An alle Kunden des Wasserwerks der Stadt Tamm
Laut §15 Abs. 5 der Trinkwasserverordnung sind Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet, einmal jährlich alle bei der Trinkwasseraufbereitung verwendeten Zusatzstoffe nach § 5 bekanntzugeben.
Die Stadt Tamm bezieht ihr Trinkwasser seit 1981 zu 100 % von der Bodenseewasserversorgung (BWV). Die BWV verwendet während der Aufbereitung Ozon und zum Abschluss Chlor zur Desinfektion und um einer Verkeimung des Trinkwassers vorzubeugen. Die Zugabe liegt innerhalb der erlaubten Grenzwerte.
Einzelheiten können beim Wasserwerk der Stadt Tamm – Bauamt –, Tel. 606-1601, oder unter www.bodensee-wasserversorgung.de erfragt werden.
Die „Härte“ des Trinkwassers in Tamm
Nach dem Waschmittelgesetz müssen die Wasserversorgungsunternehmen den Härtebereich des von ihnen abgegebenen Trinkwassers mindestens einmal jährlich bekanntgeben. Die Wasserhärte spielt beispielsweise beim Waschmittelverbrauch eine Rolle.
Die Stadt Tamm wird ausschließlich durch Bodenseewasser versorgt.
Dieses hat nach Untersuchungen, die ständig vorgenommen werden, eine Wasserhärte von 1,587 Millimol/Liter. Dies entspricht nach alter Bezeichnung 8,9 °dH und liegt im Härtebereich „mittel“.
Zur Information:
Es gibt drei Härtebereiche:
Millimol/Liter | Grad deutsche Härte (Alt) | |
„weich“ | weniger als 1,5 mmol/l | weniger als 8,4 °dH |
„mittel“ | 1,5 bis 2,5 mmol/l | 8,4 bis 14 °dH |
„hart“ | mehr als 2,5 mmol/l | mehr als 14 °dH |