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An alle Hundehalter

Aus gegebenem Anlass wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Hundekot unverzüglich und ausschließlich in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen...

Aus gegebenem Anlass wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Hundekot unverzüglich und ausschließlich in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen ist.

Zuwiderhandlungen werden konsequent verfolgt und mit einem Bußgeld geahndet.

Des Weiteren ist das Mitführen von Hunden auf Friedhöfen strikt untersagt.

Auch hier werden Verstöße ordnungsrechtlich verfolgt.

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Stadt Donaueschingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 04/2026
von Stadt Donaueschingen
22.01.2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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