blatt 1205

Objektbeschreibung / Lage: (lt. Angabe des Sachverständigen - ohne Gewähr):

EFH, Wohnfläche ca. 152 m², Schopfanbau, Bj. um 1950; Umbau / Modernisierung 2012; Dacherneuerung 2018; Gaszentralheizung 2012; Holzkaminofen im Wohnzimmer

Verkehrswert: 505.000,00 €

Der Zuschlag wurde in einem früheren Versteigerungstermin aus den Gründen des § 74a ZVG versagt, mit der Folge, dass die Wertgrenzen weggefallen sind.

Weitere Informationen unter www.versteigerungspool.de

Informationen für Bietinteressenten unter 0151 / 64 82 07 28

Der Versteigerungsvermerk ist am 16.08.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.

Aufforderung:

Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

Hinweis:

Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.

Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.

Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:

Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben

Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg

Bank: Baden-Württembergische Bank

IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63

BIC: SOLADEST600

Verwendungszweck: 2440457000692, Az. 1 K 42/23, AG Rastatt

Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.

Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Schumacher

Rechtspflegerin

Beglaubigt

Rastatt, 07.08.2024

Frekot, JFAng`e

Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

Durch maschinelle Bearbeitung beglaubigt

- ohne Unterschrift gültig

Anhang
Dokument
Erscheinung
Gernsbacher Stadtanzeiger
Ausgabe 34/2024

Orte

Gernsbach

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Stadtverwaltung Gernsbach
22.08.2024
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