Aus gegebenem Anlass wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Hundekot unverzüglich und ausschließlich in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen ist.
Zuwiderhandlungen werden konsequent verfolgt und mit einem Bußgeld geahndet.
Des Weiteren ist das Mitführen von Hunden auf Friedhöfen strikt untersagt.
Auch hier werden Verstöße ordnungsrechtlich verfolgt.


