Wir machen darauf aufmerksam, dass die 2. Abschlagszahlung 2025 für
am 30.04.2025 fällig ist.
Allgemeiner Hinweis:
Wir bitten alle Hauseigentümer, den Wasserzählerstand regelmäßig zu überprüfen, damit eventuelle Abweichungen (z.B. erheblicher Mehrverbrauch) sofort festgestellt und entsprechende Maßnahmen getroffen werden können.
Änderungen der Eigentumsverhältnisse bitten wir umgehend mitzuteilen. Um eine ordnungsgemäße Abrechnung erstellen zu können, brauchen wir den Übergabezeitpunkt und den Zählerstand der Hauptwasseruhr.
Tel.: 07243/609-211
E-Mail: s.brinkmann@waldbronn.de