Aus den Rathäusern

An alle Kunden des Wasserwerks der Stadt Tamm

An alle Kunden des Wasserwerks der Stadt Tamm Laut §15 Abs. 5 der Trinkwasserverordnung sind Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet, einmal jährlich...

An alle Kunden des Wasserwerks der Stadt Tamm

Laut §15 Abs. 5 der Trinkwasserverordnung sind Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet, einmal jährlich alle bei der Trinkwasseraufbereitung verwendeten Zusatzstoffe nach § 5 bekanntzugeben.

Die Stadt Tamm bezieht ihr Trinkwasser seit 1981 zu 100 % von der Bodenseewasserversorgung (BWV). Die BWV verwendet während der Aufbereitung Ozon und zum Abschluss Chlor zur Desinfektion und um einer Verkeimung des Trinkwassers vorzubeugen. Die Zugabe liegt innerhalb der erlaubten Grenzwerte.

Einzelheiten können beim Wasserwerk der Stadt Tamm – Bauamt –, Tel. 606-1601, oder unter www.bodensee-wasserversorgung.de erfragt werden.

Die „Härte“ des Trinkwassers in Tamm

Nach dem Waschmittelgesetz müssen die Wasserversorgungsunternehmen den Härtebereich des von ihnen abgegebenen Trinkwassers mindestens einmal jährlich bekanntgeben. Die Wasserhärte spielt beispielsweise beim Waschmittelverbrauch eine Rolle.

Die Stadt Tamm wird ausschließlich durch Bodenseewasser versorgt.

Dieses hat nach Untersuchungen, die ständig vorgenommen werden, eine Wasserhärte von 1,587 Millimol/Liter. Dies entspricht nach alter Bezeichnung 8,9 °dH und liegt im Härtebereich „mittel“.

Zur Information:

Es gibt drei Härtebereiche:

Millimol/LiterGrad deutsche Härte (Alt)
„weich“weniger als 1,5 mmol/lweniger als 8,4 °dH
„mittel“1,5 bis 2,5 mmol/l8,4 bis 14 °dH
„hart“mehr als 2,5 mmol/lmehr als 14 °dH

Erscheinung
Tamm Aktuell – Amtsblatt der Stadt Tamm
NUSSBAUM+
Ausgabe 50/2024

Orte

Tamm

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Gemeinde Tamm
13.12.2024
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