Aus den Rathäusern

Amtsgericht Waldshut

Aktenzeichen: 1 K 38/24 Waldshut-Tiengen, 04.09.2025 Amtsgericht Waldshut-Tiengen VOLLSTRECKUNGSGERICHT Terminsbestimmung:...
Zwangsversteigerung


Aktenzeichen: 1 K 38/24

Waldshut-Tiengen, 04.09.2025

Amtsgericht Waldshut-Tiengen

VOLLSTRECKUNGSGERICHT

Terminsbestimmung:

Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am

Datum

Uhrzeit

Raum

Ort

Dienstag, 04.11.2025

13:30 Uhr

26, Sitzungssaal

Amtsgericht Waldshut-Tiengen

Bismarckstraße 23

79761 Waldshut-Tiengen

öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:

Eingetragen im Grundbuch von Klettgau-Bühl Nr. 83

Flurstück

Wirtschaftsart u. Lage

Anschrift

938

Landwirtschaftsfläche, Waldfläche

Birch

17.281

Objektbeschreibung/Lage (lt. Angabe d. Sachverständigen):

Wald;

Verkehrswert:

19.782,00 €

Aufforderung:

Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks (24.07.2024) aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

Hinweis:

Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.

Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind.

Bietvollmachten und sonstige Vertretungsnachweise müssen öffentlich beglaubigt oder beurkundet sein.

Gemäß §§ 67 – 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:

Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben

Empfänger:

Landesoberkasse Baden-Württemberg

Bank:

Baden-Württembergische Bank

IBAN:

DE51 6005 0101 0008 1398 63

BIC:

SOLADEST600

Verwendungszweck:

Kassenzeichen: 2541957000732

Az. 1 K 38/24

AG Waldshut-Tiengen

Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.

Amtsgericht Waldshut-Tiengen

- Vollstreckungsgericht -

Aktuelle Versteigerungstermine unter www.amtsgericht-waldshut-tiengen.de unter „Aktuelles“.

Das Verkehrswertgutachten wird in Kürze veröffentlicht unter www.versteigerungspool.de. Dort finden Sie auch Hinweise zum Verfahren und zur Bietsicherheit.

Das Verkehrswertgutachten kann nach telefonischer Voranmeldung (07751 881-0) auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Waldshut-Tiengen eingesehen werden.

Anhang
Dokument
Erscheinung
Klettgau Aktuell – Amtliche Nachrichten der Gemeinde Klettgau
Ausgabe 39/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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